Anke H. trennte sich 1997 mit ihren beiden Kindern von ihm. [...]
Übrigens, der Vater macht seinen Selbstbehalt geltend, die Mutter setzt ihre gesamten Einkünfte ein, ohne einen Selbstbehalt zu haben und ohne die gesetzliche Verpflichtung, bar-unterhaltspflichtig zu sein. Sie teilt den letzten Cent mit ihren Kindern. Der Vater nicht.
Die Abschaffung des Selbstbehalts für den Bar-Unterhaltsverpflichteten, also für Hans, fände Anke am gerechtesten. Sie hat schließlich auch keinen Selbstbehalt.
http://anonym.to/?http://www.vamv-badoeynhausen.de/html/fallbeispiel_ah.html
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Der VAM(v) sollte sich umbenennen in "Unterhaltsmaximierungsverein"
Mus Lim
, Monday, 09.08.2010, 09:04 (vor 5636 Tagen) @ Mus Lim
Oder:
Mütterliche Sklavenhaltergesellschaft für männliche Zahlsklaven mit beschränkter Hafftung.
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vamv: Selbstunterhalt abschaffen
Imageberater, Monday, 09.08.2010, 09:21 (vor 5636 Tagen) @ Mus Lim
Die Abschaffung des Selbstbehalts für den
Bar-Unterhaltsverpflichteten, also für Hans, fände Anke am gerechtesten.
Gerecht ist, was der Frau nutzt, unabhängig davon, ob es anderen schadet. Weibliche Morallehre, Lektion 1.
Sie hat schließlich auch keinen Selbstbehalt.
Man sieht, inwieweit sie vor dieser Ansage ihren Kopf benutzt hat.
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Der Satz ist "gesetzeswürdig"!
Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Monday, 09.08.2010, 22:35 (vor 5635 Tagen) @ Imageberater
Gerecht ist, was der Frau nutzt, unabhängig davon, ob es anderen schadet.
Weibliche Morallehre, Lektion 1.
Reich eine Petition beim Deutschen Bundestag ein! Die wird noch vor der Sommerpause als Gesetz beschlossen!
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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.
Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!
vamv: Selbstunterhalt abschaffen
Silver, Monday, 09.08.2010, 11:10 (vor 5636 Tagen) @ Mus Lim
Die Abschaffung des Selbstbehalts für den Bar-Unterhaltsverpflichteten, also für Hans, fände Anke am gerechtesten. Sie hat schließlich auch keinen Selbstbehalt.
Ich bin vollkommen dafür!!!!!!
So bevor ich jetzt gesteinigt werde, ergänz ich ich noch, das dann aber das Wechselmodell konsequent durchgeführt werden soll. So das jeder Sachunterhalt für das Kind leisten muß.
Ich weiß ein Wunschtraum in Deutschland , aber ich gib die Hoffnung nicht auf 
vamv: Selbstunterhalt abschaffen
Marlow, Monday, 09.08.2010, 22:23 (vor 5635 Tagen) @ Silver
Ich bin vollkommen dafür!!!!!!
So bevor ich jetzt gesteinigt werde, ergänz ich ich noch, das dann aber
das Wechselmodell konsequent durchgeführt werden soll. So das jeder
Sachunterhalt für das Kind leisten muß.
Ich weiß ein Wunschtraum in Deutschland , aber ich gib die Hoffnung nicht
auf
Dann aber konsequent gegenrechnen. Meine Tochter war, als sie nich kleiner war, jedes 2. WE bei mir. Das sind im Jahr ca. 2 Monate, die sie bei ihrer Mutter keinerlei Kosten verursacht. Und die Ausrede, die Miete usw muß ja auch weiter bezahlt werden, lasse ich nicht gelten. Die KM lebt seit mehr als 20 Jahren in der selben Wohnung. Meine Tochter ist noch keine 18.
vamv: Selbstunterhalt abschaffen
Oh la la, Monday, 09.08.2010, 11:54 (vor 5635 Tagen) @ Mus Lim
vamv: Selbstunterhalt abschaffen
der_quixote, Absurdistan, Monday, 09.08.2010, 12:33 (vor 5635 Tagen) @ Mus Lim
Unterhaltszahlesel kasernieren, das drückt die Lebenshaltungskosten.
Verpflegung aus aufzubrauchenden Bundeswehr Rationen (EPA).
Freigang täglich eine Stunde im Hamsterrad um den notwendigen Strombedarf für die Unterkunft zu gewährleisten.
Umgang ist grundsätzlich zu untersagen, fiktive Umgangskosten fallen somit weg.
Bekleidung aus Altbeständen der NVA bzw. Wehrmacht.
Die erarbeiteten Werte reichen in jedem Fall nur für die zu erbringende UH Leistung.
Die zu erbringende UH Leistung ist das, was der Pflichtige erarbeiten kann.
Sollte die UHN nicht zufrieden mit den erbrachten Leistungen sein, besteht die Möglichkeit der Ersatz Inanspruchnahme von Angehörigen des Pflichtigen bis ins dritte Glied des Verwandtschaftsgrades.
--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...
der Mann ist selbst schuld!
weingeist, Monday, 09.08.2010, 18:42 (vor 5635 Tagen) @ der_quixote
... an seinem niedrigen Einkommen nämlich.
Zitat:
Das sind dann rund 1000 €. Mehr hat er durch seine Erwerbstätigkeit mit Überstunden auch nicht. Sagt er jedenfalls.
Wenn er es wirklich schafft, durch eine bloße Behauptung ("sagt er jedenfalls") ein niedriges Einkommen vor einem Unterhaltsversklavungsgericht zu belegen, dann könnte er allein mit Kursen, Webinaren, Buchveröffentlichungen zu diesem Thema Millionen verdienen.
Fiktives Einkommen mindestens 100.000 im Jahr, jede Wette!
der Mann ist selbst schuld!
Der nicht eingeloggte Quixote, Tuesday, 10.08.2010, 14:04 (vor 5634 Tagen) @ weingeist
Wenn er es wirklich schafft, durch eine bloße Behauptung ("sagt er
jedenfalls") ein niedriges Einkommen vor einem
Unterhaltsversklavungsgericht zu belegen, dann könnte er allein mit Kursen,
Webinaren, Buchveröffentlichungen zu diesem Thema Millionen verdienen.
Im Gegenteil. Der Richter richtet sich bei der UH bemessung nach dem durchschnittlichen EK der letzten 2 Jahre.
Wirst Du plötzlich arbeitslos (heutzutage kein Wunder), dann zählt trotzdem dein durchschnittliches EK welches Berechnungsgrundlage war.
Zahlst Du nicht, dann kriegen die dich nach 170 StGB dran.
Zunächst mal zu einer Geldstrafe (ist ja schliesslich zu erwarten, dass ein Arbeitsloser Geld über hat), Ersatzweise Haft verurteilt.
Die fiktiven UH Schulden laufen auf. Bei neuer Arbeitsstelle können die per Pfändung beigetrieben werden. Da freut sich jeder Arbeitgeber und flugs biste wieder Arbeitslos und muss wieder beweisen, dass es nicht Deine Schuld ist..
Eine Katze die sich selbst in den Schwanz beisst.