Sorgerecht: Boxer „Alf“ darf bei Frauchen bleiben
Mit dem "Sorgerecht" um den fünfjährigen Hund „Alf“ musste sich das
Gladbacher Amtsgericht befassen. Ein ehemaliges Paar, eine Gladbacherin und
ein Kölner, beide Mittdreißiger, hatte sich nach zwölf Jahren Beziehung
getrennt.Zum Hundewohl hat ein Amtsrichter entschieden.
Die emotionale Nähe der Frau zum Hund und die Parterre Wohnung habe den
Amtsgerichtsdirektor Macioszek veranlasst, das Sorgerecht für den Hund Alf
der Frau zuzusprechen. Beide Eheleute liebten den Hund Alf wie ein Kind.
Das ist doch vollkommene Idiotie, wie(psychisch) krank sind diese
Menschen.
Ich glaube die gehören in Sicherungsverwahrung!http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1280128830904.shtml
Hä verstehe ich nicht. Hunde gehören zum Sachenrecht und es steht doch in den Dokumenten wer Eigentümer ist.
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sonnenlilie,
07.08.2010, 11:45
- Sorgerecht: Boxer „Alf“ darf bei Frauchen bleiben - Nikos, 07.08.2010, 12:05
- Sorgerecht: Boxer „Alf“ darf bei Frauchen bleiben - MrX, 07.08.2010, 15:01
- So gehts nicht! - Referatsleiter 408, 07.08.2010, 16:47