Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Sorgerecht: Boxer „Alf“ darf bei Frauchen bleiben

sonnenlilie, Saturday, 07.08.2010, 11:45 (vor 5637 Tagen)

Mit dem "Sorgerecht" um den fünfjährigen Hund „Alf“ musste sich das Gladbacher Amtsgericht befassen. Ein ehemaliges Paar, eine Gladbacherin und ein Kölner, beide Mittdreißiger, hatte sich nach zwölf Jahren Beziehung getrennt.

Zum Hundewohl hat ein Amtsrichter entschieden.
Die emotionale Nähe der Frau zum Hund und die Parterre Wohnung habe den Amtsgerichtsdirektor Macioszek veranlasst, das Sorgerecht für den Hund Alf der Frau zuzusprechen. Beide Eheleute liebten den Hund Alf wie ein Kind.
Das ist doch vollkommene Idiotie, wie(psychisch) krank sind diese Menschen.
Ich glaube die gehören in Sicherungsverwahrung!

http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1280128830904.shtml

Sorgerecht: Boxer „Alf“ darf bei Frauchen bleiben

Nikos, Athen, Saturday, 07.08.2010, 12:05 (vor 5637 Tagen) @ sonnenlilie

Beide Eheleute liebten den Hund Alf wie ein Kind.
Das ist doch vollkommene Idiotie, wie(psychisch) krank sind diese
Menschen.
Ich glaube die gehören in Sicherungsverwahrung!

Das stimmt. Allerdings ist so etwas auch zu erwarten. Zuneigung braucht der Mensch, und zwar bedingungslose. Das ist fast wie Luft. Diese kann man eben nur durch Kinder, oder, wenn es halt gar nichts anders geht, durch Hunde erfahren. Dass es nicht das Selbe ist, weiss ich. Dass Hunde ein Ersatz für Kinder sind, weiss ich auch. Nur bleibt den Menschen nichts anders übrig.

Irgendjemanden brauchen sie zum lieben, und Kinder gibt es nicht mehr.

Meine Reden seit langem: Willst Du reich werden, werde Hundeverkäufer.

--
*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*

Sorgerecht: Boxer „Alf“ darf bei Frauchen bleiben

MrX, Saturday, 07.08.2010, 15:01 (vor 5637 Tagen) @ sonnenlilie

Mit dem "Sorgerecht" um den fünfjährigen Hund „Alf“ musste sich das
Gladbacher Amtsgericht befassen. Ein ehemaliges Paar, eine Gladbacherin und
ein Kölner, beide Mittdreißiger, hatte sich nach zwölf Jahren Beziehung
getrennt.

Zum Hundewohl hat ein Amtsrichter entschieden.
Die emotionale Nähe der Frau zum Hund und die Parterre Wohnung habe den
Amtsgerichtsdirektor Macioszek veranlasst, das Sorgerecht für den Hund Alf
der Frau zuzusprechen. Beide Eheleute liebten den Hund Alf wie ein Kind.
Das ist doch vollkommene Idiotie, wie(psychisch) krank sind diese
Menschen.
Ich glaube die gehören in Sicherungsverwahrung!

http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1280128830904.shtml

Hä verstehe ich nicht. Hunde gehören zum Sachenrecht und es steht doch in den Dokumenten wer Eigentümer ist.

So gehts nicht!

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Saturday, 07.08.2010, 16:47 (vor 5637 Tagen) @ sonnenlilie

Ob "Sachenrecht" oder "Kinderersatz", egal! Es muss juristisch geklärt werden. Die Frau nimmt sich am Besten eine AnwältIn vom djb, der Mann geht zum Jugendamt und kämpft um das gemeinsame Sorgerecht. Da das Paar keine gemeinsamen Kinder hat, kann man den "Ersatz"-Hund als solches eben ansehen. Das eröffnet ja Schnarre und ihrer ganzen juristischen Lobby ungeahnte Verdienstmöglichkeiten: Sorgerecht für Tiere! Stellt euch das mal vor! PKH sollte möglich sein. Deutschland wäre Vorreiter in der Welt! Am Besten wäre eine Eilentscheidung des Bundestages in dieser Sache noch vor der Sommerpause, denn die Uni´s speien bald wieder die jährlichen 6.000 juristischen Neuanfänger aus. Die Klonkrieger wollen ja schließlich auch überleben!

--
Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!

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