Sorgerecht: Boxer „Alf“ darf bei Frauchen bleiben
Mit dem "Sorgerecht" um den fünfjährigen Hund „Alf“ musste sich das Gladbacher Amtsgericht befassen. Ein ehemaliges Paar, eine Gladbacherin und ein Kölner, beide Mittdreißiger, hatte sich nach zwölf Jahren Beziehung getrennt.
Zum Hundewohl hat ein Amtsrichter entschieden.
Die emotionale Nähe der Frau zum Hund und die Parterre Wohnung habe den Amtsgerichtsdirektor Macioszek veranlasst, das Sorgerecht für den Hund Alf der Frau zuzusprechen. Beide Eheleute liebten den Hund Alf wie ein Kind.
Das ist doch vollkommene Idiotie, wie(psychisch) krank sind diese Menschen.
Ich glaube die gehören in Sicherungsverwahrung!
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1280128830904.shtml