Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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"...und Vergewaltiger. Auch die können sich nun einklagen."

kein name, Saturday, 07.08.2010, 01:43 (vor 5638 Tagen) @ jens_

Zu den anderen 50 Prozent gehören aber unter anderem die Väter, die nur
für eine Nacht lang Kontakt zur Mutter hatten, und Vergewaltiger. Auch die
können sich nun einklagen.

Ähm, wenn der Vater nur eine Nacht Kontakt zur Mutter hatte, hatte die Mutter doch auch nur eine Nacht Kontakt zum Vater, und er soll trotzdem mindestens 18 Jahre Unterhalt zahlen.
Aber so einer steht ja eh in einer Reihe mit Vergewaltigern.


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