Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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MedienHype um das Sorgerecht! Und was ist mit dem Umgang?

Referatsleiter 408, Friday, 06.08.2010, 13:48 (vor 5638 Tagen)

Derzeit wird in Sachen "Sorgerecht" für Väter in den Medien ja heftigst diskutiert. Im BGB ist ja die "elterliche Sorge" Lala-juristisch verankert. Im Rahmen der mich betreffenden "Familienstreitigkeiten" führt das Jugendamt und die AnwältIn der PAS-Mutter gebetsmühlenartig an, dass "wir" die "gemeinsame elterliche Sorge" ausüben. Das mag ja sein, es klingt auch gut, aber es hat nicht dazu geführt, dass ich auch nur eine Stunde Umgang, die über den Mindestumgang hinausgeht, von der Exe "gewährt" bekomme.

Laut Jugendamt und Amt für Familienförderung haben Umgang und Unterhaltszahlungen an die KM nichts miteinander zu tun. Das Amt für Familienförderung verdrängte mich ungefragt als biologischen Vater und nahm die Rechte meines Kindes auf Unterhalt war, obwohl ich jederzeit gegenüber meinem Kind dazu bereit war und bin. Ich bin sein Vater und ich will mich um mein Kind kümmern, darf es aber nicht, weil es vor mir durch diese Ämter weggesperrt wird und diese zeitgleich aber dafür von mir Geld abgepressen. Völliger Irrsinn!

Was jetzt so durch die Medien geistert vom "gemeinsamen Sorgerecht" ist doch aus meiner Sicht die blanke Vernebelung, denn es führt doch nicht automatisch dazu, dass der bisher jahrzehntelang diskriminierte Vater überhaupt, geschweige mehr Umgang mit seinem Kind dadurch bekommt. Was nützt ihm denn das gemeinsame Sorgerecht, wenn die Exe den Umgang mit allen staatlichen Hilfen weiterhin erfolgreich boykottieren kann. Dieser Sachverhalt sollte aus meiner Sicht mal aufgeklärt werden. Väter wollen Umgang/Kontakt mit ihren Kindern haben, nur so kann überhaupt eine Vater-Kind-Bindung aufgebaut werden, die Kinder in ihrer späteren Entwicklung dringend benötigen. Von dieser Problematik "Umgang" redet momentan überhaupt keiner. Ich persönlich pfeife auf das "gemeinsame Sorgerecht", wenn meine Exe dazu verpflichtet wird, regelmäßigen und gleichberechtigten Umgang zu garantieren. Der Kontakt zu meinem Kind, ihm in jeder erdenklichen Form helfen zu können, ist mir sehr wichtig.

Sehe ich da irgendwas in der Gesamtsache falsch? Wollen die uns hier wieder bloss an der Nase herumführen und den Blick vernebeln?

Und was ist mit dem Umgang?

Sachse, Friday, 06.08.2010, 14:04 (vor 5638 Tagen) @ Referatsleiter 408

Sehe ich da irgendwas in der Gesamtsache falsch? Wollen die uns hier
wieder bloss an der Nase herumführen und den Blick vernebeln?

Nein, meiner Meinung nach siehst Du das vollkommen richtig.

Es soll sich ja gar nichts ändern.
Die "Neue Praxis" würde ja wirklich nichts ändern:
die Mutter hat das Sorgerecht ab Geburt. der Vater kann es, soweit die Mutter nicht zustimmt, einklagen.

Bereits hier wird der Vater, soweit die Beziehung zur Mutter nicht total kaputt ist, zögern müssen. Denn mit einer derartigen Klage wird auch aus der schlechtesten Beziehung zur Mutter ein Krieg.
(War derartiges nicht mal ein Argument gegen "geheime" Vaterschaftstest´s?)

Gut, läuft dann die Klage wird das Kindeswohl geprüft. Welche Maßstäbe, welche Informationsquellen, welche Institutionen ? Natürlich: Angeben der Mutter, Jugendamt....
Also: der Rechtsstreit kann durch die Mutter ewig in die Länge gezogen werden, mit Behauptungen für Kindeswohlgefährdung. Nach langem Prozedere kann dann das Gericht eigentlich letztendlich nur eine Kindeswohlgefährdung wegen Entfremdung feststellen....

Nein, hier soll NICHTS geändert werden, hier muss einem Urteil des Europ. Gerichtes für Menschenrechte irgendwie entgegnet werden. Dass Bundesgerichte da mitspielen ist ja nichts Neues.

Wie die Mutter zur Gewährung eines Umgangsrechtes gezwungen werden kann, das wissen wir ja Alle: GAR NICHT !
Darüber gibt es ja auch kein Urteil und werden die Menschenrechte somit nicht verletzt.......

Da wird sich praktisch nichts ändern, weil die politisch Handelnden dies gar nicht wollen.

Und was ist mit dem Umgang?

Gobelin, Friday, 06.08.2010, 14:13 (vor 5638 Tagen) @ Sachse
bearbeitet von Gobelin, Friday, 06.08.2010, 14:22

Nein, hier soll NICHTS geändert werden, hier muss einem Urteil des Europ.
Gerichtes für Menschenrechte irgendwie entgegnet werden. Dass
Bundesgerichte da mitspielen ist ja nichts Neues.

Wie die Mutter zur Gewährung eines Umgangsrechtes gezwungen werden kann,
das wissen wir ja Alle: GAR NICHT !
Darüber gibt es ja auch kein Urteil und werden die Menschenrechte somit
nicht verletzt.......

Da wird sich praktisch nichts ändern, weil die politisch Handelnden dies
gar nicht wollen.

http://wgvdl.com/forum/index.php?id=138897

http://www.youtube.com/watch#!v=wx3IejpgQqg&feature=related

Nachtrag:

http://www.umgangsverweigerung.de/

Und was ist mit dem Umgang?

Gobelin, Friday, 06.08.2010, 14:48 (vor 5638 Tagen) @ Sachse

Mutter kann Sorgerecht verlieren, wenn sie dem Vater das Umgangsrecht verweigert.

http://www.youtube.com/watch?v=nwvOlS89SPI&NR=1

http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2009/02323/

Und was ist mit der verlorenen Zeit?

IM Rosenbaum, Friday, 06.08.2010, 15:04 (vor 5638 Tagen) @ Sachse

Es soll sich ja gar nichts ändern.
Die "Neue Praxis" würde ja wirklich nichts ändern:
die Mutter hat das Sorgerecht ab Geburt. der Vater kann es, soweit die
Mutter nicht zustimmt, einklagen.

Und bis ihm die Gerichte in der Sache Recht geben, ist das Kind fünf Jahre alt und nichts ist gewonnen. So ähnlich läuft es auch, wenn das Jugendamt Kinder klaut und in Pflegefamilien unterbringt. Die Eltern klagen dann und gewinnen nach zwei Jahren den Prozeß, dann aber argumentiert ein weiterer Richter, dass das Kindswohl nach so langer Zeit gefährdet wäre, nähme man es wieder aus der Pflegefamilie raus. Lange Nase, Osterhase. Willkür siegt.

Das Sorgerecht wird völlig überbewertet

herdplatte, Friday, 06.08.2010, 15:51 (vor 5638 Tagen) @ Referatsleiter 408

Das Sorgerecht hat in der Praxis kaum Relevanz. Nur in den Fällen:

- Schuleinschreibung (jedoch nur theoretische Relevanz)
- Operation (echte Relevanz, da der Doktor Angst hat, daß er am Schluß Schuld ist, d. h. beide Sorgeberechtigten müssen unterschreiben)
- Namensgebung (echte Relevanz kraft Gesetzes, weiß einen Fall eines Bekannten, hat unterschrieben zur Nachnamenänderung)

Berichte aus der Praxis:
Ich habe das Sorgerecht, wurde aber bei Schuleinschreibung, Kindergarteneinschreibung, Horteinschreibung nie gefragt. Habe danach mal Radau in der Schule gemacht und durfte wenigstens noch nachträglich unterschreiben. :-)

Nur einmal bei einer beabsichtigten Operation (ein Doktor wollte seine Praxis auf Kosten meines Kindes ein bißchen finanziell besserstellen und hat IHR die Notwendigkeit der Operation erfolgreich eingeredet) habe ich mich erfolgreich dagegenstellen können. Die Operation wurde nicht vorgenommen, das Kind hatte nie Probleme gesundheitlicher Art (ist zwei Jahre her). Sie ist mir heute dankbar, hatte aber damals ihren Anwalt auf mich gehetzt...

MedienHype um das Sorgerecht! Und was ist mit dem Umgang?

der_quixote, Absurdistan, Saturday, 07.08.2010, 01:40 (vor 5638 Tagen) @ Referatsleiter 408

Ebend!

Ich weise immer wieder darauf hin, dass man sich mit dem GSR den Arsch auswischen kann, wenn der Umgang vereitelt wird.

Neben der Kind-Vater Entfremdung ist der Vater auch irgendwann so entfremdet, dass Er sich nicht mehr traut, zu dem Heranwachsenden Bzw. Herangewachsenem Kind Kontakt aufzunehmen.

Dann liegt die Last, die Verantwortung beim Kind, wie die Mutter es diesem schon immer aufoktroierte.

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

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