Frauenwegsperrgebührenverordnung
Vielleicht ist's für den einen oder anderen interessant, so zur Orientierung:
5 min. Zwinger ca. 750 Euro
“Das Urteil des Amtsgerichts Itzehoe vom 05.05.2010 gegen Franz W. ist rechtskräftig. Er wurde wegen Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe von 750,00 € (und zwar 15 Tagessätze in Höhe von jeweils 50,00 €) verurteilt.
Die 7. Kleine Strafkammer des Landgerichts Itzehoe hat mit Beschluss vom 14.07.2010, welcher dem Angeklagten am 27.07.2010 zugestellt worden ist, die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Strafrichters als unzulässig verworfen.
Mit der Anklage war dem 50-jährigen Franz W. vorgeworfen worden, in den Nachmittagsstunden des 26.10.2009 seine von ihm getrennt lebenden Ehefrau nach einem verbalen Streit in einen Hundezwinger gedrängt und dann die Tür derart verschlossen zu haben, dass sie nicht herausgelangen konnte. Ihrer mehrfachen Aufforderung, die Tür zu öffnen, sei er nicht nachgekommen. Erst auf den beruhigenden Zuspruch eines 5 Minuten später erschienenen Zeugen habe er die Tür geöffnet und seine Frau in Freiheit entlassen...
Frauenwegsperrgebührenverordnung
Ihrer
mehrfachen Aufforderung, die Tür zu öffnen, sei er nicht nachgekommen. Erst
auf den beruhigenden Zuspruch eines 5 Minuten später erschienenen Zeugen
habe er die Tür geöffnet und seine Frau in Freiheit entlassen...
Hoffentlich war auch ein Hund im Zwinger, der es verdiente, in einem Zwinger untergebracht zu sein.
Davon erholt der Mistköter sich sein Leben lang nicht.
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