Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unbestimmter Rechtsbegriff "Kindeswohl"

sonnenlilie, Thursday, 05.08.2010, 13:54 (vor 5639 Tagen)

Kann man gegen einen unbestimmten Rechtsbegriff klagen?

Zum Beispiel: Art. 19 IV GG

Mir ist der Beurteilungsspielraum bei der Auslegung des Begriffes "Kindeswohl" deutscher Familiengerichte und Jugendämter ein Stachel im Auge und einseitig frauenorientiert.

Ist genauere Begriffsbestimmung auch vor europäischen Gerichtshof für Menschenrechte möglich?

Unbestimmter Rechtsbegriff "Kindeswohl"

Christian, Thursday, 05.08.2010, 14:22 (vor 5639 Tagen) @ sonnenlilie

Kindeswohl = Mütterwohl
Feministinnen sagen -> "Geht es der Mutter gut, so geht es auch dem Kind gut!". Ja, ja, Kinder als Schutzschilde missbrauchen!

Unbestimmter Rechtsbegriff "Kindeswohl"

MuddisBester, Thursday, 05.08.2010, 14:55 (vor 5639 Tagen) @ Christian

Richtig:

Kindeswohl = Mütterwohl

Falsch:

Feministinnen sagen -> "Geht es der Mutter gut, so geht es auch dem Kind gut!"

Richtig:
Feministinnen sagen -> "Es kann einem Kind nur gut gehen, wenn es der Mutter gut geht!".

Unbestimmter Rechtsbegriff "Kindeswohl"

Dampflok, Thursday, 05.08.2010, 16:30 (vor 5639 Tagen) @ MuddisBester

Richtig:

Kindeswohl = Mütterwohl


Falsch:

Feministinnen sagen -> "Geht es der Mutter gut, so geht es auch dem Kind

gut!"

Richtig:
Feministinnen sagen -> "Es kann einem Kind nur gut gehen, wenn es der
Mutter gut geht!".

Das sagen nicht nur feministinnen: Das war ausschlaggebende Begründung für die mütterzentrierte Rechtsprechnung bei unverheirateten Vätern in einem Grundsatzurteil des LG Paderborn:

1) Ausschlaggebend ist immer das Kindeswohl

2) geht es der Mutter nicht gut ist das dem Kindeswohl abträglich

3) weil es der Mutter nach eigenem Bekunden nicht gut geht, wenn das Kind beim Papi ist, kann dem Sorgerechtsbegehren des Vaters nicht entsprochen werden!

.

Unbestimmter Rechtsbegriff "Kindeswohl"

Nikos, Athen, Friday, 06.08.2010, 00:00 (vor 5639 Tagen) @ Dampflok

3) weil es der Mutter nach eigenem Bekunden nicht gut geht, wenn das Kind
beim Papi ist, kann dem Sorgerechtsbegehren des Vaters nicht entsprochen
werden!

Aber das Geld wollen sie doch haben, gelle?

--
*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*

Unbestimmter Rechtsbegriff "Kindeswohl"

herdplatte, Thursday, 05.08.2010, 19:48 (vor 5639 Tagen) @ Christian

"Geht es der Mutter gut, so geht es auch dem Kind
gut!". Ja, ja, Kinder als Schutzschilde missbrauchen!

Ganz genau diesen Worte habe ich von einer ollen Jugendamtstante in W_ei_lheim vor zwei Jahren gehört. Damals habe ich das auch erst später verstanden. Es heißt nichts anderes als:

Mutterwohl = Kindeswohl

Manche gehen dann noch einen kleinen Schritt weiter zum Umkehrschluß / Gegenbeweis und setzen:

Papawohl != Kindeswohl

Frauenlogik halt. :-)

Nur gut, daß ich mittlerweile zum paritätischen Wechselmodell (50 / 50) gekommen bin. Die o.g. JA-Tante würde wahrscheinlich die Welt nicht mehr verstehen, sofern sie jemals schon mal etwas davon verstanden hat.

AW: Unbestimmter Rechtsbegriff "Kindeswohl"

Referatsleiter 408, Thursday, 05.08.2010, 23:10 (vor 5639 Tagen) @ sonnenlilie

Klagen? Gegen eine FemiNissenJustiz? Da kannst du genauso gut versuchen, den Atlantik mit Wassereimern zu leeren.

Ich habe heute wieder Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, nachdem ich mich gegen verschiedene "Begleiterscheinungen" beim Missbrauch des GewSchG gewehrt habe. Fazit: Frau kann ohne Tatsachenbeweis alles behaupten und bekommt überall den Stempel drunter und vollumfänglich Recht, dagegen als Mann kann man anführen und beweisen was man will, man wird einfach abgebügelt. Die Reaktion der "Frauenjustiz" habe ich aber erwartet, sodass mich das nicht sonderlich überrascht hat.

Es klingt vielleicht hart und viele die davon echt betroffen waren, werden vielleicht den Kopf schütteln, aber meine persönliche Ansicht auf Grund meiner (persönlichen) Erlebnisse ist, dass das MfS (und ich habe eine dicke Akte!) mir nicht halb soviel Schaden und Ungerechtigkeit zufgefügt, wie die Justiz der BRD. Wie gesagt, es ist mein persönlicher Eindruck, den ich mit vielerlei Akten schlüssig belegen kann.

Insofern, um mal zum Hauptthema zurück zu kommen, kann man(n) doch in diesem Staat nicht erwarten, dass der schwammige Begriff des Kindeswohls geklärt wird. Das Grundproblem liegt doch viel tiefer und ist wesentlich gravierender: Man muss endlich mal gesetzlich verankern und durchsetzen, dass Männer und Väter gleiche Rechte haben. Wenn das bei der FemiJustiz angekommen ist, wird sich vielleicht mal irgendwann was ändern. Ich glaube aber nicht, dass dies in der momentanen Staatsform möglich ist, zu tief sind diese männer-/väterfeindlichen Strukturen verankert. Selbst Wahlen ändern daran nichts, nur neue Gesichter, aber die Strukturen in den Behörden und Ämtern bleiben und damit das momentane Unrecht.

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