Abgeordnetenwatch-Antwort der Frau Bär zu Sorgerecht, heute ist sie in Pullach!
Frau Bär hat zum Thema Sorgerecht geantwortet:
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37455--f262712.html
"Statt dessen sollte das Sorgerecht - im Normalfall - zunächst bei der Mutter sein und, wenn der Vater eine gemeinsame Sorge wünscht, zunächst über das Jugendamt, Mediatoren, Streitschlichter u. A. eine außergerichtliche Lösung gefunden werden."
Der Steuerzahler muss also die ganzen Kinder- und Jugendhilfe- sowie Scheidungs-Industrie weiter beschäftigen und bezahlen: bereits 23 Milliarden/Jahr, ohne die weiteren Kosten durch Krankheit der Beteiligten gerechnet.
Veranstaltung am 05.08.2010 mit dem Thema
"Gesellschaft im Wandel - Konservative Familienpolitik noch zeitgemäß?"
Hier bekanntgegeben: http://www.pullach.de/pullach_i__isartal/veranstaltungen.htm
Ort: Sportheim Pullach, Gistlstr. 2: http://maps.google.de/maps/place?hl=de&um=1&ie=UTF-8&q=Sportheim+Pullach,+Gistlstr.+2&fb=1&gl=de&...
Zeit: 19:00 Uhr.
Gruß
Michael
Abgeordnetenwatch-Antwort der Frau Bär zu Sorgerecht, heute ist sie in Pullach!
Der Steuerzahler muss also die ganzen Kinder- und Jugendhilfe- sowie
Scheidungs-Industrie weiter beschäftigen und bezahlen: bereits 23
Milliarden/Jahr, ohne die weiteren Kosten durch Krankheit der Beteiligten
gerechnet.
Das BVerfG hat befunden, dass "nach durchgeführten Befragungen von Institutionen und Experten davon auszugehen, dass in nicht unbeträchtlicher Zahl Mütter allein deshalb die Zustimmung zur gemeinsamen Sorge verweigern, weil sie ihr angestammtes Sorgerecht nicht mit dem Vater ihres Kindes teilen wollen." (Nur die biologische Mutter hat ein angestammtes Recht, der biologische Vater eben nicht!) Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-057.html.
Gruß
Michael
Abgeordnetenwatch-Antwort der Frau Bär zu Sorgerecht, heute ist sie in Pullach!
Der Steuerzahler muss also die ganzen Kinder- und Jugendhilfe- sowie
Scheidungs-Industrie weiter beschäftigen und bezahlen: bereits 23
Milliarden/Jahr, ohne die weiteren Kosten durch Krankheit der Beteiligten
gerechnet.
Genau darum geht's. Deshalb werden wir es auch nicht erleben, dass bei Eheschließungen von vornherein die Gütertrennung Grundlage ist (und ihr Wegfall von beiden schriftlich verlangt werden muss). Eine solche Vorschrift würde vor der Hochzeit die Spreu vom Weizen trennen, was todsicher die Anzahl der Singles drastisch erhöhen, dafür aber sowohl die Hochzeits- als auch die Scheidungsrate einbrechen ließe. Damit würden aber auch sämtliche Winkeladvokaten, die von den Verfahren leben (ehemalige JustizministerInnen inklusive) bettelarm.
Abgeordnetenwatch-Antwort der Frau Bär zu Sorgerecht, heute ist sie in Pullach!
Das BVerfG hat befunden, dass "nach durchgeführten Befragungen von
Institutionen und Experten davon auszugehen, dass in nicht
unbeträchtlicher Zahl Mütter allein deshalb die Zustimmung zur
gemeinsamen Sorge verweigern, weil sie ihr angestammtes
Sorgerecht nicht mit dem Vater ihres Kindes teilen wollen."
(Nur die biologische Mutter hat ein angestammtes Recht, der biologische
Vater eben nicht!) Quelle:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-057.html.
Nicht mit der Realität belästigen. Es geht doch um Interessen.Und wenn 99% der Mütter so handeln sollten. Scheißegal. Frauen sollen das dürfen, das Männchen hat die Gusche zu halten und zu spuren, zu zahlen und/oder sich zu verpissen, ganz nach Lust und Laune der Frau.
Nur darum geht es. Alles andere ist nur Fassade, um diesen simplen Umstand zu verschleiern.
Und? Wer war da?
- kein Text -