djb findet gemeinsames Sorgerecht fatal
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) registriert einen fatalen
Meinungsumschwung des Bundesjustizministeriums bei der Neuregelung der
elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern.[..]Die Juristinnen halten daher das Vorliegen einer sozial-familiären
Beziehung zwischen Vater und Kind für eine notwendige und unverzichtbare
Voraussetzung für eine gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern
Familie ist da , wo Kinder sind. So neue Definitionen der Familie. Definiert auch von diesem Lobby - Haufen, der blind ist, ganz anders als ihre Göttin, die erblickt immer das Frauenwohl.
Sind die Kinder nicht beim Vater- ist da keine familiäre Bindung. Will Frau also Kind für sich allein, muss sie dafür sorgen, dass zwischen Vater und Kind keine Beziehung zustande kommt. So baut eines auf dem anderen auf, ein logisches System, welches abermals beweist, was Femis unter Gleichheit und Augenhöhe verstanden wissen wollen.
Auf die Idee , dass ein Vater Rechte und Pflichten seinem Kind gegenüber hat, aus dem einfachen Grunde, weil er Vater ist, kommt selbstverständlich weder Frau Leutheuser - Schnarrenberger, noch das BVG, noch europäische Gerichtshöfe. Immer muss erst das Kindeswohl bemüht werden, wenn Männer Selbstverständliches erfolgreich fordern. Leider spielen die Väterverbände mit.
Auf der letzten Väterdemo wurde der Slogan laut: Lust auf Vaterschaft!
Gut, dass Männer Lust auf Vateschaft laut demonstrieren. Solange sie nicht klar sagen und mit ihnen die Öffentlichkeit, Väter werden wie Mütter zu dem , was sie sind durch Zeugung eines Kindes. werden sie noch lange betteln müssen. Basta.
Die Anerkennung des Geredes von sozialer und biologischer Vaterschaft ist eine Erfindung zum Zwecke der Verschleierung dieser einfachen Tatsache. Der Mann , die sich auf diese begriffliche Spaltung einlässt, muss damit rechnen, seiner originären Funktionen beraubt zu werden. Von Müttern ebenso, wie von JuristInnen. Oder besser: in Tateinheit.
Selbst Männer, die während one -night- stands Kinder zeugten sind Väter. Darüber hat kein Gericht zu befinden. Recht entsteht - wenn ich richtig denke - nicht allein dadurch, dass Inhaber von Macht, Gegebenheiten umdefinieren. Flüsse fließen auch dann nicht den Berg hinauf, wenn es der Europäische Gerichthof beschließen sollte. Für Väter sollte gleiches gelten, wie für Mütter: Kindesentzug nur bei schweren und nachgewiesenen Verstößen gegen das Kindeswohl.
Wie Vater- und Mutterschaft unter modernen Gegebenheiten stattfinden können, ohne das die eine oder der andere in dieser Funktion beschränkt wird - das wäre eine Aufgabe für ein funktionierendes Rechtssystem.
Die Mutter als erste Kontrollinstanz und das BVG die oberste, was für ein Staat, in dem das Selbstverständlichste erstritten werden muss!!! Und die halbe Republik jubelt über ein Urteil, welches mehr Türen und Tore für Frauenwillkür offen läßt, als Bienenstöcke in Waben ...
Zum Kotzen
Narrowitsch
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Extemplo simul pares esse coeperint, superiores erunt-
Den Augenblick, sowie sie anfangen, euch gleich zu sein, werden sie eure Herren sein.
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- djb findet gemeinsames Sorgerecht fatal -
FemokratieBlog,
04.08.2010, 21:50
- Notwendige und unverzichtbare Voraussetzung -
Mus Lim unpluged,
04.08.2010, 23:02
- Denen schwimmen wohl die Felle weg ..... - Referatsleiter 408, 04.08.2010, 23:47
- djb findet gemeinsames Sorgerecht fatal - Puwackel, 05.08.2010, 01:07
- djb findet gemeinsames Sorgerecht fatal - Müllabräumer, 05.08.2010, 01:22
- djb findet gemeinsames Sorgerecht fatal - DARUM - Imageberater, 05.08.2010, 09:12
- djb findet gemeinsames Sorgerecht fatal - Narrowitsch, 05.08.2010, 09:57
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Mus Lim unpluged,
04.08.2010, 23:02