djb findet gemeinsames Sorgerecht fatal
FemokratieBlog
, Wednesday, 04.08.2010, 21:50 (vor 5640 Tagen)
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) registriert einen fatalen Meinungsumschwung des Bundesjustizministeriums bei der Neuregelung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern.
[..]Die Juristinnen halten daher das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung zwischen Vater und Kind für eine notwendige und unverzichtbare Voraussetzung für eine gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern
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Notwendige und unverzichtbare Voraussetzung
Mus Lim unpluged, Wednesday, 04.08.2010, 23:02 (vor 5640 Tagen) @ FemokratieBlog
Die Juristinnen halten daher das Vorliegen einer sozial-familiären
Beziehung zwischen Vater und Kind für eine notwendige und unverzichtbare
Voraussetzung für eine gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern
Das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung zwischen Vater und Kind ist notwendige und unverzichtbare Voraussetzung für das Zahlen von Unterhalt!!!
Denen schwimmen wohl die Felle weg .....
Referatsleiter 408, Wednesday, 04.08.2010, 23:47 (vor 5640 Tagen) @ Mus Lim unpluged
Die Juristinnen halten daher das Vorliegen einer sozial-familiären
Beziehung zwischen Vater und Kind für eine notwendige und
unverzichtbare
Voraussetzung für eine gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern[/i]
Lasst euch das mal auf der Zunge zergehen: "Gemeinsames Sorgerecht"!
Wie toll das doch klingt! Und? Ist das ein Grund für Umgang und sonstige soziale Kontakte zur Förderung der Vater-Kind-Bindung? Darüber redet doch keiner, aber darum geht es. Weg mit PAS-Weibern, die ihren Kindern die Väter vorenthalten. Knast ist viel zu wenig. Hoch soll sie leben, ganz hoch! Förmlich Abheben!
Den sogenannten "RechtswissenschaftlerInnen" gehts nur um Kohle und Pfründe! Das Schicksal der Kinder ist solchen Schlampen völlig egal. Weg mit dem Verein! Anerkennung als "Verbrecherische Organisation"!
djb findet gemeinsames Sorgerecht fatal
Puwackel, Thursday, 05.08.2010, 01:07 (vor 5640 Tagen) @ FemokratieBlog
[..]Die Juristinnen halten daher das Vorliegen einer sozial-familiären
Beziehung zwischen Vater und Kind für eine notwendige und unverzichtbare
Voraussetzung für eine gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern
Dieselbe Voraussetzung gilt auch für verheiratete und geschiedene Paare. Dummes Geplapper, sonst nichts.
djb findet gemeinsames Sorgerecht fatal
Müllabräumer, Thursday, 05.08.2010, 01:22 (vor 5640 Tagen) @ FemokratieBlog
[..]Die Juristinnen halten daher das Vorliegen einer sozial-familiären
Beziehung zwischen Vater und Kind für eine notwendige und unverzichtbare
Voraussetzung für eine gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern[/i]
Stimmt ja erst mal auch. Es ist eben nur die Frage, was die aus dieser Selbstverständlichkeit ableiten.
Man hat nämlch erst einmal von einem Normalfall auszugehen! So dass die Bindung besteht bzw. sich aufbauen kann. Der Vater muss natürlich aber dafür auch die Gelegenheit dazu erhalten und eventuell egoistische Wünsche der Mütter dafür von vornherein abgestellt werden. Sie kann ja bislang hervorragend dafür sorgen, dass sich da nichts aufbaut, und wenn er das Zeug zum Vater des Jahres hätte!
Die Femis zäumen nun das Pferd aber mal wieder von hinten auf: sie gehen von anormalen Fällen und potentiell kaputten Strukturen aus, so dass prompt als Standard erst mal "was bewiesen werden muss".
Und das ist völliger Quatsch. Erst bei konkret hinzutretenden Umständen, die einen an der Geeignetheit zweifeln lassen können, muss das grundsätzlich gewährte Sorgerecht in Frage gestellt werden: Das - und nur das - ist der richtige Weg.
Überflüssig im übrigen zu erwähnen, dass die sich und ihre wahren Intentionen mal wieder selbst verraten, wenn nur der Vater da plötzlich was beweisen soll und nicht die Mutter. Es geht also wieder mal nur in die eine Richtung. Die können einfach nicht anders, ich glaube echt, die haben 'ne Störung.
djb findet gemeinsames Sorgerecht fatal - DARUM
Imageberater, Thursday, 05.08.2010, 09:12 (vor 5639 Tagen) @ FemokratieBlog
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) registriert einen fatalen
Meinungsumschwung des Bundesjustizministeriums bei der Neuregelung der
elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern.
Ich weiß, welches Problem die damit haben, ich habe das mal bei einem jungen Paar miterlebt.
Kind war da, die zwei waren aber nicht verheiratet.
Irgendwann kam raus, dass er gar kein Sorgerecht hatte. Er sprach seine Freundin drauf an, da ihm das absurd erschien, schließlich war das auch sein Kind - und er hatte gar nichts zu melden.
Sie verweigerte ihm dann prompt das gemeinsame Sorgerecht, um - ganz taffe, emanzipierte, starke, selbstständige usw. usf. Powerfrau eben - klar zu stellen, wer in der Beziehung das Sagen haben soll. Er wurde ohnehin bei jeder sich bietenden Gelegenheit psychisch fertig gemacht, weil sie so scharf drauf war, deswegen einen einseitigen Machtkampf zu führen, während er lediglich ein harmonisches Zusammensein wollte.
Hat sich inzwischen erledigt, da ihr klar geworden ist, dass sie gar nicht weiß, was sie überhaupt sagen soll, wenn sie das Sagen hat.
Aber in dem Moment war der Vater emotional tief getroffen, wie man sich denken kann, kam sich erpresst und bedroht vor, zurecht. Reichlich Konfliktpotential also.
Deswegen hat der djb Probleme mit der Neuregelung. Frauen wird damit ein Druckmittel genommen, Männer emotional zu erpressen und zu bedrohen, um ihren Willen durchzusetzen.
Aber auch das ist eben Gewalt. Würden Frauen jedenfalls augenblicklich so nennen, wenn ein Mann legal damit drohen könnte, einer Mutter ihr Kind wegzunehmen, um sie so zu zwingen, sich wie von ihm gewünscht zu verhalten.
Durch die bisherige Regelung wird vor allem eins erreicht: Konflikte werden geradezu heraus gefordert, weil Frauen - mal wieder - eben doch nicht so sind, wie der feministisch infiltrierte Gesetzgeber sich das gedacht hat.
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djb findet gemeinsames Sorgerecht fatal
Narrowitsch, Berlin, Thursday, 05.08.2010, 09:57 (vor 5639 Tagen) @ FemokratieBlog
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) registriert einen fatalen
Meinungsumschwung des Bundesjustizministeriums bei der Neuregelung der
elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern.[..]Die Juristinnen halten daher das Vorliegen einer sozial-familiären
Beziehung zwischen Vater und Kind für eine notwendige und unverzichtbare
Voraussetzung für eine gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern
Familie ist da , wo Kinder sind. So neue Definitionen der Familie. Definiert auch von diesem Lobby - Haufen, der blind ist, ganz anders als ihre Göttin, die erblickt immer das Frauenwohl.
Sind die Kinder nicht beim Vater- ist da keine familiäre Bindung. Will Frau also Kind für sich allein, muss sie dafür sorgen, dass zwischen Vater und Kind keine Beziehung zustande kommt. So baut eines auf dem anderen auf, ein logisches System, welches abermals beweist, was Femis unter Gleichheit und Augenhöhe verstanden wissen wollen.
Auf die Idee , dass ein Vater Rechte und Pflichten seinem Kind gegenüber hat, aus dem einfachen Grunde, weil er Vater ist, kommt selbstverständlich weder Frau Leutheuser - Schnarrenberger, noch das BVG, noch europäische Gerichtshöfe. Immer muss erst das Kindeswohl bemüht werden, wenn Männer Selbstverständliches erfolgreich fordern. Leider spielen die Väterverbände mit.
Auf der letzten Väterdemo wurde der Slogan laut: Lust auf Vaterschaft!
Gut, dass Männer Lust auf Vateschaft laut demonstrieren. Solange sie nicht klar sagen und mit ihnen die Öffentlichkeit, Väter werden wie Mütter zu dem , was sie sind durch Zeugung eines Kindes. werden sie noch lange betteln müssen. Basta.
Die Anerkennung des Geredes von sozialer und biologischer Vaterschaft ist eine Erfindung zum Zwecke der Verschleierung dieser einfachen Tatsache. Der Mann , die sich auf diese begriffliche Spaltung einlässt, muss damit rechnen, seiner originären Funktionen beraubt zu werden. Von Müttern ebenso, wie von JuristInnen. Oder besser: in Tateinheit.
Selbst Männer, die während one -night- stands Kinder zeugten sind Väter. Darüber hat kein Gericht zu befinden. Recht entsteht - wenn ich richtig denke - nicht allein dadurch, dass Inhaber von Macht, Gegebenheiten umdefinieren. Flüsse fließen auch dann nicht den Berg hinauf, wenn es der Europäische Gerichthof beschließen sollte. Für Väter sollte gleiches gelten, wie für Mütter: Kindesentzug nur bei schweren und nachgewiesenen Verstößen gegen das Kindeswohl.
Wie Vater- und Mutterschaft unter modernen Gegebenheiten stattfinden können, ohne das die eine oder der andere in dieser Funktion beschränkt wird - das wäre eine Aufgabe für ein funktionierendes Rechtssystem.
Die Mutter als erste Kontrollinstanz und das BVG die oberste, was für ein Staat, in dem das Selbstverständlichste erstritten werden muss!!! Und die halbe Republik jubelt über ein Urteil, welches mehr Türen und Tore für Frauenwillkür offen läßt, als Bienenstöcke in Waben ...
Zum Kotzen
Narrowitsch
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