Sehr guter Artikel: "Plus für Papa" in Spiegel-Online
Karlsruher Sorgerechtsentscheidung
Plus für Papa
Von Barbara Hans
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Familie: "Den Kindern ist es egal, ob Mama und Papa verheiratet sind"
Wer bekommt das Sorgerecht für das Kind, wenn unverheiratete Eltern sich trennen? Bisher in der Regel die Mütter - jetzt haben die Verfassungsrichter Väter gleichgestellt. Die Entscheidung ist wegweisend. Sie zeigt aber auch, wie stark die gängige Rechtsprechung von der Lebensrealität abweicht.
Hamburg - Nett formuliert könnte man sagen, der deutsche Gesetzgeber ist optimistisch. Die Reform des Kindschaftsrechts, die am 1. Juli 1998 in Kraft trat, setzte voraus, dass nichtverheiratete Eltern sich in der Mehrzahl der Fälle auf das gemeinsame Sorgerecht verständigen würden. Vater, Mutter, Kind, gemeinsame Verpflichtung, gemeinsame Verantwortung. Ein bisschen Friede, Freude, Eierkuchen. Weniger nett formuliert könnte man sagen: Der deutsche Gesetzgeber ist naiv oder mindestens etwas weltfremd.
Denn wie sich in den vergangenen Jahren gezeigt hat, entspricht die Darstellung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), niedergeschrieben in Paragraf 1626a, nicht der Realität deutscher Wohnzimmer. Und vor allem nicht der Wirklichkeit von Paaren, deren Beziehung am Scheideweg steht.
Im BGB heißt es:
"(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie 1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollten, oder 2. einander heiraten. (2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge."
Nun haben die Richter in Karlsruhe den Paragrafen für verfassungswidrig erklärt.
"Der Gesetzgeber setzt das Elternrecht des Vaters in unverhältnismäßiger Weise generell hinter das der Mutter zurück, ohne dass dies durch die Wahrung des Kindeswohls geboten ist", rügte der Erste Senat. Denn de facto bedeutet die bisherige Regelung: Der Vater eines unehelich geborenen Kindes kann nur mit Zustimmung der Mutter das Sorgerecht erhalten. Es bedeutet auch: Wenn die Mutter dies nicht will, hat der Vater Pech gehabt.
Die Parlamentarier, die den Passus 1998 ins Gesetz schrieben, sahen hier kein Problem: Sie hielten eine vernunftgesteuerte, kompromissbereite, gar selbstlose Mutter, die allein das Wohl ihres Kindes im Blick hat, für den Normalfall. Sie gingen davon aus, dass eine Mutter die gemeinsame Sorge "nicht etwa als Machtposition gegenüber dem Vater missbrauche".
Doch die Realität, dem trägt nun auch der Erste Senat in seinem Urteil Rechnung, sieht oft anders aus.
"Jetzt ist es meins, jetzt gehört es mir"
Eine 2006 vom Bundesjustizministerium durchgeführte Umfrage zeigt, dass 25 bis 75 Prozent aller Eltern nichtehelicher Kinder mindestens ein Jahr zusammenlebten, ohne das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Die Studie fragte nach den Motiven der Eltern - und kam zu erstaunlichen Ergebnissen. Am häufigsten genannten Motive waren: "Die Mutter möchte die Alleinsorge behalten, um allein entscheiden zu können", und: "Die Mutter möchte nichts mehr mit dem Vater zu tun haben und lehnt daher jeden Kontakt auch in Angelegenheiten des Kindes ab."
Kindeswohl? Fehlanzeige.
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Sehr lesenswert. Ich habe die Autorin angemailt und ihr zu diesem Artikel gratuliert, weil ich denke, dass so etwas unterstützt gehört. Einflüsse der "etwas anderen Art" gibt es ja schon zur Genüge. Nur mal so als Anregung 
Leser
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- Sehr guter Artikel: "Plus für Papa" in Spiegel-Online -
Leser_nicht_eingeloggt,
04.08.2010, 13:19
- Sehr guter Artikel: "Plus für Papa" in Spiegel-Online -
Mulher,
04.08.2010, 13:51
- Hallo Mulher und danke :-) vielleicht folgen noch ein paar hier - Grüße vom Leser - Leser_nicht_eingeloggt, 04.08.2010, 13:57
- Sehr guter Artikel: "Plus für Papa" in Spiegel-Online -
Mulher,
04.08.2010, 13:51