Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das nützt nichts

Max Aram, Tuesday, 03.08.2010, 14:29 (vor 5641 Tagen) @ Leserecht

So gern ich etwas anderes schreiben würde, aber es ist leider so. Auch die 100. Vorschrift wird daran nichts ändern.

Die Menschrechte der EU-Charta, an die sich alle Mitgliedsstaaten halten müssen, gab es vor all diesen Regeln schon. Auch die deutschen Gesetze zum Familienrecht waren völlig ausreichend, um Gerechtigkeit in der Frage der elterlichen Sorge walten zu lassen.

Das Problem ist, dass einseitig "Recht" (ich muss würgen bei dem Begriff) gesprochen wird und dass auf Institutionen (Jugendämter etc.) gesetzt wird, die ideologisch längst den Status der Neutralität verloren haben (falls sie ihn je hatten).

Solange sich das nicht ändert, dienen Gesetze auch nur dazu, mit der nächsten Maßnahme umgangen zu werden.


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