Verfassungsgericht stärkt Sorgerecht für unverheiratete Väter
Die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Nordrhein-Westfalen, der Vater eines 1998 nichtehelich geborenen Sohnes ist, hatte damit Erfolg. Der Vater und die Mutter des Jungen hatten sich noch während der Schwangerschaft getrennt. Seit seiner Geburt lebt das Kind im Haushalt der Mutter, hat aber regelmäßig Umgang mit seinem Vater. Die Mutter verweigerte eine Erklärung zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge.
Einen dagegen gerichteten Antrag des Vaters hatte das Amtsgericht Bad Oeynhausen mit Blick auf die bestehende Rechtslage zurückgewiesen. Die hiergegen beim Oberlandesgericht Hamm eingelegte Beschwerde blieb ohne Erfolg. Deshalb reichte der ledige Vater Verfassungsbeschwerde ein.
Es braucht eben wirklich eine Verfassungsbeschwerde, um manche Frauen dazu zu bewegen, normales zwischenmenschliches Sozialverhalten zu zeigen.
Aber der Gesetzgeber wird sich schon was einfallen lassen, um die mütterlichen Rechte gegenüber den väterlichen (und damit nicht vorhandenen) Rechten nicht allzu sehr zu beschneiden...
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03.08.2010, 12:29
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