dpa: Verfassungsgericht stärkt Sorgerecht für unverheiratete Väter
Verfassungsrichter kippen Sorgerechtsregelung
Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter für verfassungswidrig erklärt. Derzeit können Betroffene nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten - dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht, hieß es nun.
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Vorrang unverheirateter Mütter beim Sorgerecht gekippt. Mit der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung können Mütter ohne Trauschein das Sorgerecht des Vaters für das gemeinsame Kind nicht mehr generell verweigern.
Ab sofort müssen Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter anordnen, wenn das dem Kindeswohl entspricht. Damit hatte die Verfassungsbeschwerde eines unverheirateten Vaters Erfolg.
(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 420/09)
Quelle: u.a. hier: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,709840,00.html
Wenn nur dieser Nebensatz nicht wäre: "... wenn das dem Kindeswohl entspricht ..." Jetzt werden VAM(v), DJB und Co. Alarm schlagen, wetten.
dpa: Verfassungsgericht stärkt Sorgerecht für unverheiratete Väter
hier entbrennt auch schon eine lebhafte Diskussion...
dpa: Verfassungsgericht stärkt Sorgerecht für unverheiratete Väter
Wenn nur dieser Nebensatz nicht wäre: "... wenn das dem Kindeswohl
entspricht ..." Jetzt werden VAM(v), DJB und Co. Alarm schlagen, wetten.
Nun, dann werden sie nach dieser Anleitung hier im Link unten vorgehen:
http://www.wien-konkret.at/soziales/scheidung/scheidungstricks-frauen/
dpa: Verfassungsgericht stärkt Sorgerecht für unverheiratete Väter
hier entbrennt auch schon eine lebhafte Diskussion...
Hier meinst du:
http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=18845
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Das nützt nichts
So gern ich etwas anderes schreiben würde, aber es ist leider so. Auch die 100. Vorschrift wird daran nichts ändern.
Die Menschrechte der EU-Charta, an die sich alle Mitgliedsstaaten halten müssen, gab es vor all diesen Regeln schon. Auch die deutschen Gesetze zum Familienrecht waren völlig ausreichend, um Gerechtigkeit in der Frage der elterlichen Sorge walten zu lassen.
Das Problem ist, dass einseitig "Recht" (ich muss würgen bei dem Begriff) gesprochen wird und dass auf Institutionen (Jugendämter etc.) gesetzt wird, die ideologisch längst den Status der Neutralität verloren haben (falls sie ihn je hatten).
Solange sich das nicht ändert, dienen Gesetze auch nur dazu, mit der nächsten Maßnahme umgangen zu werden.
BMJ und die elterliche Sorge lediger Väter
Sorgerecht: Im Mittelpunkt steht das Wohl des Kindes
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger freut sich über das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sorgerecht: “Das Urteil bestärkt mit ich meinen Überlegungen, die Recht der Väter nichtehelicher Kinder deutlich zu verbessern”, kommentierte Leutheusser-Schnarrenberger die Entscheidung aus Karlsruhe. Ziel der Neuregelung zum Sorgerecht, an dem das Bundesjustizministerium seit Ende 2009 arbeitet, sei ein unbürokratisches Verfahren, bei dem stets das Wohl der Kinder im Mittelpunkt stehen müsse. Betroffenen Vätern sollten künftig Wege aufgezeigt werden, wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben könnten.
Mehr http://femokratieblog.wgvdl.com/bmj-die-elterliche-sorge-lediger-vaeter/08-2010/
BMJ und die elterliche Sorge lediger Väter
Auch aus dem parlamentarischen Raum liegen interessante und gute Vorschläge für eine Neuregelung vor.
Ojeoje...
Es geht jetzt darum, alle Überlegungen zusammenzuführen und in die Feinausgestaltung einzutreten.
D.h. Strategien auszuarbeiten, wie die bisherige Praxis trotz Rüffel der EU zementiert werden kann.
Wir wollen ein modernes Sorgerecht, das die gesellschaftlichen Realitäten widerspiegelt und auch das Elternrecht des ledigen Vaters mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang bringt
Blablablablabla.....
Eine schallende Ohrfeige für die Regierung und ihren Genderwahn !!! (nT)
Eine schallende Ohrfeige für die Regierung und ihren Genderwahn !!!
Und dann noch das blöde Gelabbere und Geseiere der Politikerkaste:
"Das Urteil des BVerfG sei zu begrüßen"; mein Gott sind die so hohl im Hirni, lauter Sch...eiße drin.