Verfassungsgericht stärkt Sorgerecht für unverheiratete Väter
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,709840,00.html
Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter für verfassungswidrig erklärt. Derzeit können Betroffene nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten - dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht, hieß nun.
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Vorrang unverheirateter Mütter beim Sorgerecht gekippt. Mit der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung können Mütter ohne Trauschein das Sorgerecht des Vaters für das gemeinsame Kind nicht mehr generell verweigern.
Ab sofort müssen Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter anordnen, wenn das dem Kindeswohl entspricht. Damit hatte die Verfassungsbeschwerde eines unverheirateten Vaters Erfolg.
(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 420/09)
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