Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Verfassungsgericht stärkt Sorgerecht für unverheiratete Väter

Imageberater_unlog, Tuesday, 03.08.2010, 12:29 (vor 5641 Tagen)

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,709840,00.html

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter für verfassungswidrig erklärt. Derzeit können Betroffene nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten - dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht, hieß nun.

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Vorrang unverheirateter Mütter beim Sorgerecht gekippt. Mit der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung können Mütter ohne Trauschein das Sorgerecht des Vaters für das gemeinsame Kind nicht mehr generell verweigern.

Ab sofort müssen Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter anordnen, wenn das dem Kindeswohl entspricht. Damit hatte die Verfassungsbeschwerde eines unverheirateten Vaters Erfolg.

(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 420/09)

Verfassungsgericht stärkt Sorgerecht für unverheiratete Väter

Imageberater, Tuesday, 03.08.2010, 13:04 (vor 5641 Tagen) @ Imageberater_unlog

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,709840,00.html

Die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Nordrhein-Westfalen, der Vater eines 1998 nichtehelich geborenen Sohnes ist, hatte damit Erfolg. Der Vater und die Mutter des Jungen hatten sich noch während der Schwangerschaft getrennt. Seit seiner Geburt lebt das Kind im Haushalt der Mutter, hat aber regelmäßig Umgang mit seinem Vater. Die Mutter verweigerte eine Erklärung zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Einen dagegen gerichteten Antrag des Vaters hatte das Amtsgericht Bad Oeynhausen mit Blick auf die bestehende Rechtslage zurückgewiesen. Die hiergegen beim Oberlandesgericht Hamm eingelegte Beschwerde blieb ohne Erfolg. Deshalb reichte der ledige Vater Verfassungsbeschwerde ein.

Es braucht eben wirklich eine Verfassungsbeschwerde, um manche Frauen dazu zu bewegen, normales zwischenmenschliches Sozialverhalten zu zeigen.

Aber der Gesetzgeber wird sich schon was einfallen lassen, um die mütterlichen Rechte gegenüber den väterlichen (und damit nicht vorhandenen) Rechten nicht allzu sehr zu beschneiden...

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