Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Was ist denn neuerdings mit der taz los? Heute zu Maybritt-Illner

Informant, Tuesday, 03.08.2010, 01:03 (vor 5641 Tagen)

... Mit Maybrit Illner und Marietta Slomka - genau diese Reihenfolge der Wahrnehmung könnte Letztere noch ärgern - sind übrigens zum ersten Mal in der 32-jährigen Geschichte des "heute-Journal" zwei von drei Moderatoren weiblich. Auch historische Entscheidungen können durchaus langweilig sein. Es ist ein Mädchen - mehr aber eben auch nicht.

http://www.taz.de/1/leben/koepfe/artikel/1/das-kleinstadt-maedchen/

Wenn die da auch so kommentiert, wie moderiert dann können wir uns auf vieles freche "mmmhs" und kokkette Augenaufschläge freuen. Und auf einen Zickenkrieg im ZDF Heute-Journal.

Wieso? Bei der TAZ-Kappert knatterts nach wie vor ganz gewaltig

vt, Tuesday, 03.08.2010, 01:19 (vor 5641 Tagen) @ Informant

http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/die-schuld-der-opfer/

Das also war die Botschaft auf einem der besten TV-Sendeplätze: Frauen, egal was passiert ist, tut euch das nicht an. Hände weg von den Anzeigen wegen Vergewaltigung!

Weniger Hasch, Ines!

Wieso? Bei der TAZ-Kappert knatterts nach wie vor ganz gewaltig

Mike, Tuesday, 03.08.2010, 03:39 (vor 5641 Tagen) @ vt

http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/die-schuld-der-opfer/

Weniger Hasch, Ines!

Es geht auch mit einem Kommentar (vor den angegebenen Adressen immer "tinyurl." angeben. Aus mir unverständlichen Gründen, akzeptiert wgvdl diese Adressen nicht). Mal sehen ob er veröffentlicht wird:

Wir müssen leider Frau Ines Kappert enttäuschen: Gemäß der Studie "Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern" München 2005, ISBN 3-924400-16-4 (com/3yd246) waren 17% klar erkennbar, als Vortäuschung bzw. falsche Verdächtigung einzustufen.

Die befragten Beamten haben sogar 50% als Vortäuschung bzw. falsche Verdächtigung eingestuft (com/3yd246, Seite 181), konnten aber in den Fällen über die 17% hinaus, den Nachweis nicht erbringen, da Aussage gegen Aussage stand. Daher wurden diese Verfahren eingestellt.

Gerade weil nachvollziehbar ist, was eine Frau empfindet, die Opfer einer Vergewaltigung geworden ist, darf nicht vergessen werden, wie verheerend sich die Taten solcher Frauen auswirken, die nur aus Rache einen Mann wegen Vergewaltigung anzeigen.

Insbesondere die Zulassung der "Vergewaltigung in der Ehe" hat zu einem inflationären Anstieg der Strafanzeigen geführt und damit zu einem Verlust an Glaubwürdigkeit der Frauen.

Das vermeintliche Opfer im Fall Kachelmann hatte gelogen, dass sie den Brief am Tag der Vergewaltigung bekommen hat. Sie hat auch hinsichtlich des Tatablaufs unglaubwürdige Behauptungen in die Welt gesetzt, die die StAnw anhand einer Liebespuppe von Beate Uhse (Kostenpunkt 49,99 EUR, minus MwSt, minus Forschungsrabatt) jederzeit hätte ermitteln können.

Sollte sich der bereits im Raume stehende Verdacht "Die Nebenklägerin, bei der Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden könnten ... " (OLG Karlsruhe, com/34kg5t5), dann haben wir es hier nicht mit einer vergewaltigten Frau zu tun, sondern mit einer Straftäterin.

Da bereits diese Erkenntnis des OLG Karlsruhe bekannt geworden ist - das ist doch die Institution, die Frau Ines Kappert richtigerweise für die Klärung der Schuldfrage zuständig hält - kann keiner mehr verstehen, wieso manche Medien noch immer die Fackel des "weiblichen Opfers" im Fall Kachelmann hochhalten?

Dann würde sich aber Frau Ines Kappert in der Reihe derjenigen einreihen, die Täter-Schutz verlangen!

Das hat aber nichts mehr mit Rechtstaatlichkeit zu tun.

Wenn man schon allenorten Frauen-Quoten haben möchte, dann wäre es endlich angebracht, auch im Bereich des Strafrechtes den "Frauenbonus", von dem Herr Richter Vultejus sprach, abzuschaffen. Starke Frauen gehören ins Gefängnis, wenn sie einen unschuldigen Mann für Jahre hinter Gitter bringen wollen, mit der Vortäuschung einer Vergewaltigung mit Waffengewalt.

Frauen haben sich die "sexuelle Selbstbestimmung" erkämpft. Nun müssen sie beweisen, dass sie auch damit umgehen können. Da nun die Frauen diese Freiheit haben, müssen sie auch gemäß dieser freiheit anerkennen, dass auch die Männer diese Freiheit geniessen dürfen. Wem das nicht gefällt, der sollte solche Beziehungen nicht eingehen.

Wer den Betrug eines Partners erkennt, der sollte sich gleich trennen, ihn gar nicht mehr in der Wohnung lassen.

Wer Kachelmanns Verurteilng nur deswegen haben möchte, weil er mehrere Geliebte hatte, müsste alle Swinger in den Swingerclubs sofort hinter Gitter bringen.

Ich kann nur hoffen, dass, falls Herr Kachelmann tatsächlich freigesprochen wird, er dann ausreichend Energie darin aufbringen wird, das System, das den Mann zum Täter macht, sobald eine Frau das behauptet, gebührend entlarvt. Denn diese Methode wird hundert- wenn nicht tausendfach jährlich von der Scheidungsindustrie angewandt, um die Väter von ihren Kindern fernzuhalten. Man muss sich nur die Rede der Frau Schwab hier anhören: com/34bb7nf ! Mann=Täter, Vater kann kaum ein liebender Vater sein!

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