Vergewaltigung fand nicht statt
Spiegelung der Strafe, also wenn wie im folgenden Falle für eine sexuelle
Nötigung 75(!) Jahre Knast verhängt werden ist die selbe Strafhöhe
auch für lügende Falschaussagerinnen anzuwenden! Auch wegen der
Abschreckung für ihre Geschlechts-Genossinnen.
Die gängige Praxis, wie hier oben, ist ja das Gegenteil: Eine Aufforderung
an die Frau, ihren Willen mit Falschaussagen durchzusetzen.
bei erwiesener Falschaussaage, also Hieb und Stichfest...ja.
Es muss natürlich noch so geregelt sein, das eine Angst für eine Aussage wegen einer echten Vergewaltigung, nicht da sein darf.
Quasi, "ich sage lieber nichts, nicht das nichts herauskommt und ich noch bestraft werde"
So wie es jetzt ist, ists natürlich ein Witz. Jede Frau kann mal aus dem Stegreif heraus eine Falschbehauptung machen.
Notfalls wird ihr halt das Gegenteil bewiesen.
Na und..der Mann hatte seinen Stress und der Schatten der Schuld lastet immer noch auf ihn.
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Hans Wurst,
01.08.2010, 01:44
- Vergewaltigung fand nicht statt - Jon, 01.08.2010, 03:18
- Vergewaltigung fand nicht statt -
Ein Leser,
01.08.2010, 06:44
- Vergewaltigung fand nicht statt - Mani, 01.08.2010, 19:13
- Vergewaltigung fand nicht statt - Max Aram, 01.08.2010, 16:47