Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Ich lach mich kaputt

Ich, Sunday, 01.08.2010, 07:09 (vor 5643 Tagen) @ MAF

"Ob sie ihren Ex-Gatten tatsächlich ganz gezielt falsch beschuldigt hat,
muss die Staatsanwaltschaft nun in einem Ermittlungsverfahren gegen die
45-Jährige klären."

Alles klar?

Amtsgericht spricht 47-Jährigen vom Vorwurf der Vergewaltigung an Ehefrau FREI

Das bedeutet, es fand de facto KEINE VERGEWALTIGUNG statt.

Was glauben sie denn, wer ihn angezeigt und falsch beschuldigt hat? Der heilige Geist oder was? Das war doch sie, oder etwa nicht?

Was bleibt denn anderes übrig, als eine gezielte Beschuldigung. Oder denken sie etwa, es gäbe ungezielte Anzeigen? Lächerlich!

Nun gut, was tatsächlich übrig bleibt ist die Möglichkeit einer verwirrten Frau,
die nicht in der Lage ist Recht von Unrecht zu unterscheiden, aber dennoch in der Lage ihn ganz gezielt -und gar nicht verwirrt- strafverfolgen zu lassen.

Doch diese letzte Möglichkeit, einer "verwirrt unverwirrten" Dame ist doch recht gering, da ja hinlänglich bekannt ist, dass etwa 2/3 aller Bezichtigungen dieser Art falsch beschuldigungen sind, bei denen die vermeintlichen Täter frei gesprochen werden. Alles verwirrte Frauen oder was?
Eher nicht, oder? Genau so muss davon ausgegangen werden, dass diese Dame auch nicht verwirrt ist und genau wusste was sie da tat.

Alles klar? Oder auch verwirrt?


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