Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Vergewaltigung fand nicht statt

Hans Wurst, Sunday, 01.08.2010, 01:44 (vor 5644 Tagen)

Ende letzten Jahres war die Vergewaltigung einer jungen Frau im Dauner Kurpark angezeigt worden. Die Tat sollte Ende September 2009 stattgefunden haben. Die umfangreichen Ermittlungen der Kripo Wittlich haben zur Aufklärung des Sachverhaltes geführt: Tatsächlich fand ein solches Ereignis nicht statt. Als mögliche Ursache für die Falschmeldung sind traumatische Erlebnisse in der Kindheit der Betroffenen zu sehen. Die junge Frau, die den angeblichen Sachverhalt übrigens nicht selbst an die Behörden mitgeteilt hatte, befindet sich in psychotherapeutischer Behandlung.

http://www.eifelzeitung.de/?artikel=55302

Vergewaltigung fand nicht statt

Jon, Sunday, 01.08.2010, 03:18 (vor 5644 Tagen) @ Hans Wurst

"Falschmeldung" ist ja auch ein viel schönerer Begriff als "Falschbeschuldigung"...

Vergewaltigung fand nicht statt

Ein Leser, Sunday, 01.08.2010, 06:44 (vor 5643 Tagen) @ Hans Wurst

Die junge Frau, die den angeblichen Sachverhalt übrigens nicht selbst an die Behörden mitgeteilt hatte, befindet sich in psychotherapeutischer Behandlung. [/b]

Das bedeutet: Nicht schuldfähig also keine Strafe für die Frau.
Wie immer!

Spiegelung der Strafe, also wenn wie im folgenden Falle für eine sexuelle Nötigung 75(!) Jahre Knast verhängt werden ist die selbe Strafhöhe auch für lügende Falschaussagerinnen anzuwenden! Auch wegen der Abschreckung für ihre Geschlechts-Genossinnen.
Die gängige Praxis, wie hier oben, ist ja das Gegenteil: Eine Aufforderung an die Frau, ihren Willen mit Falschaussagen durchzusetzen.


Texaner saß 27 Jahre unschuldig im Gefängnis

http://www.rp-online.de/public/comments/index/aktuelles/panorama/ausland/888238?nocache=1&comadd=1&1280625006

Vergewaltigung fand nicht statt

Mani, Sunday, 01.08.2010, 19:13 (vor 5643 Tagen) @ Ein Leser

Spiegelung der Strafe, also wenn wie im folgenden Falle für eine sexuelle
Nötigung 75(!) Jahre Knast verhängt werden ist die selbe Strafhöhe
auch für lügende Falschaussagerinnen anzuwenden! Auch wegen der
Abschreckung für ihre Geschlechts-Genossinnen.
Die gängige Praxis, wie hier oben, ist ja das Gegenteil: Eine Aufforderung
an die Frau, ihren Willen mit Falschaussagen durchzusetzen.

bei erwiesener Falschaussaage, also Hieb und Stichfest...ja.

Es muss natürlich noch so geregelt sein, das eine Angst für eine Aussage wegen einer echten Vergewaltigung, nicht da sein darf.
Quasi, "ich sage lieber nichts, nicht das nichts herauskommt und ich noch bestraft werde"

So wie es jetzt ist, ists natürlich ein Witz. Jede Frau kann mal aus dem Stegreif heraus eine Falschbehauptung machen.
Notfalls wird ihr halt das Gegenteil bewiesen.
Na und..der Mann hatte seinen Stress und der Schatten der Schuld lastet immer noch auf ihn.

Vergewaltigung fand nicht statt

Max Aram, Sunday, 01.08.2010, 16:47 (vor 5643 Tagen) @ Hans Wurst

Als mögliche Ursache für die Falschmeldung sind traumatische
Erlebnisse in der Kindheit der Betroffenen zu sehen. Die junge Frau, die
den angeblichen Sachverhalt übrigens nicht selbst an die Behörden
mitgeteilt hatte, befindet sich in psychotherapeutischer Behandlung.

Ein Blick in die Mündung eines 38ers könnte so manche rachsüchtige Ziege von ihren "traumatischen Erlebnissen" heilen...

powered by my little forum