Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Verurteilte Hure mit Beute darf ausreisen - Abschiebung.

kein name, Friday, 30.07.2010, 21:33 (vor 5644 Tagen) @ der_quixote

Was soll denn der Scheiss?
Sie hat einem alten Mann noch ein wenig Spass gebracht und dafür
die von ihm erarbeitete Kohle abgegriffen.
Das Leben ist ein Geben und Nehmen.

Die Tochter freilich, (weiss man, inwiefern diese sich um ihren greisen
Vater kümmerte?), sieht ihre Erbschaft schwinden und insistiert.

Soll die doch selbst soviel Geld erarbeiten.

Töchter wollen oft auch nur was ihnen "zusteht" wie sie es von ihren
Müttern gelernt haben.
In den meisten Fällen bekommen die auch was ihnen nicht zusteht.

Nämlich die Knete vom Zahlesel.

Frank

sehe ich nicht so. Die Tochter wird auch finanziell vom Staat in Anspruch genommen werden, wenn ihr Vater pflegebedürftig ist.
Glaub auch nicht, dass das dem alten Mann "ein wenig Spass gebracht" hat. Er hat sich nach der großen Liebe im Alter gesehnt, sonst hätte er nur für den "Service" bezahlt, nicht mehr.

Ansonsten ist der Zeitungsartikel auch komisch geschrieben... wieso muss sie selbst "tief ins Portemonnaie greifen"?? 100.000 - 5.400 - 3.000 = 91.600.
Ist doch ein ordentlicher Nettogewinn für die "bedürftige" Frau.


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