Verurteilte Hure mit Beute darf ausreisen - Abschiebung.
Sie hat sich an einem demenzkranken alten Mann bedient und 20.000 Euro abgezockt. Vielleicht auch 100.000 Euro, doch die fehlenden 80.000 Euro konnten ihr nicht nachgewiesen werden, so heißt es.
Was die 30-Jährige getan hatte, "ist sittlich verwerflich"und rechtlich ein Betrug, befand das Gericht. Aber: Die Frau, die in einem armen Land in ärmsten Verhältnissen aufwuchs, sei aus eigener Not so gierig geworden.
Da sehen wir mal: Die Frau ist arm dran. Jedenfalls war sie es vor der Tat.
Jetzt nicht mehr. Denn:
Nun droht ihr die Abschiebung.
Auch das noch! Aber hoppla, was heißt denn das? Sie kann gefahrlos ausreisen! Vielleicht nicht mit einem Geldkoffer. Das Geld wird sie sicher schon auf ihr heimisches Konto überwiesen haben. Und gerecht wollen wir auch sein:
Sie muß (wenn sie kann) 3.000 Euro zurückzahlen und (wenn sie nicht vorher abgeschoben wird) ein paar Tagessätze im Wert von 5.400 Euro absitzen.
Aber unterm Strich ist doch die Bilanz nicht schlecht! Hoffentlich wird sie zuhause die ihr bescheinigte Gier dann aber ablegen und nicht noch als arrivierte Großbordellbesitzerin deutsche Touristen abzocken.
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10490&detailid=767844
Verurteilte Hure mit Beute darf ausreisen - Abschiebung.
Was ist nur in diesem Land los?
Verurteilte Hure mit Beute darf ausreisen - Abschiebung.
Was soll denn der Scheiss?
Sie hat einem alten Mann noch ein wenig Spass gebracht und dafür
die von ihm erarbeitete Kohle abgegriffen.
Das Leben ist ein Geben und Nehmen.
Die Tochter freilich, (weiss man, inwiefern diese sich um ihren greisen Vater kümmerte?), sieht ihre Erbschaft schwinden und insistiert.
Soll die doch selbst soviel Geld erarbeiten.
Töchter wollen oft auch nur was ihnen "zusteht" wie sie es von ihren Müttern gelernt haben.
In den meisten Fällen bekommen die auch was ihnen nicht zusteht.
Nämlich die Knete vom Zahlesel.
Frank
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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...
Verurteilte Hure mit Beute darf ausreisen - Abschiebung.
da hat der gute Herr ja noch Glück gehabt, dass die Dame keine einstweilige Verfügung wegen Stalking gegen ihn erwirkt hat, siehe hier:
Verurteilte Hure mit Beute darf ausreisen - Abschiebung.
... aus eigener Not so gierig
geworden ...
Gelten solche Entschuldigungen künftig auch für männliche Täter? Oder sind sie allein dem emotional intelligenten Geschlecht vorbehalten?
Viele Grüße
Wolfgang
Verurteilte Hure mit Beute darf ausreisen - Abschiebung.
Gelten solche Entschuldigungen künftig auch für männliche Täter?
Nein, bei uns heißt das immer noch "Heiratsschwindel" - oder so ähnlich.
Verurteilte Hure mit Beute darf ausreisen - Abschiebung.
Was soll denn der Scheiss?
Sie hat einem alten Mann noch ein wenig Spass gebracht und dafür
die von ihm erarbeitete Kohle abgegriffen.
Das Leben ist ein Geben und Nehmen.Die Tochter freilich, (weiss man, inwiefern diese sich um ihren greisen
Vater kümmerte?), sieht ihre Erbschaft schwinden und insistiert.Soll die doch selbst soviel Geld erarbeiten.
Töchter wollen oft auch nur was ihnen "zusteht" wie sie es von ihren
Müttern gelernt haben.
In den meisten Fällen bekommen die auch was ihnen nicht zusteht.Nämlich die Knete vom Zahlesel.
Frank
sehe ich nicht so. Die Tochter wird auch finanziell vom Staat in Anspruch genommen werden, wenn ihr Vater pflegebedürftig ist.
Glaub auch nicht, dass das dem alten Mann "ein wenig Spass gebracht" hat. Er hat sich nach der großen Liebe im Alter gesehnt, sonst hätte er nur für den "Service" bezahlt, nicht mehr.
Ansonsten ist der Zeitungsartikel auch komisch geschrieben... wieso muss sie selbst "tief ins Portemonnaie greifen"?? 100.000 - 5.400 - 3.000 = 91.600.
Ist doch ein ordentlicher Nettogewinn für die "bedürftige" Frau.