Verurteilte Hure mit Beute darf ausreisen - Abschiebung.
Sie hat sich an einem demenzkranken alten Mann bedient und 20.000 Euro abgezockt. Vielleicht auch 100.000 Euro, doch die fehlenden 80.000 Euro konnten ihr nicht nachgewiesen werden, so heißt es.
Was die 30-Jährige getan hatte, "ist sittlich verwerflich"und rechtlich ein Betrug, befand das Gericht. Aber: Die Frau, die in einem armen Land in ärmsten Verhältnissen aufwuchs, sei aus eigener Not so gierig geworden.
Da sehen wir mal: Die Frau ist arm dran. Jedenfalls war sie es vor der Tat.
Jetzt nicht mehr. Denn:
Nun droht ihr die Abschiebung.
Auch das noch! Aber hoppla, was heißt denn das? Sie kann gefahrlos ausreisen! Vielleicht nicht mit einem Geldkoffer. Das Geld wird sie sicher schon auf ihr heimisches Konto überwiesen haben. Und gerecht wollen wir auch sein:
Sie muß (wenn sie kann) 3.000 Euro zurückzahlen und (wenn sie nicht vorher abgeschoben wird) ein paar Tagessätze im Wert von 5.400 Euro absitzen.
Aber unterm Strich ist doch die Bilanz nicht schlecht! Hoffentlich wird sie zuhause die ihr bescheinigte Gier dann aber ablegen und nicht noch als arrivierte Großbordellbesitzerin deutsche Touristen abzocken.
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10490&detailid=767844