Problematik Falschbeschuldigung im Fall Kachelmann
Man
hat eine Aussage, jemand zeigt eine Straftat an, das heißt, es gibt
natürlich erstmal einen Tatverdacht, einen Anfangsverdacht. Das heißt, die
Polizei muss ermitteln, die Staatsanwaltschaft muss tätig werden und bei
dem hohen Strafmaß, was Mindeststrafe bei dieser vorgeworfenen Straftat ist
– bei dem Anklagevorwurf geht es hier um eine Mindeststrafe von fünf Jahren
– hat man sehr schnell das Problem der Untersuchungshaft.
Das Ganze lässt sich ja auch umdrehen: Wenn jemand eine Vergewaltigung anzeigt, wird sofort vom Tatverdacht der Falschbeschuldigung ausgegangen und die Beschuldigerin in Untersuchungshaft genommen! Angesichts der Häufigkeit von Falschaussagen in diesem Bereich wäre das nur konsequent. Es würde aber vor allem zeigen, wie absurd es ist, jemanden nur aufgrund einer Aussage zu verhaften.
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Wurst,
29.07.2010, 22:34
- Problematik Falschbeschuldigung im Fall Kachelmann - Gismatis, 29.07.2010, 23:27