Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Kachelmann frei!

Dampflok, Thursday, 29.07.2010, 14:39 (vor 5646 Tagen)

Er wird erst mal aus der U-Haft gelassen - gerade kams in den Systemmedien!

.

Pressemitteilung OLG Karlsruhe

Gobelin, Thursday, 29.07.2010, 14:44 (vor 5646 Tagen) @ Dampflok

.....

Im Hinblick auf den aktuell nicht mehr bestehenden dringenden Tatverdacht könne ferner - so der 3. Strafsenat - dahinstehen, ob in der Person des Angeklagten derzeit noch der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO) gegeben sei.

Aufgrund der zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen für die Untersuchungshaft hat der 3. Strafsenat im Ergebnis die Haftfortdauerentscheidung des Landgerichts Mannheim vom 01.07.2010 sowie den ihr zugrunde liegenden Haftbefehl des Amtsgerichts Mannheim vom 25.02.2010 aufgehoben und die Freilassung des Angeklagten angeordnet.

http://www.justiz-bw.de/servlet/PB/menu/1257378/index.html

Pressemitteilung OLG Karlsruhe

Dampflok, Thursday, 29.07.2010, 14:50 (vor 5646 Tagen) @ Gobelin

.....

Im Hinblick auf den aktuell nicht mehr bestehenden dringenden Tatverdacht
könne ferner - so der 3. Strafsenat - dahinstehen, ob in der Person des
Angeklagten derzeit noch der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2
StPO) gegeben sei.

Aufgrund der zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr bestehenden gesetzlichen
Voraussetzungen für die Untersuchungshaft hat der 3. Strafsenat im Ergebnis
die Haftfortdauerentscheidung des Landgerichts Mannheim vom 01.07.2010
sowie den ihr zugrunde liegenden Haftbefehl des Amtsgerichts Mannheim vom
25.02.2010 aufgehoben und die Freilassung des Angeklagten angeordnet.

http://www.justiz-bw.de/servlet/PB/menu/1257378/index.html

Aus Deiner Quelle:

"Der 3. Strafsenat hat sodann ausgeführt, dass jedenfalls im derzeitigen Stadium des Verfahrens kein dringender Tatverdacht mehr bestehe.

Zur Begründung hat der Senat insbesondere darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf den den Tatvorwurf bestreitenden Angeklagten und die Nebenklägerin als einzige Belastungszeugin die Fallkonstellation der „Aussage gegen Aussage“ vorliege.

Die Nebenklägerin, bei der Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden könnten, habe zudem bei der Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens zu Teilen der verfahrensgegenständlichen Vorgeschichte und des für die Beurteilung des Kerngeschehens (dem Vergewaltigungsvorwurf) bedeutsamen Randgeschehens zunächst unzutreffende Angaben gemacht. Hinsichtlich der Verletzungen der Nebenklägerin könne derzeit aufgrund der bisher durchgeführten Untersuchungen und Begutachtungen neben einer Fremdbeibringung auch eine Selbstbeibringung nicht ausgeschlossen werden. "

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Rest an Rechtsstaatlichkeit

Red Snapper, Thursday, 29.07.2010, 15:10 (vor 5646 Tagen) @ Dampflok

Es gibt eben doch noch einen Rest Rechtsstaatlichkeit in Deutschland.

Es bleibt trotzdem ein Skandal, dass Kachelmann 4 Monate sitzen musste, angesichts der lange bekannten Tatsachen, die das OLG hier als Begründung für die Freilassung auflistete.

Rest an Rechtsstaatlichkeit

Dampflok, Thursday, 29.07.2010, 15:12 (vor 5646 Tagen) @ Red Snapper

Es gibt eben doch noch einen Rest Rechtsstaatlichkeit in Deutschland.

Es bleibt trotzdem ein Skandal, dass Kachelmann 4 Monate sitzen musste,
angesichts der lange bekannten Tatsachen, die das OLG hier als Begründung
für die Freilassung auflistete.

Ob er sein Leben und seine Würde wiederbekommt?

.

Männer, seid Ihr schnell!

Karl Toffel, Thursday, 29.07.2010, 15:15 (vor 5646 Tagen) @ Dampflok

...


Die Nebenklägerin, bei der Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive
nicht ausgeschlossen werden könnten, habe zudem
bei der
Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens zu
Teilen der verfahrensgegenständlichen Vorgeschichte und des für die
Beurteilung des Kerngeschehens (dem Vergewaltigungsvorwurf) bedeutsamen
Randgeschehens zunächst unzutreffende Angaben gemacht. Hinsichtlich der
Verletzungen der Nebenklägerin könne derzeit aufgrund der bisher
durchgeführten Untersuchungen und Begutachtungen neben einer
Fremdbeibringung auch eine Selbstbeibringung nicht ausgeschlossen werden.
"

....

grad wollt ich's posten, aber Dampfloks haben anscheinend noch mehr Tempo drauf.

Die Fakten s. o. waren lange bekannt. Selten hat sich das feministische Un-Rechtssystem unserer Bananenrepublik so öffentlich entlarvt.

Jetzt wird's Zeit für eine Abrechnung!

Rest an Rechtsstaatlichkeit

Müller, Thursday, 29.07.2010, 15:25 (vor 5646 Tagen) @ Dampflok

Niemals.

Kanzlei Birkenstock: Medienerklärung zum Beschluss

Gobelin, Thursday, 29.07.2010, 15:25 (vor 5646 Tagen) @ Dampflok

Medienerklärung
zum Beschluss des OLG Karlsruhe
in der Sache Jörg Kachelmann

http://www.kanzlei-birkenstock.de/downloads/Medienerklaerung_29072010.pdf

Männer, seid Ihr schnell!

Cardillac, Thursday, 29.07.2010, 15:36 (vor 5646 Tagen) @ Karl Toffel


Die Fakten s. o. waren lange bekannt. Selten hat sich das feministische
Un-Rechtssystem unserer Bananenrepublik so öffentlich entlarvt.

Jetzt wird's Zeit für eine Abrechnung!

Genau!

Kleine Notlüge war OK

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Thursday, 29.07.2010, 16:47 (vor 5646 Tagen) @ Dampflok

Ob er sein Leben und seine Würde wiederbekommt?

Darauf kommt es nicht an. Wichtig ist, dass die Täterin sich erstmal besser gefühlt hat.
Wo bleibt ihr gerechter Anspruch, endlich geheiratet zu werden? Es ist hehre Aufgabe deutscher Gerichtsbarkeit, tief verletzte weibliche Gefühle durch unnachsichtige Härte gegenüber männlich-machohaften Gefühlsverletzern zu ahnden.
Wo kämen wir denn hin, wenn Männer einfach nicht heiraten wollen oder strafbarerweise gleich mehrere Freundinnen haben? Derlei darf nicht ungesühnt bleiben, eine winzige Notlüge ('schwere Vergewaltigung') ist in solchen Fällen männlicher Unbotmäßigkeit allemal angemessen. Vielleicht lernen's die Kerle dann endlich!

Viele Grüße
Wolfgang

So, jetzt bitte schnell den Kachelknasti vergessen

vt, Thursday, 29.07.2010, 16:55 (vor 5646 Tagen) @ Dampflok

Ma schauen unter welchen Medienteppich dieser kleine "Vorfall" gekehrt wird, bzw. welch Rechtfertigungspropaganda die ÖR ausstrahlen werden um den Volksmännerzorn zu besänftigen. Da reicht kein Fernsehgarten mit billigen Flittchen.

Strafrechtler: Signal zugunsten Kachelmanns

Wetterfrosch, Thursday, 29.07.2010, 17:10 (vor 5646 Tagen) @ Dampflok

Strafrechtler: Signal zugunsten Kachelmanns

Karlsruhe/Berlin (dpa) - Die Aufhebung des Haftbefehls gegen Jörg Kachelmann ist nach Ansicht eines Strafrechtlers ein «sehr deutliches Signal> zugunsten des Fernsehmoderators.

«Das Oberlandesgericht sieht die höchste Verdachtsstufe nicht mehr, was auf die Unschuld oder zumindest die Nichterweisbarkeit der Vorwürfe gegen Kachelmann hindeutet>, sagte der Berliner Strafrechtsanwalt Ulrich Wehner am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa. Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts in Karlsruhe hatte zuvor den Haftbefehl gegen Kachelmann überraschend aufgehoben. Am Donnerstagnachmittag verließ der 52-jährige Schweizer das Mannheimer Gefängnis.

http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1021248

Was den Prozess betrifft, habe ich nur einen Wunsch...

Max Aram, Thursday, 29.07.2010, 17:28 (vor 5646 Tagen) @ Dampflok

Entweder er war's - dann soll er hinter Gitter. Keine Diskussion.

Wenn er es nicht war (was ich vermute), dann bitte kein Freispruch aus Mangel an Beweisen sondern wegen erwiesener Unschuld. Hoffentlich haben seine Anwälte genug Munition, um das klarzumachen.

Und dann bitte eine Verleumdungsklage gegen die Schalle, dass es sie in Atome zerlegt, so elend und so langsam wie nur möglich...

Was den Prozess betrifft, habe ich nur einen Wunsch...

Matej, Thursday, 29.07.2010, 17:37 (vor 5646 Tagen) @ Max Aram

Und dann bitte eine Verleumdungsklage gegen die Schalle, dass es sie in
Atome zerlegt, so elend und so langsam wie nur möglich...

Ich bin mir nicht sicher, ob sich ein sanfter Klaps auf den Popo (und seien wir ehrlich, das wirds allenfalls werden) wirklich so strecken lässt.

Was den Prozess betrifft, habe ich nur einen Wunsch...

Müller, Thursday, 29.07.2010, 17:37 (vor 5646 Tagen) @ Max Aram

Zustimmung.

Was den Prozess betrifft, LG Mannheim:

Gobelin, Thursday, 29.07.2010, 17:52 (vor 5646 Tagen) @ Max Aram

...

Lediglich klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ohne Einfluss auf die von Gesetzes wegen unanfechtbare und damit bestandskräftige Entscheidung des Landgerichts Mannheim über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die damit verbundene Durchführung einer Hauptverhandlung ist.

Ob die Hauptverhandlung gegen Herrn Kachelmann - wie bereits angekündigt - am 06. September 2010 beginnt, ist aufgrund der veränderten Sachlage derzeit nicht abzusehen. Wir werden Sie rechtzeitig über den Fortgang des Verfahrens in Kenntnis setzen.

http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/menu/1257395/index.html?ROOT=1160629

Männer, seid Ihr schnell!

wurst, Thursday, 29.07.2010, 17:58 (vor 5646 Tagen) @ Karl Toffel

Jetzt wird's Zeit für eine Abrechnung!

Stimmt, entlarven tut sich das Unrechtssystem unserer Bananenrepublik sehr oft, nur trifft es in den allermeisten Fällen Nichtprominente. Diesmal, und noch mehr wie damals bei Türk, wurde es öffentlich ausgewalzt.

Kachelmann frei!

Baptist H, Thursday, 29.07.2010, 19:23 (vor 5646 Tagen) @ Dampflok

Kachelmann frei

Dringender und hinreichender Verdacht; Aussage gegen Aussage. Diese Rechtsbegriffe sind zu werten. Gerade diese Delikte sind eine Frage der Glaubwürdigkeit, da keine Zeugen vorhanden sind. Im Zweifel für den Angeklagten, auch wenn auf der Gegenseite eine Frau ist.

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