Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wie der Staat uns "betreut"

Garfield, Wednesday, 28.07.2010, 15:05 (vor 5647 Tagen) @ Mus Lim

Hallo Mus Lim!

Daß man zwingend einen Notar braucht, um festzulegen, wer die Betreuung im Notfall übernehmen soll, stimmt nicht. Man kann das einfach handschriftlich mit einer Vollmacht festhalten und diesen Text dann bei verschiedenen vertrauenswürdigen Personen hinterlegen.

Es wird aber offenbar darauf spekuliert, daß viele Menschen das nicht tun, oder daß man die ausgestellten Vollmachten oft erfolgreich anfechten kann.

Im Übrigen wird es Menschen, die für Angehörige die Betreuung übernehmen, auch nicht gerade leicht gemacht. Es ist z.B. üblich, daß man nach dem Tod der zu betreuenden Person plötzlich exakt nachweisen muß, was man mit dem Geld dieser Person gemacht hat. Viele Menschen wissen das gar nicht und heben deshalb keine Quittungen auf. Die brauchen sie später aber, um nachzuweisen, daß sie kein Geld unterschlagen haben. Überhaupt hat man viel Papierkram am Hals, was oft problematisch ist, weil viele Menschen solche Betreuungsfunktionen für Angehörige nicht hauptberuflich ausfüllen, sondern das neben ihrer eigenen Berufstätigkeit machen.

Es ist schon deutlich erkennbar, daß von oben her gewollt ist, daß möglichst nur noch vom Staat gestellte Betreuer diese Aufgaben übernehmen. Die Helferindustrie will eben auch leben, und zwar immer besser.

Freundliche Grüße
von Garfield


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