Wie der Staat uns "betreut"
Hatten wir den schon?
Wollen Familienmitglieder füreinander sorgen, müssen sie zum Notar, FamilyFair am 3. September 2009
Wer möchte, dass sich seine Familie um ihn kümmert, muss Vorsorge treffen. Tut er das nicht, wird das Betreuungsgericht, früher Vormundschaftsgericht, einen „Betreuer“ bestellen.
Der Richter hat in einem Verfahren die Wahl: Er kann sich für einen Angehörigen entscheiden, oder aber für einen ehrenamtlichen oder einen so genannten Berufsbetreuer.
Die Betreuer haben eine erhebliche Macht, die sonst nur dem Staat zukommt. Sie können Konten eröffnen oder auflösen, Aktien, Häuser oder Firmen verkaufen.
Angehörige und Ehepartner haben keineswegs die Rechtsstellung, die sie glauben zu haben. Das neue Betreuungsrecht sieht nicht vor, dass Ehegatten, Eltern oder Kinder über die medizinische Behandlung des Partners, des Vaters, der Mutter oder des Kindes mitentscheiden können.
Willkommen in der "Schönen neuen Welt". Ich sag ja, mit der Abschaffung des Familienoberhauptes wurde die Demontage der Familie begonnen. Auf dem Stuhl des Familienoberhauptes sitzen sie nun:
* Jugendamtmitarbeiter
* Staatlich einbestellte Betreuer
* Staatliche Richter
So werden wir schrittweise entmündigt. Das ist das Ende der Autonomie, der Freiheit, der Selbstbestimmung, des menschenwürdigen Lebens.
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Angeblich entspricht der Artikel nicht der Rechtslage
Siehe Kommentare.
Aber die tatsächliche Entwicklung dürfte dahin gehen
Die staatlich subventionierte HelferInnenindustrie wird es schon richten ...
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Wie der Staat uns "betreut"
Hallo Mus Lim!
Daß man zwingend einen Notar braucht, um festzulegen, wer die Betreuung im Notfall übernehmen soll, stimmt nicht. Man kann das einfach handschriftlich mit einer Vollmacht festhalten und diesen Text dann bei verschiedenen vertrauenswürdigen Personen hinterlegen.
Es wird aber offenbar darauf spekuliert, daß viele Menschen das nicht tun, oder daß man die ausgestellten Vollmachten oft erfolgreich anfechten kann.
Im Übrigen wird es Menschen, die für Angehörige die Betreuung übernehmen, auch nicht gerade leicht gemacht. Es ist z.B. üblich, daß man nach dem Tod der zu betreuenden Person plötzlich exakt nachweisen muß, was man mit dem Geld dieser Person gemacht hat. Viele Menschen wissen das gar nicht und heben deshalb keine Quittungen auf. Die brauchen sie später aber, um nachzuweisen, daß sie kein Geld unterschlagen haben. Überhaupt hat man viel Papierkram am Hals, was oft problematisch ist, weil viele Menschen solche Betreuungsfunktionen für Angehörige nicht hauptberuflich ausfüllen, sondern das neben ihrer eigenen Berufstätigkeit machen.
Es ist schon deutlich erkennbar, daß von oben her gewollt ist, daß möglichst nur noch vom Staat gestellte Betreuer diese Aufgaben übernehmen. Die Helferindustrie will eben auch leben, und zwar immer besser.
Freundliche Grüße
von Garfield