Recht und Gerechtigkeit, Netzwerke, NGOs, Lobbyisten, 1000e Seiten Recht
Hallo Rainer,
Art. 97 I GG bestimmt, dass die Richter unabhängig und nur dem Gesetz
unterworfen sind. Ist die Thematik für die Richter damit erledigt? Ich
erinnere nur an den Preußischen Justizminister, der so zutreffend
formulierte: "Gebt den Richtern nur ihre Unabhängigkeit, solange ich sie
ernenne." Und in der Tat, es ist eine menschliche Erkenntnis: wer sein Amt
durch Protektion erwirbt, wird seinen Gönnern dankbar sein. Dennoch wirkt
die Unabhängigkeit der Richter dieser Entwicklung entscheidend entgegen.Doch nun zum eigentlichen Thema, wie unabhängig sind Staatsanwälte in
Deutschland.
Die Antwort ist einfach und klar: Überhaupt nicht, Staatsanwälte sind
abhängig. Dies ist keine Polemik meiner Person. Denn die Frage der
Abhängigkeit der Staatsanwälte ist - wie eingangs erwähnt -eindeutig
gesetzlich geregelt. Nach § 146 GVG haben Staatsanwälte den dienstlichen
Anweisungen ihrer Vorgesetzten nachzukommen.Ist die Themenfrage damit erschöpfend beantwortet? ...
Ja, den Zusammenhang muss man sich mal richtig klarmachen und den folgenden Kontext erst recht:
... Was ist der Grund, dass ein Justizminister zwar rechtlich auf einem
Weisungsrecht besteht, tatsächlich aber so tut, als gäbe es dieses Recht
nicht. Ist es Scheinheiligkeit? Oder die fehlende Bereitschaft,
Verantwortung zu übernehmen? Wenn es zutrifft, dass auf Staatsanwälte kein
Einfluss genommen wird, weshalb leisten wir uns dann eine kostenträchtige
Behörde wie die Generalstaatsanwaltschaft, warum bleibt bei allem bezeugten
Sparwillen diese Behörde bestehen, vielleicht deshalb, weil sich die
Exekutive, also letztlich die Regierung, die Möglichkeit der Einflussnahme
auf Ermittlungsverfahren erhalten will.
Danke fürs Einstellen @Rainer, ein interessanter und vor allem erschütterndes Referat:
II. Möglichkeiten der Einflussnahmen
Sie fragen zu Recht, welche Möglichkeiten der Einflussnahmen gibt es
tatsächlich.1. Auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen kann aufgrund des
Weisungsrechts ( §§145 ff GVG) Einfluss genommen werden durch - so wird man
sich das vorstellen -a, transparente Weisungen, dh. für Dritte (z.B. Beschuldigte,
Anzeigeerstatter) erkennbare Weisungen Sie werden diese Weisungen, die -
auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen - nicht finden. ...
http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/30.90.01MaierSpeyer02-10-05.pdf
und so weiter. Da bekommt das Wort "Bananenrepublik D" neben Dingen wie Familienrecht und anderen Schmankerln wie Statistikfälschung bei Armutsberichten(vgl. Studie von Manndat, Unterhalt ist Konsumgüterausgabe), der Einfluss und die Vernetzung mit des Systems mit NGOs, die Richtungsbestimmung durch Lobbyisten und Großspendern so richtig "schön" seine Bedeutung in schlimmster Form.
Man sollte vielleicht nicht zu sehr darüber nachdenken - denn wenn man es tut und die Spitze des Eisberges erkannt hat, dann bekommt man Alpträume an das, was sich da unsichtbar für die meisten unter Wasser so tummelt.
Vor vielen Jahren war ich mal stolz auf dieses Land; *schäm*
da wusste ich es noch nicht besser ...
Leser
gesamter Thread:
- Recht und Gerechtigkeit -
Rainer,
27.07.2010, 20:49
- Recht und Gerechtigkeit, Netzwerke, NGOs, Lobbyisten, 1000e Seiten Recht - Leser_nicht_eingeloggt, 27.07.2010, 21:34