"Das Vetorecht der Mutter, so wie es jetzt existiert, ist nicht mehr haltbar."
Gobelin, Sunday, 25.07.2010, 21:53 (vor 5649 Tagen)
sagt Katja Dörner, familienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion.
Mehr Rechte für ledige Väter
Unverheiratete Paare sollen automatisch das gemeinsame Sorgerecht erhalten.
"Die FDP will, dass dabei auch gegen den Willen der Mutter entschieden werden kann"...
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/mehr-rechte-fuer-ledige-vaeter/
mit Kommentarmöglichkeit.
sowie
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/politik/detail_dpa_25702658.php
Erneut Goethe: "Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube"
jens_, Monday, 26.07.2010, 01:53 (vor 5649 Tagen) @ Gobelin
- kein Text -
Was für ein Humbug
Timothy, Monday, 26.07.2010, 02:50 (vor 5649 Tagen) @ Gobelin
die Mutter hat kein Vetorecht denn der ledige Vater hat von vornherein kein Sorgerecht an dem Kind. Was die neue Justizministerin jetzt machen will ist ein Vetorecht.
Es wird einfach nur der selbe Scheiss sein den es jetzt auch gibt, nur das die Mutter statt einem "Opt-In" ein "Opt-Out" Recht bekommen wird und es nach aussen besser aussehen zu lassen.
Aber praktisch macht es keinen Unterschied ob sie nun zustimmen oder wiedersprechen muss...
Was für ein Humbug
everhard, Monday, 26.07.2010, 03:47 (vor 5649 Tagen) @ Timothy
Aber praktisch macht es keinen Unterschied ob sie nun zustimmen oder
wiedersprechen muss...
Doch, natürlich macht es das.
Es macht beziehungsdynamisch einen Unterschied, ob er den lieben Frieden stören muß mit der gemeinsamen Erklärung, oder ob sie gerichtlich widersprechen muß. So etwas fällt nicht so leicht bzw. ist dann meist gleich das Ende der Beziehung. Es geht ja nicht so sehr um die Frauen, die sich schon vor der Geburt trennen, sondern um Paare, die lange zusammenleben, aber nicht verheiratet sind. Da haben die Väter in Zukunft eine deutlich bessere Position.
Und zweitens gibt es derzeit noch das unbedingte Vetorecht der Mutter, in Zukunft entscheidet das ein Richter.
Und auch wenn wir alle die Familienrichter kennen, ein Unterschied ist es doch.
Was für ein Humbug
Rainer
, Monday, 26.07.2010, 04:54 (vor 5649 Tagen) @ everhard
Und zweitens gibt es derzeit noch das unbedingte Vetorecht der Mutter, in
Zukunft entscheidet das ein Richter.
Auch die größten Reisen beginnen mit dem ersten Schritt!
Rainer
--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
Was für ein Humbug
Deutscher, Monday, 26.07.2010, 06:23 (vor 5649 Tagen) @ Timothy
Es wird einfach nur der selbe Scheiss sein den es jetzt auch gibt, nur das
die Mutter statt einem "Opt-In" ein "Opt-Out" Recht bekommen wird und es
nach aussen besser aussehen zu lassen.
Was heißt denn bitteschön "Opt-In" und "Opt-Out" auf deutsch?
Ts ts, wir sind hier in Deutschland. Könnt ihr hier vielleicht mal deutsch quatschen und kein denglisch?
Außerdem schreibt man Scheiß mit scharfem s
Was für ein Humbug
Tätiger, Monday, 26.07.2010, 16:27 (vor 5649 Tagen) @ Deutscher
Ts ts, wir sind hier in Deutschland.
wir sind hier im Internet!
Nein, Fürsorge für auch den letzten aus der Zunft der Winkeladvokaten
Max Aram, Monday, 26.07.2010, 15:26 (vor 5649 Tagen) @ Timothy
Aber praktisch macht es keinen Unterschied ob sie nun zustimmen oder
wiedersprechen muss...
Doch: Durch den Widerspruch, über den ein Familiengericht entscheiden muss, verdienen Gerichte und Anwälte auch bei den Krächen unter Unverheirateten automatisch mit. Das ging bisher nicht.
Der Urteilsspruch? Keine Sorge, zum Willen der Mu... äh - zum Wohle des Kindes - natürlich! Wie immer!
Ungewöhnlicher Artikel für die taz - der mahnende Abschluss durfte natürlich nicht fehlen
Leser_nicht_eingeloggt, Monday, 26.07.2010, 07:41 (vor 5649 Tagen) @ Gobelin
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/mehr-rechte-fuer-ledige-vaeter/
Aus dem Text:
"Was aber passiert, wenn sich Väter nach einer Trennung aus ihrer Verantwortung stehlen? Wenn sie keinen oder zu wenig Unterhalt zahlen? Wenn sie das Umgangsrecht nicht so ausfüllen, wie sie es sollten? Und wenn sie über das gemeinsame Sorgerecht Druck auf die Mutter ausüben?"
Komisch, bisher wurden Unterhalt und Umgang ja auch immer strikt getrennt! Viele entsorgte Väter, die blechen können bis zum eigenen Untergang
- aber ihr Kind nicht sehen dürfen, war das jemals ein Thema?
Und welchen Druck sollen sie ausüben? Vielleicht den, dass sie sich auch verantwortlich für das/die gemeinsame(n) Kind(er) fühlen?
Das gSR in D ist eine Lachnummer und schon lange durch Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) ausgehebelt. Und das bisschen, was da an Rechten steht, ist kaum das Papier wert, auf dem es geschrieben steht.
Gemeinsames Sorgerecht will auch gelebt werden - und genau dafür fehlen die Vorraussetzungen hier im Land: 50:50 Betreuung, finanzielle Möglichkeiten der Entlastung (z.B. keine Stkl. I für Eltern) uswusf. Man sehe sich Frankreich an, die machen vor, wie der deutsche Michel es machen könnte, hätte er andere gesetzliche Rahmenbedingungen.
Insgesamt dennoch ein guter Artikel. Was allerdings auffällt:
Die taz veröffentlicht es immer zu Zeiten, an denen man nicht kommentieren kann.
Leser
Idee
Lex, Tuesday, 27.07.2010, 19:55 (vor 5647 Tagen) @ Gobelin
Also grundlegend sollte sein: Mutter ist, wer das Kind geboren hat und Vater wer es gezeugt hat. Denn das wäre ein Gesetz, dass sich an der Realität orientiert.
Dazu noch etwas was ich vor kurzem gelesen habe. Eine Mutter sagte, dass sie das gemeinsame Sorgerecht damals gewählt hatte und es nicht wieder tun würde, da sich ihr getrennter Mann und der Vater der Kinder nie meldete um bestimmte Formulare wie z.B. die Anmeldung im Kindergarten auszufüllen.
Eine entsprechende Möglichkeit wäre es doch, dass die Anmeldung auch von einer Person gemacht werden kann - und eben eine Meldung per Post o.Ä. an den anderen Elternteil gemacht wird - legt dieser innerhalb einer gewissen Zeit keinen Widerspruch ein ist alles okay. Im Falle des Widerspruchs muss dann ggf. das Gericht ran. Klar muss man einige Gesetze überarbeiten, aber es kann doch nicht ernsthaft sein, dass junge Väter keine Rechte an ihrem Kind haben.
Am schlimmsten ist mir der Beitrag einer Frau aufgestossen, die doch sinngemäß geschrieben hat, dass es das mindeste sei, dass die Mutter ein Einspruchsrecht beim Sorgerecht bekäme, wenn sie doch nie mit dem Vater zusammengelebt hätte.
Vater bleibt Vater, dann hätte sie sich vorher überlegen müssen ob sie da vllt. ein Kind zeugen könnte. Ist ja nun nicht so, dass allgemeinhin unbekannt ist, dass aus GV ein Kind hervorgehen könnte.
Gleichzeitig schrieb noch jmd. etwas über Abtreibung, dass doch Frauen die vllt. eine Affäre hätten dann tunlichst abtreiben sollten. Manchmal frage ich mich ob es wirklich Menschen ohne Gefühle oder mit minimalem Verstand gibt.
1. Nenn ich das nichts anderes als Mord, 2. Der Vater möchte vllt. nicht, dass Frau Mama sein Kind umbringt.
Ich finde Abtreibung dürfte nur in besonders schweren Fällen erlaubt werden. Wer nicht schwanger werden will hat schließlich die Möglichkeit das Risiko gegen 0 zu minimieren - wer auf GV verzichtet, kann es sogar tatsächlich bei 0 halten.
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Interpunktion und Orthographie dieser Nachricht ist frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Wer ist Eigentümer des Kindes?
Rainer
, Tuesday, 27.07.2010, 20:16 (vor 5647 Tagen) @ Lex
Am schlimmsten ist mir der Beitrag einer Frau aufgestossen, die doch
sinngemäß geschrieben hat, dass es das mindeste sei, dass die Mutter ein
Einspruchsrecht beim Sorgerecht bekäme, wenn sie doch nie mit dem Vater
zusammengelebt hätte.
Dann müsste der Vater ebenfalls ein Einspruchsrecht gegen das Sorgerecht der Mutter haben, wenn er noch nie mit der Mutter zusammengelebt hat. Nur weil sie das Kind geboren hat ist es nicht ihr Eigentum.
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
Wer ist Eigentümer des Kindes?
Lex, Tuesday, 27.07.2010, 21:27 (vor 5647 Tagen) @ Rainer
Dann müsste der Vater ebenfalls ein Einspruchsrecht gegen das Sorgerecht
der Mutter haben, wenn er noch nie mit der Mutter zusammengelebt hat. Nur
weil sie das Kind geboren hat ist es nicht ihr Eigentum.
Naja, die Frau betrachtet sich offenbar als Eigentümer des Kindes.
Ein Kind gehört sich selbst - und ein Kind hat Anspruch auf beide Eltern.
D.h. ohne gravierende Gründe darf es nicht sein, dass ein Kind keine Beziehung mit beiden Elternteilen pflegen kann.
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Interpunktion und Orthographie dieser Nachricht ist frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.