Gerichtsurteil - Geringe Frauenquote beweist noch keine Diskriminierung ...
Gerichtsurteil
Geringe Frauenquote beweist noch keine Diskriminierung
Ist ein geringer Anteil weiblicher Führungskräfte ein Beweis für Diskriminierung? Nein, entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil. Ausschlaggebend sei vielmehr, ob genügend Frauen aus der Belegschaft überhaupt für Managementpositionen geeignet seien.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,707967,00.html
Frauen diskriminieren Berufe!
Geringe Frauenquote beweist noch keine Diskriminierung ...
Hier ist noch zu Ergänzen von wem die Diskriminierung, also die Unterscheidung auch ausgeht.
Geht sie von unseren narzisstischen Egoistinnen aus, dann diskriminieren diese unangenehme, risikohafte Berufe.
--
Afrika hat Korruption?
Deutschland ist besser, es hat Genderforschung und bald eine gesetzlich garantierte Frauenquote.
Gerichtsurteil - Geringe Frauenquote beweist noch keine Diskriminierung ...
Gerichtsurteil
Geringe Frauenquote beweist noch keine Diskriminierung
Ist ein geringer Anteil weiblicher Führungskräfte ein Beweis für
Diskriminierung? Nein, entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil.
Ausschlaggebend sei vielmehr, ob genügend Frauen aus der Belegschaft
überhaupt für Managementpositionen geeignet seien.http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,707967,00.html
Es ist in diesem Fall wirklich empfehlenswert, den Artikel zu lesen, denn der ganze Vorgang ist überaus köstlich.
Ausgangssituation der Gema:
2/3 weibliche Beschäftigte
16 Direktorenposten: alle ausschließlich männlich
1. Sahnestück: Die Gema ist so dämlich, den vakanten Posten des Personaldirektors ohne Ausschreibung wieder mit einem Mann zu besetzen.
2. Sahnestück: Das LAG entscheidet im Sinne der Klägerin:
"[...] müsse die Gema der Klägerin unbegrenzt das Gehalt einer Personaldirektorin bezahlen sowie außerdem eine einmalige Entschädigung von 20.000 Euro."
Bewerbungskostenerstattung auf feministisch, quasi - auch wenn es sich mehr nach "nachbewerblichem Unterhalt" anhört.
3. Sahnestück: Während der Fall vor das Bundesarbeitsgericht geht, tauscht die Gema die Geschlechter einiger Führungskräfte aus, um die Verhandlung auf den Aspekt der Qualifikation eingrenzen zu können.
Fazit des BAG:
"Zwar könne die Statistik ein deutliches Indiz für Frauendiskriminierung sein. Allerdings müssten dann auch alle relevanten Zahlen herangezogen werden."
Wer den Artikel nicht gelesen hat, wird sich leichtfertig fragen, warum für das Urteil überhaupt ein Prozess notwendig gewesen ist, da dies eigentlich selbstverständlich ist. Bei der Ausgangslage und dem geltenden Zeitgeist hat das Unternehmen zu so einer Klage aber geradezu aufgefordert.