Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ehevertrag

Kurti, Wien, Wednesday, 21.07.2010, 13:17 (vor 5654 Tagen)

Die Online-Ausgabe der Kronenzeitung berichtet:

In Österreich sieht die rechtliche Situation im Ehegüterrecht so aus, dass der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung ohnehin vorgesehen ist. Das heißt, dass jeder Ehepartner Eigentümer jenes Vermögens bleibt, das er in die Ehe eingebracht hat bzw. das er während der Ehe erworben hat. Jeder Ehepartner verwaltet sein Eigentum selbst und haftet grundsätzlich nur für die eigenen Schulden.

Im Falle einer Scheidung werden das gemeinsame, eheliche Gebrauchsvermögen (z.B. Auto, Wohnung, etc.) und die Ersparnisse aufgeteilt. Über einen Ehevertrag kann jedoch davon abweichend die Gütergemeinschaft vereinbart werden. Dem Ehevertrag kommt damit in Österreich jedoch kein so großer Stellenwert zu wie in Ländern, in denen die Rechtslage Gütergemeinschaft vorsieht.

Dennoch kann ein Ehevertrag Sinn machen. Denn bei einer Scheidung ist oft nicht mehr klar feststellbar, welche Güter und Ersparnisse erst während der Ehe angeschafft bzw. erspart wurden. Um Diskussionen in dieser Richtung zu vermeiden, kann ein Ehevertrag, in dem die Ist-Situation zu Beginn der Ehe dokumentiert wird, von Beginn an Klarheit schaffen. Besonders zweckmäßig ist ein Ehevertrag dann, wenn sehr ungleiche Vermögensverhältnisse vor der Eheschließung geherrscht haben.
http://www.krone.at/Family/Was_du_ueber_den_Ehevertrag_wissen_musst-Vertrag_fuer_die_Liebe-Story-210901

Gruß, Kurti

Ehevertrag

Christian, Wednesday, 21.07.2010, 22:48 (vor 5653 Tagen) @ Kurti

Ein Ehevertrag kann heute zu Gunsten für Frauen für immer als Null und Nichtig erklärt werden , da behauptet wird, dass die Frau über den Tisch gezogen wurde oder bei der Unterschrift beim Notar verwirrt gewesen sei, so werden heute die Heiratsschwindlerinnen unterstützt.

Ehevertrag

Leser, Wednesday, 21.07.2010, 22:51 (vor 5653 Tagen) @ Christian

Ein Ehevertrag kann heute zu Gunsten für Frauen für immer als Null und
Nichtig erklärt werden , da behauptet wird, dass die Frau über den Tisch
gezogen wurde oder bei der Unterschrift beim Notar verwirrt gewesen sei, so
werden heute die Heiratsschwindlerinnen unterstützt.

Ja, definitiv. Keine Chance hat Mann, wenn die Frau beim Aufsetzen des Vertrages schon schwanger ist. Dann ist es nämlich Nötigung und damit entsprechend unserer "Recht"sprechung ungültig.

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