Kritik am Urteil im Fall der verhungerten Lara Mia
Die verhängte Bewährungsstrafe gegen die Mutter der verhungerten Lara Mia füge sich in eine Reihe von Urteilen mit fataler Signalwirkung.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter und die Deutsche Kinderhilfe haben Kritik an dem ihrer Ansicht nach zu milden Urteil im Fall der verhungerten Lara-Mia aus Hamburg geäußert. „Welch fatale Signalwirkung geht von so einem furchtbaren Urteil aus. Hier zeigt sich, dass Kinder bei vielen Gerichten immer noch nur Opfer zweiter Klasse sind. Die Staatsanwaltschaft ist dringend aufgefordert, Rechtsmittel einzulegen“, sagte Georg Ehrmann, Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe laut einer verbreiteten Pressemitteilung.
Bund Deutscher Kriminalbeamter Hamburg und Deutsche Kinderhilfe zum milden Urteil des LG Hamburg im Falle der verhungerten Lara-Mia
Bewährungsstrafen für die Täter nicht nachvollziehbar
Mit vollkommenem Unverständnis reagieren der Bund Deutscher Kriminalbeamter Hamburg und die Deutsche Kinderhilfe auf das milde Urteil des LG Hamburg im Falle der grausam verhungerten Lara-Mia.
Es muss ein Martyrium für Lara-Mia gewesen sein, die bei ihrem Tod nur noch 4,8 kg wog, das doppelte wäre normal. Die Mutter und ihr Lebensgefährte fütterten Lara-Mia nur sporadisch, gingen nicht zum Arzt, anfangs aus Nachlässigkeit, später aus Sorge, die Unterernährung könne entdeckt werden. Die betreuende Familienhelferin, der der Zustand Lara-Mias nicht auffiel - im Hilfeplan des Jugendamtes war auch nur die Mutter, nicht das Kind erwähnt - wurde vorsätzlich getäuscht und ihre Gesinnung äußerte die Mutter unmittelbar nach der Tat gegenüber ihrer Mutter: „Lara ist verhungert, jetzt fehlen mir 500 Euro“.
Und dennoch verlässt Jessika R. das Gericht als freie Frau, da das Gericht sie nur wegen Misshandlung und Körperverletzung verurteilt hat – und auf Bewährung.
"Welch fatale Signalwirkung geht von so einem furchtbaren Urteil aus. Hier zeigt sich, dass Kinder bei vielen Gerichten immer noch nur Opfer zweiter Klasse sind. Die Staatsanwaltschaft ist dringend aufgefordert, Rechtsmittel einzulegen", so Georg Ehrmann, Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.
„Das Urteil fügt sich in eine traurige Reihe von nicht mehr nachvollziehbaren Urteilen, etwa das gegen den Ziehvater Kevins lediglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge oder die Aufhebung des Mordurteils gegen die Eltern von Dennis in Cottbus, die ihren Sohn ebenfalls verhungern ließen. Wäre Lara ein Opfer rassistischer Gewalt, gäbe es einen Aufschrei in ganz Deutschland, da sie aber nur eines von 152 toten Kindern des Jahres 2009 ist, hält sich die Aufmerksamkeit in Grenzen“ so A. Schulz, Vorsitzender des BDK Hamburg.
Ob angesichts dieses Urteils eine umfassende Aufarbeitung etwaiger Versäumnisse durch das Jugendamt und den von diesem beauftragten freien Träger erfolgt, erscheint fraglich. Wieso gab es trotz eines Hinweises auf der Hotline im Dezember nur einen erfolglosen Hausbesuchsversuch durch das Jugendamt? Könnte Lara-Mia noch leben? Warum stand im Hilfeplan nur die Mutter, nicht aber das Kind? Die angeklagte Sozialarbeiterin erscheint eher als Bauernopfer, um systemisches Versagen zu verdecken.
Für Rückfragen erreichen Sie Herrn Schulz unter 0172/4535702 und Herrn Ehrmann unter 0160 364 56 85.