Nachtrag: Die sechs deutschen Defizite im Recht (Familien)
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Aus dem Sublink:
Die formalen Mängel
Um unendliche Fachdebatten mit Juristen zu vermeiden, werden hier ausschließlich die formalen Mängel behandelt. Im Hauptbericht werden vornehmlich relevante britische und amerikanische Vorschriften herangezogen, lediglich um die in deutschen Familiengerichten fehlende aber notwendige Sorgfalt hervorzuheben. Die Liste folgt:
i. Keine ausreichend geregelte Beauftragung von Experten.
ii. Es fehlt eine Vorschrift, die Beweise vom Hörensagen regelt.
iii. Politische Aktivitäten deutscher Richter werden in unbegrenztem Umfang zugelassen.
iv. Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte werden seit
dem 14.10.2004 nicht anerkannt.
v. Es gibt kein „habeas corpus“-Gesetz.
vi. Es gibt in Deutschland kein voll implementiertes Infomationsfreiheitsgesetz
Die Konsequenzen der formalen Mängel
i. Experte werden jeweils beauftragt nach persönlicher Bekanntschaft des Auftraggebers, normalerweise eines Familienrichters, mit dem Experten (die sog. „Kumpel-Listen“).
Darüber hinaus fehlt jegliche brauchbare gesetzliche Regelung für die Arbeit eines solchen Experten.
ii. Es fehlt eine Vorschrift für Beweise von Hörensagen. Dies ermöglicht Denunziation, Anschwärzung sowie Meineid, in unbegrenztem Umfang, gegen Eltern.
iii. Die Jugendhilfe in Deutschland hat ein Geschäftsvolumen von 21 Milliarden Euros. Hier bedeuten die politischen Aktivitäten der Familienrichter eine Gefahr für den Rechtsstaat.
iv. Das Bundesverfassungsgericht schaffte 14.10.2004 die Europäische Konvention für Menschenrechte ab. Es gibt keinen Ersatz in der deutschen Verfassung für die verloren gegangenen Menschenrechte, weil das Bundesverfassungsgericht begeht, in 86,5% der Fälle, Verweigerung des rechtlichen Gehörs. Der Bürger in Deutschland hat daher, so gut wie keine Chance seine Menschenrechte einzuklagen. Menschenrechte sind also in Deutschland zu einem Satz hypothetischer und, in der Praxis, unerreichbarer Privilegien geworden.
v. Was „habeas corpus“ angeht, die Branche Psychiatrie insbesondere weist einen dringenden Bedarf für diese zusätzliche Absicherung auf.
vi. Was die Informationsfreiheit angeht, enthüllte eine Umfrage unter Betroffenen eine mehr als 70 prozentige Verweigerung der Akteneinsicht. Dieser Missstand bedeutet, dass die Funktionsweise der Familiengerichte bleibt weitestgehend ein Staatsgeheimnis.
Hier das "Management Summary" in Gänze (PDF):
http://www.eucars.de/download/family-courts/ec_dgs_complaint_executive_de.pdf
Wenn das alles so stimmt, ich kann das rechtlich nicht beurteilen, wäre das mehr als ein Hammer!
gesamter Thread:
- eucars.de ( Anti-Corruption) über "Familiengerichte in Deutschland" -
Leser_nicht_eingeloggt,
19.07.2010, 09:46
- Nachtrag: Die sechs deutschen Defizite im Recht (Familien) - Leser_nicht_eingeloggt, 19.07.2010, 09:59