Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Spannend: RA Schulte-Frohlinde zum Abbruch des Forschungsprojektes "Gemeinsame Sorge ..."

Leser_nicht_eingeloggt, Sunday, 18.07.2010, 04:23 (vor 5657 Tagen)

Das Bundesministerium der Justiz (ich nehme hier Bezug auf eine Veröffentlichung des Vereins Väter für Kinder) hat mit Schreiben vom 23. Juni 2010 mitgeteilt: Schreiben

"Mit den Ergebnissen des Forschungsprojektes 'Gemeinsame Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern' ist entgegen der ursprünglichen Planung bereits im September d. J. zu rechnen. Die Laufzeit des Forschungsvorhabens wurde inzwischen geringfügig verkürzt. Die Rücklaufquote der Fragebögen, die an die Teilnehmer/innen der Befragung versandt wurde, entsprach nicht den an eine repräsentative Befragung gestellten Erwartungen. Auch gab es unerwartete Schwierigkeiten bei der Gewinnung repräsentativen Adressmaterials bei den Melde-, Jugend- und Standesämtern. Weil sich wegen dieser unerwartet großen Probleme beim Feldzugang die vertraglich vereinbarten Mengengerüste trotz intensiver Bemühungen nicht haben realisieren lassen, wurde die Untersuchung vorzeitig beendet. Die Bundesregierung wird den zuständigen Ausschuss über die Ergebnisse des dann vorliegenden (vorgezogenen) Schlussberichtes unterrichten."

Zu dem Ergebnis der vorangegangenen Studie, die das Bundesministerium der Justiz im Juli 2006 nach der ersten Anfrage des Verfassers begonnen hatte, hieß es im Juni 2008:

„Im Ergebnis hat die vom Bundesministerium der Justiz durchgeführte Befragung von Jugendämtern und Rechtsanwälten ein sehr vielschichtiges Bild ergeben. (…) Die Auswertung der Umfrage und ihre Ergebnisse haben gezeigt, dass eine wissenschaftliche Untersuchung erforderlich ist, um die tatsächlichen Gegebenheiten näher und objektiver zu beleuchten. (..) Das Bundesministerium der Justiz erarbeitet zur Zeit ein Forschungsdesign und wird auf dieser Grundlage eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag geben.“

Ich fasse zusammen.

Es werden Schwierigkeiten bei der Durchführung der (zweiten) Studie behauptet.

Der Schlussbericht soll mit dieser Behauptung auf den September 2010 vorgezogen werden.

Damit würde nach Auffassung des Bundesministerium der Justiz im September 2010 das daran anknüpfende Gesetzgebungsverfahren beginnen.

Das hat meines Erachtens folgenden Hintergrund.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Termin zur mündlichen Verhandlung über die Berufung des Bundeministeriums der Justiz gegen die Einsicht in die vollständigen Akten (Tatsachen und Bewertungen) zum Thema 'Prüfungsauftrag des Bundesverfassungsgerichtes' (Anm: zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern) auf den 8.September 2010 anberaumt.

Das Bundesministerium der Justiz begründet seine Berufung im wesentlichen mit zwei Argumenten. Durch eine (drohende) Akteneinsicht werde die Durchführung von rechtstatsächlichen Forschungsvorhaben beeinträchtigt. Eine Akteneinsicht dürfe außerdem nicht erfolgen, da es sich bei der Forschung um einen Teil eines Gesetzgebungsverfahrens handele, ein Gesetzgebungsverfahren aber von dem Anwendungsbereich des Gesetz über Informationsfreiheit (IFG) auszunehmen sei.

Auf Grund der Entscheidung, den Schlussbericht wegen Schwierigkeiten auf Sepember 2010 vorzuziehen, wird also zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung eine Feststellung über das Scheitern des "Forschungsvorhabens" - aus noch nicht benannten Gründen - vorliegen, mit der nach dem Verständnis des Bundesministeriums der Justiz zugleich der Übergang in ein Gesetzgebungsverfahren behauptet werden kann.

Wenn dem so ist, hat das Bundesministerium der Justiz das Forschungsvorhaben ohne Zögern fallen gelassen, um eine Akteneinsicht zu verhindern. Damit bringt das Bundesministerium der Justiz zum Ausdruck, selbst zu keinem Zeitpunkt von der Eignung dieser angeblichen Forschung ausgegangen zu sein. Im Ergebnis handelt es sich damit nicht um ein Scheitern der Studie, sondern sie erweist sich als das, was sie von Anfang an war: ein Mittel zur Beugung des Rechts der nicht ehelichen Väter und zu Aufrechterhaltung ihrer gesetzlichen Diskriminierung.

Weiter hier: http://schultefrohlinde.de/node/86

Noch spannender übrigens sein Protokoll hinsichtlich der unsäglichen Mutti-Entscheidung des BVerfG von 2003:

Familie, Ideologie und Recht

Lesen ist "Pflicht", es lohnt sich ;-)

Spannend: RA Schulte-Frohlinde zum Abbruch des Forschungsprojektes "Gemeinsame Sorge ..."

Timothy, Sunday, 18.07.2010, 04:50 (vor 5657 Tagen) @ Leser_nicht_eingeloggt

Interessant ist auch die einhellige Meinung eigentlich aller Fraktionen das man ersteinmal die Studie abwarten müsse bevor man etwas tut... Am besten ist immer noch die Behauptung eine Mutter würde sich nicht ohne Grund einem gemeinsamen Sorgerecht verweigern... Da kommt so richtig schön durch wie die Mutter als uneigennütziger und gutmeinender Engel glorifiziert wird, und das nicht nur im Durchschnitt, sondern auch auf den Einzelfall bezogen. Die Feministen haben die entsprechenden Gremien in der Politik fest in ihrer Hand.

Ich will mal sehen was die gute Linke sagen würde wenn man Arbeitnehmern sämtliche Kündigungsschutzrechte abspricht und sie gegen eine Kündigung keinerlei Rechtsmittel einlegen könnten mit der Begründung das der Arbeitgeber schon gute Gründe hätte einen AN zu kündigen, und man dann eine Studie 7 Jahre lang verzögert in der es im wesentlichen darum geht ob es Fälle von Missbrauch dieser Pauschalannahme zugunsten der Arbeitgeber gegeben hat...

Spannend: Dr. Max Stadler zum Abbruch des Forschungsprojektes "Gemeinsame Sorge ..."

Gobelin, Sunday, 18.07.2010, 10:17 (vor 5657 Tagen) @ Leser_nicht_eingeloggt

Hier Dr. Stadlers Schreiben im Original (PDF zum Download)

Leser_nicht_eingeloggt, Sunday, 18.07.2010, 15:10 (vor 5657 Tagen) @ Gobelin

http://www.vaeterfuerkinder.de/Antwort.pdf

Ein Forist beim VafK fragt zurecht:
"Warum muss man das woanders erfahren?" (Anmerkung: Väter für Kinder)

und ein anderer schreibt:
"Leider, leider musste ich auch feststellen das unsere (Väter-)Lobby in der Politik nicht gut angesehen ist.
Die Grünen-Politikerin z.B. äußerte sich sogar soweit - das sie unser Gesamterscheinungsbild in der Öffentlichkeit als nicht viel aussagend bezeichnete ( nach ihrer Infosuche im Internet, auch unser VAfK gehörte dazu)"

Die ganze Diskussion hier: http://www.carookee.com/forum/Elternforum/11/26572839-0-01113

Abfragen bei Jugendämtern? Wohl ein Witz!

Referatsleiter 408, Sunday, 18.07.2010, 13:38 (vor 5657 Tagen) @ Leser_nicht_eingeloggt

Man muss es immer wiederholten "MusLim´s Ausführungen zur Trennungs-/Scheidungsindustrie"!

Jugendämter sind doch integraler Bestandteil dieses Systems! Ich hab doch selbst erlebt, wie das JA meiner Exe eine "bekannte" AnwältIn empfohlen hat. Bis heute "begleitete" diese Kanzelei meine Exe für PKH (in ortsüblicher Höhe) bei jeder neuen gerichtlichen Auseinandersetzung. Wie eng Jugendamt und Justiz verquickt sind, dass muss man nicht mehr erwähnen, aber von denen eine Antwort zu erhalten, die den Interessen von Kindern entspricht, ist schier unmöglich. Eher tauschen Nord- und Südpol ihre Plätze!

In meinem Fall erlebte ich mit der Anwältin meiner Exe sogar etwas kurioses: Die wechselte von der Frauenkanzlei rüber zum Landratsamt (frau kennt sich!) und wurde prompt Sachgebietsleiterin Unterhaltsforderung im Amt für Familienförderung. So ein Zufall! Und genau die Anwältin, die mir meine Existenz kaputt gemacht hat, die mir unser Kind weggenommen hat, die beim Missbrauch des GewSchG mitgewirkt hat, die habe ich heute wieder vor mir, wenn wir uns über Unterhalt streiten. Nur zur Erläuterung: Dieses Amt ist der Meinung, ich wäre in voller Höhe unterhaltspflichtig und wenn unser Kind bei mir ist, dann wäre es mein Hobby! Ich habe der Tusse dann klargemacht, wenn ich vollen Unterhalt zahle, dann bin ich meiner gesetzlichen Pflicht nachgekommmen und somit müsste die Exe das Essen während der Umgangszeit vorbeibringen. Ich bin ja dafür dann nicht mehr zuständig. Naja, wir sind Männer/Väter und haben in dieser feministischen Diktatur nur Unterdrückung und Diskriminierung zu erwarten. Irgendwann steht das auch mal noch im BGB und ist dann rechtlich abgesichert.

Es sind genau solche Fälle, wie deiner, die tagtäglich geschehen

Leser_nicht_eingeloggt, Sunday, 18.07.2010, 13:56 (vor 5657 Tagen) @ Referatsleiter 408

Hi Referatsleiter

zuständig. Naja, wir sind Männer/Väter und haben in dieser feministischen
Diktatur nur Unterdrückung und Diskriminierung zu erwarten. Irgendwann
steht das auch mal noch im BGB und ist dann rechtlich abgesichert.

Diese Verquirlung und Gemengenlage zieht sich bis in höchste Regierungskreise, da sind es dann die NGOs wie der Bund deutscher Juristinnen etc.

Wie der Staat mittlerweile mit 50 Prozent der Bevölkerung umspringt ist absolut ohne Worte! Was du persönlich erlebt hast, tut mir leid - diese Form der Existenzvernichtung passiert jeden Tag und manche verabschieden sich still und leise in Form von Suizid, Alkoholismus oder erfrieren obdachlos unter der Brücke (gerade in Großstädten). Ich denke, dass kann man tatsächlich staatlich induzierten Mord nennen, auch wenn es ev. nicht mal Absicht ist.

Halte durch, die oben zitierte Argumentation ist richtig, denn wenn Mutti schon für alles, ausser Barunterhalt verpflichtet ist, dann soll sie bitte schön auch das Essen vorbei bringen! Ich weiß wovon ich rede, da ich mich trotz Vollbeschäftigung nicht mal selbst ernähren kann. Aber der Unterhalt ist ja eine Konsumgüterausgabe in der statistischen Wertung und insofern geht es mir doch prima im sarkastischen Sinne.

Sorry fürs Abschweifen in die Runde.

Gruß vom Leser, der aufgrund seines Kinderwunsches da ist,
wo er nun ist ... bzw. wohin er hineingezwungen wurde

Spannend: VafK-Teilnehmer zum Abbruch des Forschungsprojektes "Gemeinsame Sorge ..."

Leser_nicht_eingeloggt, Sunday, 18.07.2010, 15:02 (vor 5657 Tagen) @ Leser_nicht_eingeloggt

"... Für mich war eigentlich klar , das nur Interviews für diese Studie ( halt Studie und nicht Fragebogenaktion mit gleichen Fragen für alle Gruppen - hier z.B. getrennt lebender Vater o.S./ Mutter m.S., zusammenlebend mit einseitigen Sorgerecht, Migrantenhintergrund , usw.) geführt werden und nicht, wie ich jetzt in diesem tread erfahren musste, durch eine (für mich zweifelhafte) Fragebogenaktion diese Studie ausgewertet wird.

Auf meine Nachfrage beim DJI vor ein paar Tagen wertet die LMU z.Zt. die Fragebögen aus.
Und das DJI arbeitet auch noch an der Auswertung der Interviews.

Meine Vermutung - es wird von der Politik der Schwanz eingezogen, da die Studie im ersten Trend nicht das Ergebnis bringt , welches sich unsere konservative Regierung erhofft hat.
Und die Macht haben "DIE", mit Larri-Farri Argumenten alles zu kippen.

Aber .... vielleicht sollten sich mal Mitglieder unseres Vereins VAfK dazu äussern. Immerhin habe ich Glocken läuten hören, die mir zugeklingelt haben, das auch Mitglieder vom VAfk im Untersuchungsausschuss sitzen.
Und die müssten doch eigentlich mehr darüber wissen.
Und - natürlich - interessiert mich das als Vereinsmitglied sehr, ob das Gebimmel richtig ist. ..."

http://www.carookee.com/forum/Elternforum/11/26597070#26597070

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