Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Was ist das denn?

Pittiplatsch, Saturday, 17.07.2010, 21:42 (vor 5657 Tagen) @ jens_

Begruendung:

Eine Diskriminierung liege nicht vor, weil niemand dazu gezwungen
werde, in Pension zu gehen, erklärte Richter Stanislaw Biernat in der
Urteilsbegründung. Außerdem führe das unterschiedliche Eintrittsalter nicht
automatisch zu verschieden hohen Bezügen von Männern und Frauen.

Diese Begründung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Es stellt keine Diskriminierung dar, weil Frauen nicht dazu gezwungen sind, schon mit 60 in Rente zu gehen. Und in Bezug auf verschieden hohe Bezüge ist wohl gemeint, dass Frauen durch kürzere Arbeitszeit nicht unbedingt weniger Rente bekommen.

Hat man sich also nur mit der Frage beschäftigt, ob Frauen diskriminiert werden? Dass Männer benachteiligt sein könnten kam wohl niemandem in den Sinn. Ich lach mich schlapp!


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