Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Was wird aus Kachelmann

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Saturday, 17.07.2010, 02:30 (vor 5658 Tagen) @ Marlow

Vergewaltigung gilt als so schwerer Straftatbestand, dass allgemein das Gefühl überwiegt, jemanden bestrafen zu müssen, wenigstens irgend jemanden.

Vergewaltigungen dürften zumeist ohne Zeugen stattfinden, dementsprechend hoch ist im allgemeinen die Beweisnot. Und es scheint dem Volksempfinden zu entsprechen, lieber den Falschen im Gefängnis zu sehen als gar keinen. Derlei ist mit rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbar, es gehört zum Preis des Rechtsstaats, dass Täter zuweilen davonkommen. Für Opfer ist das bitter, aber ein Rechtsstaat, der den Namen verdient, ist nicht dazu da, jemanden auf Zuruf hin als Opfer zu akzeptieren oder persönliche Rachefeldzüge zu legitimieren.
Der Grundsatz 'in dubio pro reo' (im Zweifel für den Angeklagten) hat durchaus Sinn, wird aber von der Justiz im letzter Zeit allzu häufig als 'in dubio pro frau' interpretiert.

Viele Grüße
Wolfgang

PS: Bei Vergewaltigung lügen Frauen nicht (Merkur)

PPS: ' ...Vergewaltigung, so klingt es neuerdings, sei, schlimmer noch als Diskriminierung am Arbeitsplatz und Prügel in der Ehe, Ursache und Symbol aller Unterdrückung durch Männer; in ihr stecke "die ganze Verachtung und der ganze Haß gegen Frauen" ... ' (SPIEGEL, 1981)


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