GWG-Demo, man darf demonstrativ Protestrauchen ohne Genehmigung der Luftsicherung !
http://www.lets-goerg.de/dokumente/20100720_DemoGenehmigungOCR_KVR.pdf
Auf Seite 5 unter II.4 Immissionsschutzrechtliche Beschränkungen
"Die Lautstärke ist an den technischen Geräten so einzustellen, dass dadurch nur die Versammlungsteilnehmer und die unmittelbaren Passanten angesprochen, Verkehrsteilnehmer - in einer den Verkehr gefährdenden und erschwerenden Weise - nicht abgelenkt sowie darüber hinaus Anwohner und die in den umliegenden Geschäften und Gebäuden tätigen Personen nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt bzw. in ihrer Arbeit gestört werden."
Protestieren dürft ihr schon, aber bitte leise, damit niemand das erfährt.
"aus ... der Wahl der Kundgebungsmittel (insbesondere: Musik, Transparente, Fahnen, Megaphon) (ergeben sich) unmittelbare Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des (Fußgänger- (da haben die, die -innen vergessen)) Verkehrs (Seit wann ist die Leichtigkeit grundgesetzlich geschützt? Soll das heissen, dass nach einem Verkehrsunfall mit Toten und Verletzten, die Betroffenen die Leichtigkeit des Verkehrs sofort wiederherzustellen haben?) sowie für die Rechtspositionen der Anlieger, der Gewerbetreibenden und der unbeteiligten Dritten (.. da haben die, die Feinstaubverordnung der Stadt München vergessen - grüne Plakette) konkret nach den Erfahrungen der Versammlungsbehörde (da schau her, gab's schon Demos gegen die GwG?) .."
Auf S. 9
Luftballons dürfen nur nach vorheriger Flugverkehrskontrollfreigabe bei der DFS aufsteigen lassen. (Der Flughafen Riem ist schon seit .. Jahrzehnte geschlossen).
Trotz allem, es gibt nichts Gutes, es sei denn Mann tut es! Also auf nach München!
Gruß
Michael