AW
Der Vater oder eben der Partner der Mutter schlagen zu und die Mutter
schaut weg und lässt das eigene Kind leiden - das ist für mich mehr als nur
"Mit"-Täterschaft, es sollten da immer beide entsprechend zur Rechenschaft
gezogen werden.
Bei meiner Exe und ihrer Tochter bin ich vor Jahren dazwischen gegangen und habe gesagt: "Jetzt reichts!" Daran kann sich meine Stieftochter sogar noch erinnern! Aber als es mit dem GewSchG (ohne jeglichen Tatsachenbeweis) gegen mich ging, waren sich beide so einig, dass ich der "Böse" bin.
Bei einer Frau ist es ein "pädagogischer Klapps", bei einem Mann mit Sicherheit Kindesmisshandlung! Ich hab so ein Ding noch ander Backe: "latente, emotionale Kindeswohlgefährdung/-misshandlung"! Liest sich gut, gemacht hab ich nix. Nur die Frage meines Kindes: "Warum nennt die Mutti dich ein Schwein?" (bei der Übergabe zum Mindestumgang) habe ich beantwortet und damit habe ich einen "Loyalitätskonflikt" erzeugt! Also VORSICHT vor deutschen Jugendämtern und Familiengerichten! Diese sind äußerst VÄTERFEINDLICH!
gesamter Thread:
- Schon wieder konnte oder durfte ein Vater seinem Kind nicht das Leben erhalten. -
der_quixote,
15.07.2010, 14:23
- Trick beachten! -
TMerten,
15.07.2010, 15:04
- Trick beachten! -
karlheinz,
15.07.2010, 18:29
- AW - TMerten, 15.07.2010, 19:08
- Trick beachten! - der_quixote, 16.07.2010, 08:48
- Trick beachten! -
karlheinz,
15.07.2010, 18:29
- Trick beachten! -
TMerten,
15.07.2010, 15:04