Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Roman Polanski frei

Kurti, Wien, Tuesday, 13.07.2010, 13:31 (vor 5662 Tagen)

Schweiz lehnt Auslieferung von Polanski ab
Roman Polanski ist frei und wird nicht an die USA ausgeliefert. Ein entsprechender Antrag sei abgelehnt wurden, wie Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf am Montag vor Journalisten in Bern bekanntgab.
Ein Mangel im Auslieferungsgesuch der USA könne auch nach intensiven Abklärungen „nicht mit der notwendigen Bestimmtheit ausgeschlossen werden“, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gegen Polanski seien aufgehoben worden.
Widmer-Schlumpf betonte, dass die Entscheidung sich nicht auf den Sachverhalt beziehe, der Polanski vorgeworfen wird. Der 76-Jährige soll 1977 eine 13-Jährige bei einer Feier in Los Angeles mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht und sexuell missbraucht haben. Das mittlerweile über 40-jährige Opfer meldete sich bereits mehrmals mit dem Wunsch zu Wort, das Verfahren solle eingestellt werden.
http://www.salzburg.com/online/nachrichten/chronik/Schweiz-lehnt-Auslieferung-von-Polanski-ab.html?article=eGMmOI8Vgt...

Widmer-Schlumpf lässt Polanski frei
Die Justizministerin hat dem Regisseur gestern die Fesseln gelöst. Weil die USA die nötigen Dokumente nicht lieferten. Und mit einem Argument, das in den Augen der Justizbehörden früher keines war.
Es muss für Roman Polanski ein Happy End sein – fast wie im Film. Mit Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf in der Rolle der Heldin, die dem Starregisseur gestern nach zehn Monaten Auslieferungshaft und Hausarrest in der Schweiz die elektronischen Fesseln überraschend wieder löste. Mit den USA in der Rolle des Düpierten, dem der immer noch wegen Missbrauchs einer 13-Jährigen gesuchte Polanski abermals entwischt ist. Und mit einem kräftigen Schuss Ironie: Denn letztlich sind die USA selber schuld daran, dass sie Polanski nun doch nicht bekommen. Widmer-Schlumpf liess ihn gehen, weil ausgerechnet US-Richter sich weigerten, das Auslieferungsgesuch um ein entscheidendes Dokument zu ergänzen.
Dabei geht es um ein amerikanisches Gerichtsprotokoll, das offenbar im Detail den Deal beschreibt, den Polanski nach seiner Tat vor 33 Jahren mit der US-Justiz abgeschlossen hat: Der damalige Ankläger Roger Gunson soll darin bezeugen, dass Polanski seinerzeit von seinem Richter die Zusicherung erhielt, er müsse nicht länger in Haft als die 42 Tage, die er in der Psychiatrie eines kalifornischen Gefängnisses bereits verbracht habe. Sollte dies zutreffen, hätte Polanski seine Strafe restlos verbüsst – und das Strafverfahren sowie das Auslieferungsgesuch der USA wären gegenstandslos. Und weil die USA nun nicht beweisen konnten, dass es nicht zutrifft, fällte Widmer-Schlumpf letztlich den Entscheid: «Wir können nicht mit Bestimmtheit sagen, dass Polanski die Strafe nicht bereits abgesessen hat>, sagte sie vor den Medien.
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/WidmerSchlumpf-laesst-Polanski-frei-/story/20990550

Polanski darf gehen, Auslieferung abgelehnt
Bern - Regisseur Roman Polanski ist knapp zehn Monate nach seiner Festnahme in der Schweiz wieder frei. Das Auslieferungsgesuch der USA sei abgelehnt und der Hausarrest des 76-jährigen Oscar-Preisträgers aufgehoben worden, sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf gestern in Bern. Die Schweizer Justiz konnte nicht abschließend klären, ob Polanski die ihm 1977 auferlegte Strafe wegen Geschlechtsverkehrs mit einer 13-Jährigen nicht bereits verbüßt hatte. Das US-Justizministerium habe eine Akteneinsicht abgelehnt.
http://www.welt.de/die-welt/politik/article8438653/Polanski-darf-gehen-Auslieferung-abgelehnt.html

«Schock: Schweizer lassen Polanski frei>
Während in den Schweizer Tageszeitungen neben Kritik am «Sonderfall Polanski> auch ein gewisses Verständnis für die Freilassung des Starregisseurs geäussert wird, hat der Entscheid in den US-Medien grossen Unmut hervorgerufen.
So titelte das Nachrichtenmagazin «Time> auf seiner Webseite: «Schock: Die Schweizer lassen Polanski frei>.
http://www.nachrichten.ch/detail/447353.htm

Roman Polanski frei

Ekki, Tuesday, 13.07.2010, 13:39 (vor 5662 Tagen) @ Kurti

Hallo allerseits!

Wie beurteilt Ihr diesen Fall angesichts des Falles Kachelmann?

Gruß

Ekki

--
Ich will ficken, ohne zu zeugen oder zu zahlen.
Lustschreie sind mir wichtiger als Babygeplärr.

Roman Polanski frei

Kurti, Wien, Tuesday, 13.07.2010, 13:46 (vor 5662 Tagen) @ Ekki

Wie beurteilt Ihr diesen Fall angesichts des Falles Kachelmann?

Schwierig zu sagen, da man ja die Hintergründe nicht so genau kennt.
Mir fielen vor allem drei Dinge auf:
- die Tatsache, dass es sich bei Polanski um einen Millionen schweren Promi handelt,
- dass die Sache 30 Jahre später auf einmal wieder ausgegraben wurde,
- dass das Opfer selbst um Einstellung des Verfahrens bat (Stand in einem der verlinkten Artikel zu lesen.)

Gruß, Kurti

Roman Polanski frei

Sachse, Tuesday, 13.07.2010, 22:13 (vor 5661 Tagen) @ Kurti

wenn ich so überlege, auch ein Cohn Bandit, oder wie der auch immer heißt, läuft doch nicht nur frei herum, er ist EU Abgeordneter.

Du meinst den Kinderschänder Daniel Cohn Bendit

sonnenlilie, Wednesday, 14.07.2010, 01:18 (vor 5661 Tagen) @ Sachse

wenn ich so überlege, auch ein Cohn Bandit und

der ist ein GRÜNER und der Kinderschänder sitzt eim Europa Parlament.
Und die Grünen sind immer diejenigen die bei Anderen NULL Toleranz zeigen, aber gegenüber sich selbst sind sie wohlgesonnen, diese linken Spinner und Weicheiermänner.
Die lassen sich gerne von der Roth und der Künast unterjochen und neuerdings von der Lösch aus NRW.

http://www.youtube.com/watch?v=M0qvkg2nzg8

http://www.youtube.com/watch?v=uuWiFnpF4TU

Roman Polanski frei

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Wednesday, 14.07.2010, 21:43 (vor 5660 Tagen) @ Sachse

wenn ich so überlege, auch ein Cohn Bandit, oder wie der auch immer heißt,
läuft doch nicht nur frei herum, er ist EU Abgeordneter.

Polanski und Cohn Bendit gehören bekanntlich einer besonders schützenswerten Minderheit an.

Viele Grüße
Wolfgang

DAS ist ein Justizskandal erster Güte. JEDER ! ohne Promi-Status wäre dran gewesen... (nT)

Swen, Tuesday, 13.07.2010, 22:51 (vor 5661 Tagen) @ Kurti

Schwe

Woher kommt bei Euch ...

Ekki, Tuesday, 13.07.2010, 23:50 (vor 5661 Tagen) @ Kurti

... die so kraß unterschiedliche Haltung zu Kachelmann und zu Polanski?

Aus meiner (zugegebenermaßen unjuristischen Sicht) soll man es bei Polanski wirklich sein Bewenden haben lassen, da ihm das Opfer öffentlich verziehen hat.

Was mir aber am meisten zu denken gibt:

Wieso war 30 Jahre lang Ruhe in dieser Sache?!

Gruß

Ekki

--
Ich will ficken, ohne zu zeugen oder zu zahlen.
Lustschreie sind mir wichtiger als Babygeplärr.

Und jetzt mal juristisch: VERJÄHRUNG?!

Ekki, Wednesday, 14.07.2010, 00:31 (vor 5661 Tagen) @ Ekki

Zum vorhergehenden Posting noch ein Nachtrag:

Normalerweise müßten doch nach 30 Jahren sowohl die sexuelle Belästigung als auch die Flucht aus den USA, die ja ihrerseits wieder eine Straftat darstellt, da Polanski sich auf diese Weise der Vollstreckung der Strafe entzog ...

VERJÄHRT SEIN!

Hat sein Anwalt nie die Einrede der Verjährung erhoben?

Wenn nein, warum nicht?

Ist hier jemand, der sich im amerikanischen Recht auskennt oder darüber fundierte Abhandlungen gelesen hat?

Vielen Dank im Voraus und gut's Nächtle!

Ekki

--
Ich will ficken, ohne zu zeugen oder zu zahlen.
Lustschreie sind mir wichtiger als Babygeplärr.

Und jetzt mal juristisch: VERJÄHRUNG?!

antworter, Wednesday, 14.07.2010, 15:29 (vor 5661 Tagen) @ Ekki

Ich glaube, Polanski ist bereits verurteilt und deshalb gibt es keine Verjährung.
Ich habe auch gelesen, daß Polanski die Tat gestanden hat. Daher ist ein Vergleich mit Kachelmann nicht angebracht. Der streitet die Tat ja ab.

Und jetzt mal juristisch: VERJÄHRUNG?!

Ekki, Wednesday, 14.07.2010, 22:06 (vor 5660 Tagen) @ antworter

Hallo Antworter!

Ich glaube, Polanski ist bereits verurteilt und deshalb gibt es keine
Verjährung.

Ich habe inzwischen die Antwort im Internet gefunden:

Nach amerikanischem Recht verhindert Flucht die Verjährung.
http://www.kultur-online.net/?q=node/9743

Ich habe auch gelesen, daß Polanski die Tat gestanden hat. Daher ist ein
Vergleich mit Kachelmann nicht angebracht. Der streitet die Tat ja ab.

Ja - und deshalb ist auch noch alles offen.

Gruß

Ekki

--
Ich will ficken, ohne zu zeugen oder zu zahlen.
Lustschreie sind mir wichtiger als Babygeplärr.

Nachtrag:

Ekki, Wednesday, 14.07.2010, 22:11 (vor 5660 Tagen) @ Ekki

Das Wichtigste in dem verlinkten Text ist wohl der Schlußsatz:

Die Schweiz jedenfalls dürfte Polanski für ein Delikt, das nach Schweizer Recht verjährt wäre, nicht ausliefern.

--
Ich will ficken, ohne zu zeugen oder zu zahlen.
Lustschreie sind mir wichtiger als Babygeplärr.

Nachtrag:

Pööhser Frauenfeind, Thursday, 15.07.2010, 12:49 (vor 5660 Tagen) @ Ekki

Das Wichtigste in dem verlinkten Text ist wohl der Schlußsatz:

Die Schweiz jedenfalls dürfte Polanski für ein Delikt, das nach
Schweizer Recht verjährt wäre, nicht ausliefern.

Es gibt zwei "Hauptgründe", warum Polanski nicht ausgeliefert wurde:

Die schweizerischen Behörden verlangten von den US-Justizbehörden ein Gerichtsprotokoll, welches einen "Deal" festhält: Polanski soll die Zusicherung erhalten haben, dass er 42 Tage in der psychiatrischen Abteilung eines kalifornischen Gefängnisses verbringen müsse und damit der unbedingte Teil der Strafe verbüsst sei.

Polanski war dann tatsächlich 42 Tage in Haft, hat diese also abgesessen. Offensichtlich wollten sich die amerikanischen Justizbehörden nachträglich nicht mehr an die Abmachung halten und drängten auf Strafverschärfung.

Die amerikanischen Justizbehörden weigerten sich im Rahmen des Auslieferungsverfahrens, das angesprochene Protokoll den schweizerischen Justizbehörden zuzustellen. Gemäss Auslieferungsvertrag ist eine Auslieferung aber nur statthaft, wenn eine mindestens 6-monatige, unbedingte Reststrafe zu verbüssen bleibt. Das Gerichtsprotokoll hätte darüber Aufschluss geben können. Offensichtlich weigerten sich die amerikanischen Justizbehörden, das Protokoll zuzustellen, weil dann klar geworden wäre, dass Polanski tatsächlich den unbedingten Teil seiner Strafe bereits verbüsst hatte und somit das Auslieferungsbegehren chancenlos wäre.

Der zweite Grund war, dass Polanski darauf vertrauen konnte, dass ihn die schweizerischen Behörden nicht ausliefern würden, nachdem sie ihn jahrelang unbehelligt einreisen und sogar Wohneigentum erwerben liessen. Eine Auslieferung hätte eklatant gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen und wäre willkürlich gewesen.

Das Strafmass sowie Schuld oder Unschuld von Polanski zu beurteilen war nicht Gegenstand der Abklärungen im Rahmen des Auslieferungsbegehrens der Amis.

powered by my little forum