Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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37 Grad: Ein Kind ohne Mann

Karko, Monday, 12.07.2010, 18:44 (vor 5662 Tagen)

Morgen um 22:15 Uhr im ZDF, geht es um 3 Frauen die sich ein Kind ohne Mann wünschen. Wen es interessiert kann es sich antun.

Hier Detailinformationen

Ekki, Monday, 12.07.2010, 20:31 (vor 5662 Tagen) @ Karko

37 Grad
Ich will ein Baby ohne Mann
Ein Baby auch ohne Mann, Kinderkriegen im Alleingang? In Zeiten der Reproduktionsmedizin ist das machbar und für Frauen, die auf natürlichem Weg aus verschiedenen Gründen nicht schwanger werden, immer mehr eine Alternative.

Verschiedene Gründe, jaja ... U.a.Zeugungsstreik.

Schwanger zu werden über Samenbanken ist in Amerika und in vielen europäischen Nachbarländern für alleinstehende Frauen längst etabliert, in Deutschland hingegen hat der Gesetzgeber noch keine klaren Richtlinien für die Betroffenen geschaffen. Deutsche Ärzte sind deshalb aus medizinischen, aber auch ethischen und juristischen Gesichtpunkten zurückhaltend. Denn Frauen, die sich ihr Mutterglück durch eine Samenbank erfüllen wollen, müssen sich mit komplexen moralischen Fragen auseinandersetzen.

Sehr erhellend:

Während für Männer die Freude am Geschlechtsakt mindestens so groß ist die die am Kind, kommt es Frauen offenbar nur auf Letzteres an.

Dies schreibe sich jeder mit wasserfester Tinte hinter die Ohren, von dem eine weibliche Bekannte auf natürlichem Wege ein Kind will!!!

Können Sie der gewählten Samenbank wirklich vertrauen? Wird das Kind ihnen eines Tages Vorwürfe machen, weil es ein Samenbank-Kind ist? Welche Bedeutung wird der anonyme Vater künftig in dem Leben des Kindes spielen? Wie gehen sie mit den kritischen Reaktionen der Umwelt, der Familie, des Arbeitgebers und des Freundeskreises um? Werden Sie der Rolle als alleinerziehende Mutter gerecht?

Mich würde da viel mehr interessieren, ob frau später mal den anonymen Samenspender nicht doch noch zum - ganz und gar nicht anonymen - Unterhaltszahler machen kann.

Die "37 Grad"- Dokumentation begleitet drei Frauen in ganz verschiedenen Lebenssituationen auf ihrem Weg, sich den größten Wunsch zu erfüllen.

"Meine Mutter hat sich aufgeregt, sie hat gemeint, ich hätte ein tolles Leben, wäre finanziell unabhängig und würde jetzt ein Kind machen, ohne Mann. Wie ich mir das vorstellen würde? Sie war außer sich und ich war sehr enttäuscht", sagt die attraktive Marguerite, Buchhalterin in einer Investmentgesellschaft.

Die Mutter wußte halt ganz gut, welche Vorteile es hat, wenn man ... äh frau den Erzeuger von Angesicht und mit Namen kennt ...

Vom Unterhaltszahler bis zum erfundenen Vergewaltigungsvorwurf steht frau eine breite Palette von Möglichkeiten zur Verfügung.

Seit sieben Jahren ist die 41-Jährige Single, auf den richtigen Mann will sie nicht länger warten, denn "mir läuft die Zeit davon und ich habe viel zu spät erkannt, dass der Beruf, schöne Urlaube und Freizeit mein Leben nicht ausfüllen".

Teufel, in dem Alter wird es auf natürlichem Wege wirklich schwierig - obwohl ich persönlich Frauen kenne, die in genau diesem Alter ihr erstes Kind gekriegt haben.

Marguerites Babyglück gelingt erst beim dritten Versuch, sie hat einen offenen Spender gewählt.

Was ist das - ein "offener Spender"?

Töchterchen Liv kommt am 4. Dezember 2009 zur Welt. Sie ist das große Glück ihrer Mutter und doch hat sich die Alleinerziehende das Leben mit ihrer Tochter anders vorgestellt: "Ich habe Sorge, dass ich meinem Kind nicht das bieten kann, was normalerweise ein Paar einem Kind bieten kann. Und es kann ja sein, dass mein Kind das vermisst. Es kann der Vater sein, vielleicht auch der Mann im Haushalt. Es kann auch finanziell sein. Deswegen mache ich mir meine Gedanken."

Jaja, das Wichtigste nennt man immer zuletzt, damit es im Gedächtnis haften bleibt ("das Finanzielle").

Die 42-jährige Delia ist Gruppenleiterin in einer Werkstatt für Behinderte. Delia weiß, was es heißt, Mutter zu sein. Ihr kleiner Sohn Colin ist vier Jahre alt, er ist das Ergebnis einer kurzen, heftigen, aber unglücklichen Affäre mit einem verheirateten Mann. Colin wird seinen Vater wahrscheinlich nie kennenlernen.
Die gelernte Erzieherin versucht seit einem Jahr über eine dänische Samenbank ein zweites Kind zu bekommen. "Natürlich kann ich zufrieden sein mit einem Kind. Ich bin mit Colin total glücklich, aber trotzdem wünsche ich mir ein zweites Kind. Da ich keinen Partner habe, ist das für mich halt nicht möglich und so muss ich es eben über die Samenbank machen."

Noch einmal zum Mitschreiben:

Für Frauen ist der Geschlechtsakt ENT-BEHR-LICH[/u]!!!

Delia war schon sechs Mal in Kopenhagen in den letzten 14 Monaten. Jedes Mal hat sie gehofft, endlich schwanger zu werden, doch sie wurde enttäuscht. Ihr kleines Sparkonto ist schon leer geräumt, denn jeder Befruchtungsversuch kostet 560 Euro.

Live wär's billiger, was?

In ihrem Bekanntenkreis ist nur ihre beste Freundin eingeweiht. Die nachdenkliche Delia ist an manchen Tagen sehr traurig: "Also da bin ich schon ein bisschen böse aufs Leben. Andere meinen, sie kriegen zwei bis drei Kinder, haben eine feste Partnerschaft und alles läuft prima. Theoretisch könnte es ein Fremder sein, mit dem ich auf natürlichem Wege ein Kind zeuge, ich fände es aber auch gemein, jemanden abzuschleppen, nur um mit ihm ein Kind zu zeugen."

Gemein dann, wenn frau ihm nicht von vornherein reinen Wein einschenkt.

Für einen anonymen Vater hat sich auch die 29-jährige Tina, Angestellte bei einer Leasing-Bank, entschieden. Die fröhliche Münchnerin lebt zwar mit einer Frau zusammen, aber auf ihr Mutterglück möchte sie dennoch nicht verzichten.[/u]

Hierzu Isquierda:

Wenn ein kinderloser Mann keine Kinder will, dann haßt er Frauen. Selbst Homosexuelle haben nicht selten einen Kinderwunsch und damit sind sie psychisch gesünder als jene, die Fortpflanzung auch ihren Partnerinnen verweigern und dazu von ihrer Rechtsposition in Bezug auf das Kind abhängig machen, die sie auch nicht bewältigen könnten, wenn sie diese begreifen würden.

http://isis-welt-blog-de_nicht.erlaubt/2010/06/26/kind-8866657/

Wurde hier ja eingehend erörtert ...

Mein Kommentar:

Wer gleichgeschlechtlich veranlagt ist, soll sich nicht Kinder "angeln", die andere gezeugt haben, denn das Leben mit zwei gleichgeschlechtlichen Eltern ist noch viel belastender als eines mit nur einem leiblichen Elternteil.

Sie weiß auch schon ganz genau, wie der Vater ihres Kindes aussehen soll. "Er soll 1,80 Meter groß sein, dunkle Haare haben und blaue Augen." Solche Wünsche werden bei der Samenbank im Ausland berücksichtigt.

Andernorts habe ich gelesen, daß auch Frauen, die auf natürliche Weise Mutter werden, bei der Auswahl ihres Partners sehr genau auf das Äußere achten, weil sie wollen, daß das Kind ihren diesbezüglichen Idealvorstellungen entspricht.

Wir lernen daraus:

Für Frauen ist auch ein Kinderwunsch nur eine Variante ihrer Manie nach Mode und Design - und MITNICHTEN ein Akt der "Liebe zum Leben".

Es hat übrigens schon Adoptionseltern gegeben, die das Kind zurückgaben(!), weil sein Äußeres nicht ihren Vorstellungen entsprach.

Das arme Designerkind wird dann später nicht nur in puncto Äußerlichkeit gefälligst den Vorstellungen seiner Mutter zu entsprechen haben, sondern generell als Projektionsfläche für die unerfüllten Sehnsüchte seiner Mutter herhalten müssen.

Die 29-Jährige will keine weiteren Informationen über den Vater haben, ihr zukünftiges Kind wird nichts über den Beruf oder Charakter seines Vaters erfahren: "Ich will nicht, dass unser Kind wie 20 andere vor der Tür des leiblichen Vaters steht und sagt: Hallo, da bin ich, und dann sagt der Vater: Sorry, heute waren schon fünf andere da." Tina hat gespart, um sich die Befruchtungen und die Reisen ins Ausland leisten zu können.

Reichlich schwarzer Humor ...

Nach dem dritten gescheiterten Versuch lässt sie nichts unversucht, nimmt Hormone, lässt ihre Eileiter durchspülen und fährt zur vierten Befruchtung, das geht ihr sehr nahe. "Es ist jedes Mal anstrengender, weil man versucht, alle Möglichkeiten zu nutzen. Ich weiß, dass ich so langsam alles ausgeschöpft habe." Nach zwei langen Wochen Wartezeit bestätigt die Gynäkologin die Schwangerschaft. Tinas Freude ist groß, doch wird sie diesmal das Baby auch behalten?

Statt Eileiter ausspülen könnte man sich ja auch bumsen lassen ...

Aber wie gesagt - da ein von Angesicht und mit Namen bekannter Vater ja hinterher in jeder nur erdenklichen Weise ausgenützt werden könnte, ist es vielleicht besser so.

Fröhlich kinderlos, aber keineswegs "keusch, arm und gehorsam"

Ekki

--
Ich will ficken, ohne zu zeugen oder zu zahlen.
Lustschreie sind mir wichtiger als Babygeplärr.

Samenspender = Unterhaltssklave in spe?

Leser_nicht_eingeloggt, Monday, 12.07.2010, 20:44 (vor 5662 Tagen) @ Ekki

Hallo Ekki,

erstmal vielen Dank für deine ausführliche Analyse bzw. Kommentierung der Detailinformationen.

Mich würde da viel mehr interessieren, ob frau später mal den anonymen
Samenspender nicht doch noch zum - ganz und gar nicht anonymen -
Unterhaltszahler machen kann.

Nein, kann sie nicht. Der Regress-Anspruch in beide Richtungen ist ausgeschlossen, da beidseitig anonym. (Anders sieht es aber bei freiwilligen Spendern aus, die auf Kontaktanzeigen ala "Samenspender gesucht" hereinfallen, das machen manche Leseben ganz gerne, um den Mann danach auszunehmen wie eine Weihnachtsgans).

Allerdings halte ich das Ganze eh für übel. Das Kind will irgendwann wissen, wer der Vater ist, der Spender vielleicht auch andersherum. Und letztendlich zahlt der Steuerzahler den Unterhalt für Muttis Kinderwunsch - ungewollt, ungefragt und erzwungenermaßen. Es verdienen also 2 Menschen(Spender und Austragende) auf Kosten eines Dritten und der Allgemeinheit.

Leser

Nachtrag: In Schweden sieht die Welt allerdings anders aus:

Leser_nicht_eingeloggt, Monday, 12.07.2010, 20:47 (vor 5662 Tagen) @ Leser_nicht_eingeloggt

Mich würde da viel mehr interessieren, ob frau später mal den anonymen
Samenspender nicht doch noch zum - ganz und gar nicht anonymen -
Unterhaltszahler machen kann.

SAMENSPENDER SCHULDET LESBISCHER MUTTER UNTERHALT

Ein schwedisches Gericht entschied, dass ein Mann, der für eine künstliche Befruchtung sein Sperma spendete, um so einem lesbischen Paar drei Kinder zu ermöglichen, nach der Trennung der beiden Frauen Unterhalt zu zahlen hat:

http://dailynews.yahoo.com/h/nm/20011209/od/life_sweden_sperm_dc_2.html

bzw.

auf deutsch:

http://www.waz.de/free/waz.nachrichten.welt.artikel.inhalt-000.html?news_id=2066915

Schaun wir mal, wann unser Merkele auf diese Einkommensquelle kommt ...

Eine grausige Vorstellung:

Ekki, Monday, 12.07.2010, 20:56 (vor 5662 Tagen) @ Leser_nicht_eingeloggt

Schaun wir mal, wann unser Merkele auf diese Einkommensquelle kommt ...

Datt Merkel-Ferkel kommt eines Tages auf die Idee, entweder ...

a) ... in die Fußstapfen ihres Vorgängers zu treten und ein Kind zu adoptieren, oder

b)... - und das wäre die ultimative Horrorvorstellung - sich künstlich befruchten zu lassen.
Nein, das ist nicht unmöglich:[/u]
Namentlich aus Italien wurden wiederholt Schwangerschaften von Frauen im Großmutteralter berichtet.

Diese Physikerin hat unserem Land schon genug angetan, aber es ist immer noch eine Steigerung möglich.

Der Herr des Gruselkabinetts

Ekki

--
Ich will ficken, ohne zu zeugen oder zu zahlen.
Lustschreie sind mir wichtiger als Babygeplärr.

Samenspender = Unterhaltssklave in spe?

Laie, Monday, 12.07.2010, 20:51 (vor 5662 Tagen) @ Leser_nicht_eingeloggt

Nein, kann sie nicht. Der Regress-Anspruch in beide Richtungen ist
ausgeschlossen, da beidseitig anonym.

Bist du dir sicher?

Samenbankspender sind nicht wirklich anonym, die Samenbank kennt den Spender und kann diese Daten später auch heraus geben.

Weiterhin werden die Unterhaltsansprüche des Kindes gegenüber dem biologischen Vater nicht tangiert, er muss im Zweifel also doch zahlen.

Samenspender = Unterhaltssklave in spe?

Leser_nicht_eingeloggt, Monday, 12.07.2010, 21:15 (vor 5662 Tagen) @ Laie

Bist du dir sicher?

Nach dem Focus-Artikel und der Gesetzesbasis (Ehepaare, eheähnliche Gemeinschaft) schon - und dennoch nicht ganz, wenn man sich andere Gesetzestexte so durchliest. Allerdings weiß die Spenderbank immer um den Spender - und ändern sich die Gesetze, kann es böse enden für ein paar errubbelte Euro.

In diesem Land würde ich, egal wie, nie wieder ein Kind zeugen!

Aber (Zynismus): Wer weiß, vielleicht müssen wir ja bald, als s.g. "Solidaritäsabgabe mit Verpflichtung" für die künftige Generation und die Pensionszahlungen an solche, die sich sowas ausdenken könnten. Wundern würde mich in 'schland aka 'schlamm garnichts mehr.

Samenspender = Unterhaltssklave in spe?

Marlow, Monday, 12.07.2010, 21:31 (vor 5662 Tagen) @ Leser_nicht_eingeloggt

Bist du dir sicher?

Nach deutschem Recht ist der Erzeuger, also der biologische Vater, auch Unterhaltspflichtig. Dabei ist es völlig unerheblich, auf welchem Wege die Zeugung zustande kam. Wenn die Mutter plötzlich Geld braucht oder in Harz4 abrutscht und das Amt Geld sparen will ,kann die Samenbank auf Herausgabe der Erzeugerdaten gezwungen werden.

Hast (leider) recht, Marlow: Nach diesem "wegweisenden Urteil" ...

Leser_nicht_eingeloggt, Monday, 12.07.2010, 21:38 (vor 5662 Tagen) @ Marlow

ist nichts mehr mit Anonymität - auch wenn sie zugesichert wird! Zurnot muss der inseminierende Arzt blechen. Ist doch klasse, wenn die, die Paaren zu einem Kind verhelfen auch noch abkassieren dürfen. Halt, sorry, ich vergaß, das Kind macht es natürlich:

Quelle: http://www.lutzsindermann.de/navigation/Kinder/navigation/Recht/060624SZInsemination.html

"SÜDDEUTSCHE ZEITUNG

München 23.06.2004
Grauzone - Anonyme Samenspende: Eltern verklagen Arzt

Wer ist der leibliche Vater? Das fragte ein Paar den Arzt, der ihm per Insemination zum Kind verholfen hatte. Der Mediziner verwies auf die Schweigepflicht, die Parteien landeten vor dem Münchner Landgericht. Ein juristisch einmaliger Prozess.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Ihren Kinderwunsch mit Hilfe der so genannten donogenen Insemination - der Behandlung mit dem Samen eines anonymen Samenspenders - zu erfüllen, ist für zahllose Paare in Deutschland längst Realität geworden. Ein solches Paar hat jetzt im Namen seiner Tochter seinen Facharzt verklagt.

Es verlangte von dem Doktor zunächst, dass er die Identität des Spenders preisgebe. Als er das gestern in der mündlichen Verhandlung nicht konnte, änderten die Eltern ihren Klageantrag dahin ab, dass durch das Gericht schon jetzt festgestellt werden solle, dass der Mediziner wegen der "Nichtnennung" dem Kind zu Schadenersatz verpflichtet wäre.

Denn eines Tages würde es erfahren, dass sein vermeintlicher Vater nicht der leibliche Erzeuger ist und dadurch einen schweren seelischen Schaden erleiden. Beispielsweise, so die Argumentation, könnte der junge Mensch psychisch so sehr darunter leiden, dass er fortan arbeitsunfähig wäre.

Würde diese Klage Erfolg haben, könnte eine unkalkulierbare Schadenersatzwelle auf praktisch alle Samenspender und die relativ wenigen Fachärzte zurollen. Die erfolgreiche künstliche Befruchtung einer Patientin mit anonym gespendetem Sperma würde damit quasi zum ärztlichen Kunstfehler erklärt werden - mit allen unabsehbaren Konsequenzen aus eventuellen Schadenersatzforderungen. Wolfgang Putz, Rechtsanwalt des betroffenen bayerischen Arztes: "Wir stehen in diesem Verfahren vor einer Fülle rechtlich ungeklärter Fragen."

Im konkreten Fall basiert die Angst der Eltern auf einem schweren Leiden des Ehemannes. Er hat eine bis heute unheilbare angeborene Stoffwechselkrankheit. Der leibliche Sohn, der auch das Krankheits-Gen in sich trägt, wird folglich eines Tages erfahren müssen, dass er bei der Wahl einer Partnerin eine genetische Auslese treffen müsse, um die Weitervererbung der Krankheit zu vermeiden. Und dann, so sehen die Eltern voraus, werde die mit der Samenspende gezeugte Tochter fragen, warum sie dieses Problem-Gen nicht geerbt habe - so werde die Wahrheit an den Tag kommen und könne das Kind womöglich in schwerste seelische Konflikte mit heute unabsehbaren Folgen stürzen.

Alle Spender des betroffenen Arztes sind Studenten, denen Anonymität zugesichert wurde. Ihrerseits haben sie darauf verzichtet, Auskunft über die mit ihrem Samen erzeugten Kinder zu verlangen. Spender und Empfänger schlossen Verträge, dass beide künftige Eltern das Kind als eheliches Kind annehmen wollen, dass der Samenspender anonym bleiben soll und gegen ihn keine Ansprüche erhoben werden.

Die Richter der 9.Kammer stellten gestern aber fest, dass diese Ausschlussklausel unwirksam sei und das Kind auf Grund eines Bundesverfassungsgerichts-Urteils Anspruch auf Kenntnis des genetischen Vaters habe. Hier musste der Doktor, wie gesagt, passen, weil er seine Praxis bewusst so organisiert hat, dass die Spender-Anonymität gewährleistet ist. Deshalb soll nun er selbst in Regress genommen werden.

Nach ausführlicher Verhandlung, die auf Antrag des Klägeranwalts unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, vertagte sich das Gericht. Vor allem muss geklärt werden, ob der Arzt schuldhaft gegen Vorschriften oder standesrechtliche Richtlinien verstoßen hat.

Es ist damit zu rechnen, dass dieser Rechtsstreit bis vor den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht gelangen dürfte. Experten sind sich auch einig, dass angesichts der Vielzahl offener Rechtsfragen eine gesetzliche Regelung längst überfällig ist.

(SZ vom 24.06.2004)"

Samenspender = Unterhaltssklave in spe?

Ekki, Monday, 12.07.2010, 20:51 (vor 5662 Tagen) @ Leser_nicht_eingeloggt

Hallo Leser,

Hallo Ekki,

erstmal vielen Dank für deine ausführliche Analyse bzw. Kommentierung der
Detailinformationen.

Gern geschehen.

Mich würde da viel mehr interessieren, ob frau später mal den anonymen
Samenspender nicht doch noch zum - ganz und gar nicht anonymen -
Unterhaltszahler machen kann.


Nein, kann sie nicht. Der Regress-Anspruch in beide Richtungen ist
ausgeschlossen, da beidseitig anonym.

Danke, da habe ich was dazugelernt.

(Anders sieht es aber bei
freiwilligen Spendern aus, die auf Kontaktanzeigen ala "Samenspender
gesucht" hereinfallen, das machen manche Leseben ganz gerne, um den Mann
danach auszunehmen wie eine Weihnachtsgans).

Wie befürchtet ...

Vielleicht sollte man da rechtliche Barrieren einziehen, z.B.:

- Verbot der Preisgabe des richtigen Namens - beiderseits. Funktioniert natürlich nur, wenn beide sich nicht eh schon kennen.

Allerdings halte ich das Ganze eh für übel. Das Kind will irgendwann
wissen, wer der Vater ist, der Spender vielleicht auch andersherum.

Das ist natürlich die Imponderabilie, die nicht auszuschalten ist.

Und
letztendlich zahlt der Steuerzahler den Unterhalt für Muttis Kinderwunsch -
ungewollt, ungefragt und erzwungenermaßen. Es verdienen also 2
Menschen(Spender und Austragende) auf Kosten eines Dritten und der
Allgemeinheit.

Stimmt.

Schöne Grüße von

Ekki

--
Ich will ficken, ohne zu zeugen oder zu zahlen.
Lustschreie sind mir wichtiger als Babygeplärr.

Noch ein Nachtrag: So ganz klar scheint die Sache doch nicht zu sein:

Leser_nicht_eingeloggt, Monday, 12.07.2010, 21:01 (vor 5662 Tagen) @ Leser_nicht_eingeloggt

Nein, kann sie nicht. Der Regress-Anspruch in beide Richtungen ist
ausgeschlossen, da beidseitig anonym. (Anders sieht es aber bei
freiwilligen Spendern aus, die auf Kontaktanzeigen ala "Samenspender
gesucht" hereinfallen, das machen manche Leseben ganz gerne, um den Mann
danach auszunehmen wie eine Weihnachtsgans).

Im Artikel geht es allerdings um die Spende per Post.

Quelle: http://www.focus.de/digital/internet/internet-samenspender-sind-keine-vaeter_aid_199662.html

„Samenspender sind keine Väter“

...

FOCUS: In Deutschland ist die künstliche Befruchtung nach dem Embryonenschutzgesetz lediglich Ärzten erlaubt, die diese auch nur bei verheirateten Paaren oder heterosexuellen Paaren, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, vornehmen dürfen. Zudem müssen medizinische Gründe vorliegen, die eine künstliche Befruchtung notwendig machen. Wenn ich mich als allein stehende Frau mit Spendersamen zu Hause selbst künstlich besame, ist das rechtlich möglicherweise unzulässig.

....

Unklare Gesetzeslage, eindeutige Zahlungsverpflichtungen

In Deutschland ist die künstliche Befruchtung nur teilweise rechtlich geregelt. Die Geburt hat für die Beteiligten erhebliche juristische Konsequenzen.

Das Embryonenschutzgesetz befasst sich bloß mit einigen Voraussetzungen einer künstlichen Befruchtung, die grundsätzlich nur ein Arzt vornehmen darf. Diesem sind bei allein stehenden oder in gleichgeschlechtlichen Beziehungen lebenden Frauen alle Methoden der künstlichen Befruchtung verboten. Das Gesetz stellt allerdings auch klar, dass die Frau, die eine künstliche Insemination bei sich vornimmt, und der Mann, dessen Samen hierzu verwendet wird, nicht bestraft werden.

Unterhalt und Erbe: Das Kind hat grundsätzlichen Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem biologischen Vater. Um das zu umgehen, wird verschiedentlich vorgeschlagen, dass die Mutter sowie der Samenspender in einem Vertrag darauf verzichten. Dies ist unzulässig. Das Kind wäre an den Vertrag nicht gebunden. Trotz dieser Zahlungsverpflichtungen des Samenspenders hat die Mutter des Kindes das alleinige Sorgerecht. Das Kind ist gegenüber dem Samenspender erbberechtigt.

Anonymität: Eine anonyme Samenspende steht im Widerspruch zur geltenden Rechtsprechung, die dem Kind ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung garantiert. www.haibach-ra.de

Allerdings: Wenn nur heterosexuelle Paare Samenspenden empfangen dürfen ...

Leser_nicht_eingeloggt, Monday, 12.07.2010, 21:08 (vor 5662 Tagen) @ Leser_nicht_eingeloggt

FOCUS: In Deutschland ist die künstliche Befruchtung nach dem
Embryonenschutzgesetz lediglich Ärzten erlaubt, die diese auch nur bei
verheirateten Paaren oder heterosexuellen Paaren, die in einer eheähnlichen
Gemeinschaft leben, vornehmen dürfen. Zudem müssen medizinische Gründe
vorliegen, die eine künstliche Befruchtung notwendig machen.

... dann müsste der Spender eigentlich aus der Sache raus sein.
- Zumindestens bei Verheirateten (da der Mann automatisch Vater)

Wie es bei eheähnlichen Gemeinschaften oder nach Scheidungen aussieht, dürfte eine spannende rechtliche Betrachtung in unserem Gesetzeswunder'schland sein.

Sehr viele Imponderabilitäten, das stimmt, Ekki.

Aber da der anonyme Versand per Internet ja nun auch für alleinstehende Frauen möglich ist (vgl. Focus-Artikel), geht es, wie eine Ebene höher beschrieben der Allgemeinheit an den Kragen.

Kann seit 3/4 Stunde nicht aufhören zu lachen! :)

Nikos, Athen, Tuesday, 13.07.2010, 10:13 (vor 5662 Tagen) @ Ekki

Was für Kommentare, Ekki! :)

Keineswegs meine ich das Negativ. Geniale, punktgenaue Kommentare waren das!

--
*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*

Also ich hätte nichts gegen ein Kind ohne Frau...

Adam, Monday, 12.07.2010, 21:16 (vor 5662 Tagen) @ Karko

... das ist ganz sicher erfüllender als eine Frau, aber kein Kind.

Adam

Tja, leider keine Chance - Hier gibt es nur das Modell "Zwangsvaterschaft"

Leser_nicht_eingeloggt, Monday, 12.07.2010, 21:22 (vor 5662 Tagen) @ Adam

... das ist ganz sicher erfüllender als eine Frau, aber kein Kind.

Yep, ich liebe Kinder auch und habe auch welche - von denen ich nichts "habe", deren zukünftige Gestaltung mir verunmöglicht wurde und wird. Dafür werden meine Zahlungen auch als "Konsumgüterausgabe" gewertet - und kein entsorgter Papa taucht damit in Armutsstatistiken auf. Als Lohn gibt es Steuerklasse I wie ein Single und somit ist das Wirtschaftswunder'schland perfekt.

Als Frau hast du da bessere Karten: http://knol.google.com/k/zwangsvaterschaft#
Aber das führt vom Thema weg, auch wenn es direkt damit zu tun hat.

Leser

Unklar ist die Rechtslage ...

Leser_nicht_eingeloggt, Monday, 12.07.2010, 22:03 (vor 5662 Tagen) @ Karko

Wie üblich hierzulande - Geldbeschaffung für Anwälte eben ...

Quelle: "Kids(2)go" (die 2 für "to" kommt in Anspielung Coffee-to-go von mir)
http://www.kidsgo.de/babywunsch-unerfuellt-05/kuenstliche-befruchtung-05.php?regionId=5

Künstliche Befruchtung: Rechtliche Fragen

Künstliche Befruchtung innerhalb einer Ehe oder Partnerschaft

Alle vorgestellten Methoden zur künstlichen Befruchtung sind in Deutschland zulässig. Unproblematisch ist aus Sicht des Gesetzgebers eine künstliche Befruchtung dann, wenn der Samen vom Ehepartner oder Lebenspartner kommt, die zukünftige Mutter Ehepartnerin oder Lebenspartnerin ist. Diese Art der Spende entspricht auch den Richtlinien der Bundesärztekammer. Die künstliche Befruchtung wird somit innerhalb einer Familie oder fest gefügten Partnerschaft durchgeführt.

Künstliche Befruchtung mit anonym gespendeten Samen

Anders sieht es aus, wenn der Samenspender anonym bleibt. Eine Fremdsamenspende wird zwar vom Gesetzgeber nicht verboten, er gibt aber zu bedenken, dass die Anonymität des Spenders juristisch nicht durchsetzbar ist. Gesetzlich verankert steht jedem Menschen hat das Recht auf Kenntnis seiner genetischen Abstammung zu. Insofern darf einem Menschen, wenn er dies möchte, das Wissen von seinem leiblichen Vater nicht verweigert werden. Aufgrund dieser Rechtslage ist es auch nicht mehr gestattet, Behandlungsunterlagen, Name des Spenders, nach Ende der Aufbewahrungspflicht zu vernichten. Dies bedeutet, dass ein aus einer anonymen Samenspende gezeugtes Kind später ein Anrecht hat zu erfahren, wer den Samen gespendet hat.

Embryonenschutzgesetz ESchG

Die rechtlichen Bedingungen beim praktischen Umgang mit Samen und Eizelle sind gegenüber anderen Ländern sehr streng und wurden im Embryonenschutzgesetz verankert. Genetische Untersuchungen von künstlich erzeugten Embryonen bevor sie in den Mutterleib kommen sind in Deutschland verboten. Ebenso darf es keine Auswahl des Geschlechts geben oder eine andere Art der Veränderung der Erbinformationen vorgenommen werden. Die Zahl der maximal implantierten Embryonen wird vom ESchG auf 3 beschränkt.

Richtlinien der Bundesärztekammer

Sehr umstritten sind die Richtlinien der Bundesärztekammer bezüglich einer anonymen Samenspende. Sie folgen dem Grundsatz, dass nur Ehepartner oder Partner in einer fest gefügten Partnerschaft Zugang zur Samenbank erhalten sollen. Speziell lesbischen Paaren oder allein stehenden Frauen mit Kinderwunsch wird somit der Zugang verwehrt. Ihnen bleibt nur der Weg ins Ausland oder zu einem Arzt der entgegen der Richtlinien der Bundesärztekammer handelt.

Also: Das Kind kann den Spender ausfindig machen. Frage:
- Ab wann? (theoretisch doch sofort, wenn die "Eltern" im Namen des Kindes klagen)

Ein Damoklesschwert über den Häuptern anonymer Spender - Klasse, wieder mal ein Sonderfall mit Einzelfallbetrachtungen zuhauf. Widerlich imho!

Im Klartext: Kann der Spender nicht ausfindig gemacht werden (was ja nach dem "Vernichtungsverbot" s.o. unmöglich ist), falls das Kind klagt (missbraucht als Kläger von den sozialen Eltern), dann muss der "Inserminator" eben blechen (vgl. http://www.sueddeutsche.de/muenchen/grauzone-anonyme-samenspende-eltern-verklagen-arzt-1.745509)

Leser

PS: vgl. dazu http://www.sueddeutsche.de/leben/samenspender-ohne-anonymitaet-ploetzlich-stehen-kinder-vor-der-tuer-1.221313 "Plötzlich stehen 20 Kinder vor der Tür", Dänemark 2007.

Dann doch lieber ein Rubbellos ;-)

37 Grad: Ein Kind ohne Mann

Nikos, Athen, Tuesday, 13.07.2010, 10:02 (vor 5662 Tagen) @ Karko

Morgen um 22:15 Uhr im ZDF, geht es um 3 Frauen die sich ein Kind ohne Mann
wünschen. Wen es interessiert kann es sich antun.

Mache ich. 50.000 Euro. Cash, im voraus. Pro Kind. Inkl felsenfeste Absicherung gegen zukünftige Forderungen der Mutter.

--
*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*

37 Grad: Ein Kind ohne Mann

Borat Sagdijev, Tuesday, 13.07.2010, 19:46 (vor 5661 Tagen) @ Nikos

Mache ich. 50.000 Euro. Cash, im voraus. Pro Kind. Inkl felsenfeste
Absicherung gegen zukünftige Forderungen der Mutter.

Ich machs auch!
Ich habe einen Wettbewerbsvorteil, denn eine Absicherung brauch ich nicht. Ich nehm Fremdsperma von einem Schwarzafrikaner oder Inder.

Hast du schon bio-Alleinemuttis mit Ihrem kleinen Negerchen gesehen? So verdien ich mein Geld.

--
Afrika hat Korruption?
Deutschland ist besser, es hat Genderforschung und bald eine gesetzlich garantierte Frauenquote.

37 Grad: Ein Kind ohne Mann

der_quixote, Absurdistan, Tuesday, 13.07.2010, 14:22 (vor 5662 Tagen) @ Karko

Schule lehnt Kind von Lesben ab

Bereits zum zweiten Mal muss ein Kind die Diskussion um Elternrollen in den USA ausbaden. Zwei lesbische Erziehungsberechtigte reichten einer katholischen Schule als Ablehnungsgrund aus. Angeblich zum Wohle des Kindes.
Er darf nicht rein: Ein Achtjähriger mit lesbischen Eltern wurde in den USA nicht an der Schule zugelassen. Text Er darf nicht rein: Ein Achtjähriger mit lesbischen Eltern wurde in den USA nicht an der Schule zugelassen. Foto: dpa

Eine katholische Schule im US-Staat Massachusetts weigert sich, den Sohn eines lesbischen Paares aufzunehmen. Das teilte eine der beiden Mütter mit. Die Schulleiterin habe die Absage damit begründet, dass der Achtjährige sonst einen Konflikt zwischen den Aussagen seiner Lehrer über die Ehe und der Situation seiner Eltern erleben würde, sagte die Frau. Ein ähnlicher Fall in Colorado hatte scharfe Proteste der Lesben- und Schwulenbewegung ausgelöst.

Quelle

Kann ich irgendwie nachvollziehen diese Begründung.

Frank

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

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