Das ausgesetzte Kind und sein Vater
Mutter und Vater des Kindes hatten nur eine kurzzeitige Beziehung. Die Mutter, die drei weitere Kinder hat, verheimlichte ihre Schwangerschaft. Nach der Geburt setzte sie das Kind aus, indem sie in einen anderen Stadtteil fuhr und das Kind dort vor die Tür eines Wohnhauses legte. Nachdem das Kind aufgefunden wurde, wurde es vom Jugendamt in Obhut genommen und in eine Pflegefamilie gegeben. Mutter und Vater des Kindes wurden erst später ermittelt. Die Mutter wurde zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Mutter, die das Kind zunächst zur Adoption freigegeben hatte, ist als alleiniger Inhaberin des Sorgerechts das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und dem Jugendamt als Pfleger übertragen worden. Zwischen Vater und Kind finden in wechselndem Umfang begleitete Umgangskontakte statt.
Der Vater beantragt, ihm das Sorgerecht zu übertragen. Das Familiengericht hat den Antrag zurückgewiesen. Das OLG Köln hat die Beschwerde des Vaters als unzulässig (!) verworfen.
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http://blog.beck.de/2010/07/09/das-ausgesetzte-kind-und-sein-vater
Das ausgesetzte Kind und sein Vater
Der Vater beantragt, ihm das Sorgerecht zu übertragen. Das Familiengericht
hat den Antrag zurückgewiesen. Das OLG Köln hat die Beschwerde des Vaters
als unzulässig (!) verworfen.
Die Sache ist noch nicht zu Ende, das OLG muss jetzt erneut ran (BGH Beschluss vom 16.06.2010 - XII ZB 35/10).
Viele Grüße
Wolfgang
Das ausgesetzte Kind und sein Vater
Die Sache ist noch nicht zu Ende, das OLG muss jetzt erneut ran (BGH
Beschluss vom 16.06.2010 - XII ZB 35/10).Viele Grüße
Wolfgang
Hi Wolfgang;
Jepp. Wenn ich allerdings lese "Deshalb sei der Vater beschwerdebefugt, das OLG muss nun in die Kindeswohlprüfung einsteigen" habe ich ein ungutes Gefühl...
Gruß
Sophie X
Das ausgesetzte Kind und sein Vater
Jepp. Wenn ich allerdings lese "Deshalb sei der Vater beschwerdebefugt,
das OLG muss nun in die Kindeswohlprüfung einsteigen" habe ich
ein ungutes Gefühl...
Die FamilienzerstörerInnen vom Jugendamt werden eine Pflegefamilie finden. Und er wird sich dann an den Unterhaltskosten beteiligen dürfen.
Mehr wird für ihn nicht drin sein. Hat sich doch die leibliche Mutter als ewige Besitzende des Kindes schon gegen ihn entschieden. Das ist Alles, was zählt.
Das Ganze erinnert ein wenig an den Fall Görgülü. Nur hat nicht Jeder die Kraft, das Geld und die Nerven 10 Jahre lang zu prozessieren.
Gruß
adler
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