Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Berechnung des Strafmaßes für weibliche Täter!

Referatsleiter 408, Thursday, 08.07.2010, 23:28 (vor 5666 Tagen) @ aus Österreich

S(w) = [[A(m)/A(w)]*F(k)]

S(w) = Strafmaß weiblicher TäterIn
A(m) = Alter Mann (Opfer)
A(w) = Alter Frau (TäterIn)
F(k) = Feministische Konstante = ca. 0,00000000000000000000001

Beispielrechung:
Zum Beispiel Täterin (Frau = 30 Jahre) schlägt Opfer (Mann = 32 Jahre) mit Axt in Rücken.

S(w) = [[32/30]* 0,00000000000000000000001] = 0,00 (rund)

S(w) ergibt juristisch also einen berechtigten Freispruch, da die Haftdauer = 0,00 Tage entspricht und nicht vollstreckbar ist.

Mit der mathematische Begründung der feministischen Strafmaßgrundformel ergibt sich faktisch, dass eine weibliche Täterschaft zu 100% juristisch ausgeschlossen werden kann.

Bleibt noch eine letzte Frage offen: "Wie kam die Axt in den Rücken des Mannes?" Sicher ist, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Woraus sich kausal herleiten lässt, dass eine weibliche Täterschaft ebenfalls ausgeschlossen werden muss.

Die feministische Konstante F(k) ist natürlich im Falle einer weiblichen Unterhaltsforderung 1/F(k), also der reziproke Wert. Ist ja logisch, oder etwa nicht!


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