Berechnung des Strafmaßes für weibliche Täter!
S(w) = [[A(m)/A(w)]*F(k)]
S(w) = Strafmaß weiblicher TäterIn
A(m) = Alter Mann (Opfer)
A(w) = Alter Frau (TäterIn)
F(k) = Feministische Konstante = ca. 0,00000000000000000000001
Beispielrechung:
Zum Beispiel Täterin (Frau = 30 Jahre) schlägt Opfer (Mann = 32 Jahre) mit Axt in Rücken.
S(w) = [[32/30]* 0,00000000000000000000001] = 0,00 (rund)
S(w) ergibt juristisch also einen berechtigten Freispruch, da die Haftdauer = 0,00 Tage entspricht und nicht vollstreckbar ist.
Mit der mathematische Begründung der feministischen Strafmaßgrundformel ergibt sich faktisch, dass eine weibliche Täterschaft zu 100% juristisch ausgeschlossen werden kann.
Bleibt noch eine letzte Frage offen: "Wie kam die Axt in den Rücken des Mannes?" Sicher ist, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Woraus sich kausal herleiten lässt, dass eine weibliche Täterschaft ebenfalls ausgeschlossen werden muss.
Die feministische Konstante F(k) ist natürlich im Falle einer weiblichen Unterhaltsforderung 1/F(k), also der reziproke Wert. Ist ja logisch, oder etwa nicht!
gesamter Thread:
- Falschbeschuldigung? - Wochenendarrest -
Gobelin,
08.07.2010, 11:10
- Ein Wunder! -
TMerten,
08.07.2010, 15:45
- Ein Wunder! -
aus Österreich,
08.07.2010, 18:21
- Berechnung des Strafmaßes für weibliche Täter! -
Referatsleiter 408,
08.07.2010, 23:28
- Berechnung des Schuldmaßes der männlichen Opfer -
mee,
09.07.2010, 08:44
- ..feministische Kompensationskonstante: Natürlich 1/F(k) - ist doch klar!
-
mee,
09.07.2010, 09:09
- ..feministische Kompensationskonstante: Natürlich 1/F(k) - ist doch klar!
- Berechnung des Schuldmaßes der männlichen Opfer -
mee,
09.07.2010, 08:44
- Berechnung des Strafmaßes für weibliche Täter! -
Referatsleiter 408,
08.07.2010, 23:28
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aus Österreich,
08.07.2010, 18:21
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TMerten,
08.07.2010, 15:45