Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das Knast-"Argument"

Prometheus, Luxemburg, Thursday, 08.07.2010, 02:11 (vor 5667 Tagen) @ Schlüter

Dass aber 1. die Justiz und Juresprudenz fast ausschließlich auf männliche
Täter fixiert ist...

Es ist sogar noch schlimmer als das. Unter Strafe gestellt sind vor alle typisch männliche Formen des sozial nicht erwünschten Verhaltens. Die meisten Verbrechen, die Männer begehen, haben etwas mit der Beschaffung von Ressourcen zu tun. Wer in diesem Bereich gegen die Spielregeln verstößt, findet sich schnell auf der Anklagebank wieder.

Frauen zeigen dagegen vor allem im Bereich Fortpflanzung sozial unerwünschtes Verhalten. Dieses wird aber nicht geahndet. Eine Frau, die einem Mann ein Kuckuckskind unterschiebt, begeht eigentlich schweren Betrug und sollte eigentlich dafür eine mehrjährige Haftstrafe bekommen (welche es bei klassischen Betrugsfällen in den gleichen finanziellen Dimensionen gibt). Abtreibung steht nicht unter Straffe, obwohl es genau so behandelt werden sollte wie andere Formen des Mordes. Auch Falschbeschuldigungen, ein typisches Frauenverbrechen, bleiben straflos.

Man kann also mit Fug und Recht behaupten, dass das Gesetz klassische Männerdomänen und damit auch Männer stärker kontrolliert als Frauen.


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