Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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OLG Frankfurt erhöht den Selbstbehalt ab 1.1.2011 um 50,- Euro

Leser_nicht_eingeloggt, Wednesday, 07.07.2010, 22:22 (vor 5667 Tagen)

Aus den Unterhaltsgrundsätzen des OLG:

Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ändern
zum 01.07.2010 die Unterhaltsgrundsätze (weiter unten folgend).

Für die Zeit ab 01.01.2011 sehen die Familiensenate des OLG Frankfurt am Main eine Erhöhung der im Wesentlichen seit 2005 geltenden Mindestbedarfs- und Selbstbehaltssätze als unumgänglich an und haben deshalb bereits jetzt beschlossen, dass sie beabsichtigen, folgende Neufestsetzungen vorzunehmen:
...
Selbstbehaltssätze in Nr. 21 der Unterhaltsgrundsätze ab 01.01.2011:

Mindestselbstbehalt: 950 € für Erwerbstätige, 800 € für Nichterwerbstätige,
Ehegattenselbstbehalt: 1050 € für Erwerbstätige, 975 € für Nichterwerbstätige,
Angemessener Selbstbehalt: 1150 € ohne Aufteilung nach Erwerbstätigen und
Nichterwerbstätigen
.

Vielleicht hilft es dem einen oder anderen Hessen hier.


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