Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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mee, Sunday, 04.07.2010, 22:47 (vor 5670 Tagen) @ Referatsleiter 408

Dann lass ich mir den "Zeugungsvorgang" patentieren und niemand kann mehr
Kinder zeugen. Das wars dann, aber endgültig.

Ohne eine rechtswidrige Verletzung meines die Neurotransmitter betreffenden geistigen Eigentums ist der Gedanke, dass Kinder durch Zeugung entstehen, gar nicht möglich. Ich erteile hiermit wiederruflich der Allgemeinheit lediglich das Recht, auf der Grundlage von Neurotransmittoren beruhende Verfahren und Vorrichtungen dahingehend zu verwenden, dass der Klapperstorch die Kinder bringt.

Andere Verwendungen meines Geistigen Eigentums bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Ausnahmegenemigung. Zuwiderhandlungen werden konsequent mit Unterlassungs- und Schadenersatzprozessen verfolgt, insbesondere sofern sog. Richter, "Wissenschaftler" und sonstige Besserwisser es frecherweise einfach wagen, patentrechtlich geschützte Neurotransmitter nach eigenem Belieben anzuwenden.


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