Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
Aber ist ja auch egal. Als Beamtinnen blüht ihnen nichts; allenfalls, wenn
es dem Elternpöbel nicht paßt, werden sie uns halt als Frühpensionäre auf
der Tasche liegen.
§ 315 StGB sieht bei Fahrlässigkeit eine Höchststrafe von 5 Jahren vor. Bei Verhängung einer Freiheitsstrafe von einem Jahr erfolgt zwangsläufig die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. ... naja, ich glaube auch nicht dran ;)
gesamter Thread:
- Unfassbar: 2 Lehrerinnen brachten 21 Schüler in Lebensgefahr -
sonnenlilie,
01.07.2010, 15:50
- Unfassbar: 2 Lehrerinnen brachten 21 Schüler in Lebensgefahr -
Dampflok,
01.07.2010, 16:20
- Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - kein name, 02.07.2010, 03:22
- Unfassbar: 2 Lehrerinnen brachten 21 Schüler in Lebensgefahr -
Dampflok,
01.07.2010, 16:20