Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

kein name, Friday, 02.07.2010, 03:22 (vor 5673 Tagen) @ Dampflok

Aber ist ja auch egal. Als Beamtinnen blüht ihnen nichts; allenfalls, wenn
es dem Elternpöbel nicht paßt, werden sie uns halt als Frühpensionäre auf
der Tasche liegen.

§ 315 StGB sieht bei Fahrlässigkeit eine Höchststrafe von 5 Jahren vor. Bei Verhängung einer Freiheitsstrafe von einem Jahr erfolgt zwangsläufig die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. ... naja, ich glaube auch nicht dran ;)


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