Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Obergrenze der Untersuchungshaft

Gobelin, Thursday, 01.07.2010, 21:44 (vor 5673 Tagen) @ blackjack

Solange kein Urteil ergangen ist, das auf eine Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel lautet, soll in Deutschland der Vollzug der Untersuchungshaft in der Regel sechs Monate nicht überschreiten. Das Oberlandesgericht kann jedoch diese Frist verlängern, "wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen" (§ 121 StPO). Dies ist in der Praxis nicht selten der Fall, weshalb es auch in Deutschland immer wieder Einzelfälle jahrelanger Untersuchungshaft gibt, die gelegentlich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gerügt werden. ...

http://de.wikipedia.org/wiki/Untersuchungshaft#Obergrenze_der_Untersuchungshaft

http://www.google.de/#hl=de&q=Obergrenze+der+Untersuchungshaft&aq=&aqi=&aql=&oq=Obergrenze+der+Un...


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