Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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AW: Richterin Heisig

TMerten, Thursday, 01.07.2010, 16:20 (vor 5673 Tagen) @ Donna Amaretta

Richter haben das "Wahrheitsprivileg" und die "Deutungshoheit" und können lt. Art. 97 GG, "machen, was sie wollen"! Ich persönlich habe vor Gericht noch nie erlebt, dass einen Richter(In) die Wahrheit interessiert. Richter(Innen) sind integraler Bestandteil der "Scheidungs-/Trennungsindustrie" und wenn eine RichterIn etwas "reformiert" hat, dann würde ich ganz gerne mal die Gegenseite dazu hören. Ich kenne genügend Väter, die von den sogenannten "Urteilen im Namen des Volkes" ganze Arien singen könnten. Also ich persönlich, so hart das klingt, würde einem Richter(In) keine Träne nachweinen. Im Gegenteil, die sollten sich langsam mal fürchten, dass sie für das, was sie seit Jahrzehnten Vätern und Kindern antun auch mal verantworten müssen. Ich hoffe, dass der Tag mal kommt! Hoffentlich erlebe ich das noch!

Besuch mal die Seite www.vafk.de und lies dir mal das Gästebuch durch.

PS: Richter sind zu Reformen garnicht fähig. Dies widerspricht ihrer starren Ausbildung. Gerade Familienrichter müssten Flexibilität besitzen, um in solchen hochdynamischen Prozessen mithalten zu können. Weist du wie das Ende dadurch immer aussieht? Ich kann´s dir sagen: Der Vater verliert grundsätzlich den Kontakt zu den Kindern!


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