Einstellung des Forschungsprojektes gemeinsames Sorgerecht
Michael Baleanu
, Sunday, 27.06.2010, 14:09 (vor 5676 Tagen)
Das Projekt "Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern" wurde vorzeitig abgebrochen.
Wer will, kann sich als Interessent für die diesbezügliche Frage an den Parlamentarischen Staatssekretär Max Stadler eintragen.
Gruß
Michael
Dann müssen die Väter eben handeln!
Referatsleiter 408, Sunday, 27.06.2010, 15:09 (vor 5676 Tagen) @ Michael Baleanu
Kinder sind keine Beute, kein Raubgewinn der PAS-Mütter. Kinder haben Mutter und Vater! Rückt die Alte das Kind nicht raus, dann muss es geholt werden. Je mehr Väter das machen umso ohnmächtiger steht dieses väterfeindliches System da.
Diese jahrzehntelange Diskriminierung von Vätern/Männern wird noch in diesem Jahrzehnt beendet. Da bin ich mir sicher. Es werden hier noch Dinge passieren, da träumt heute noch keiner davon.
PS: Das Märchen von der "gemeinsame Sorge" liest sich zwar gut, aber steht doch eh bloss auf dem Papier! Bei mir hat das Jugendamt an das Familiengericht auch lobhudelnd geschrieben: "..... die Eltern über die gemeinsame elterliche Sorge aus." Blabla ..... und unterstützen weiterhin die PAS-Mutter. Die Ferienregelung für die großen Ferien kam nur zustande, weil ich gedroht habe, dass ich die Zeit einfach verlängere in dem ich "abhaue" und wenn es der PAS-Mutter/JA nicht passt, dann können die ja vor Gericht gehen. Drehen wir das ganze einfach mal herum und plötzlich hatte ich eine "hälftige" Ferienregelung. So wie es gesetzlich geregelt ist, geht doch!
Gemeinsames Sorgerecht ist das Papier nicht wert, auf dem es steht!
Egal, Sunday, 27.06.2010, 16:04 (vor 5676 Tagen) @ Referatsleiter 408
Ganz im Ernst: Ich habe es - und nichts davon.
Mutti tut und macht, was sie will und das war es auch schon. Dieses Land widert mich immer mehr an!
Es geht um den Begriff Diskriminierung!
Michael Baleanu
, Sunday, 27.06.2010, 23:37 (vor 5676 Tagen) @ Referatsleiter 408
Diese jahrzehntelange Diskriminierung von Vätern/Männern wird noch in
diesem Jahrzehnt beendet.
Genau darum geht es: Der breiten Masse klar zu machen, dass man(n) diskriminiert wird. Noch wird man als Querulant betrachtet, wenn man behauptet, dass hierzulande massiv diskriminiert wird. Nun hat es das EMRGH klar und deutlich formuliert, wir müssen es nur unterstützen und unterstreichen.
... Da bin ich mir sicher. Es werden hier noch Dinge
passieren, da träumt heute noch keiner davon.
Geert Mackenroth - übrigens ein Jurist - hat schon darüber geschrieben: "Dann kippt das System!". Der scheint zu wissen wovon er schreibt
.
PS: Das Märchen von der "gemeinsame Sorge" liest sich zwar gut, aber steht
doch eh bloss auf dem Papier! ...
Kann ich nur bestätigen. Die einzige Organisation die meinen, an PAS leidenden Sohn dazu bringen konnte, sich mit mir aus eigenem Antrieb zu treffen, war die Bank: Er wollte ein Sparbuch eröffnen und dazu zwang ihn die Bank auch die Unterschrift des sorgeberechtigten Vaters einzuholen.
Das hatte nicht einmal das JA geschafft. Schule, Kirche? Fehlanzeige!
Warum haben wir solche Zustände?
Weil viele nicht in der Lage sind zu erkennen, dass sie diskriminiert werden. Noch nicht!
Daher ist es eminent wichtig, diese Diskriminierung publik und transparent zu machen. Solange aber die meisten schweigen, werden die Vertreterinnen des BDJ, KOFRA des DAV usw. weiterhin gegen das gemeinsame Sorgerecht agieren und es verhindern, wie sie schon einmal die Scheidung-light verhindert haben.
Denn das fehlende Sorgerecht bedeutet Macht und Geld für diejenigen die das Sagen in Sachen Sorgerecht haben: Wenn eine Mutter Macht ausüben möchte, ist schnell ein Organ der Rechtspflege da, der aus dem Machtanspruch der Mutter klingende Münze machen möchte.
Laut FamGKG kann nun der Anwalt, die von ihm vom Zaun gebrochenen Verfahren für einen Streitwert weit über 3000 EUR haben: Denn nun geht es nach "Billigkeit"!
Erst wenn ausreichend viele verstanden haben, dass die "Billigkeit" der juristischen Sprache, die Familien, die Familie als Institution, teuer zu stehen kommt, werden wir was erreichen.
§1626a, BGB zu kippen ist lediglich ein erster Schritt.
Das ist wohl DER Satz der für die Scheidungsindustrie steht!
Referatsleiter 408, Monday, 28.06.2010, 00:21 (vor 5676 Tagen) @ Michael Baleanu
Geert Mackenroth - übrigens ein Jurist - hat schon darüber geschrieben:
"Dann kippt das System!". Der scheint zu wissen wovon er schreibt.
Zitat:
Mackenroth: Punktuell ja. Das Problem ist aber, dass wir weiter auf Gedeih und Verderb am Markt vorbei ausbilden. Die Anwaltszahlen explodieren ungebremst, 140 000 Anwälte haben wir jetzt, pro Jahr steigt die Zahl um mindestens 5000 weitere an - in zehn Jahren werden vielleicht 200 000 Anwälte zugelassen sein. Dabei gibt es jetzt schon anwaltliches Proletariat, Anwälte, die dann verstärkt aus eigener Not heraus mit aller Macht Fälle vor Gericht bringen und die Justiz überschwemmen.
Für solche Leute sind doch Umgangs-/Sorgerechtsauseinandersetzungen wie Benzin zum Leben! Warum sollen sich Vater und Mutter friedlich einigen? Es kann doch gestritten werden! Noch eine Etage höher ist das Gewaltschutzgetsetz! Na da gibts erst Arbeit für Juristen!
Ein Problem aber bleibt: Das sind die Kinder, die auf der Strecke bleiben! Genau das macht dieses System, von dem ich hoffe das es kippt, so kinder- und väterfeindlich!
Das ist wohl DER Satz der für die Scheidungsindustrie steht!
Michael Baleanu
, Monday, 28.06.2010, 10:35 (vor 5676 Tagen) @ Referatsleiter 408
Für solche Leute sind doch Umgangs-/Sorgerechtsauseinandersetzungen wie
Benzin zum Leben! Warum sollen sich Vater und Mutter friedlich einigen? Es
kann doch gestritten werden! Noch eine Etage höher ist das
Gewaltschutzgetsetz! Na da gibts erst Arbeit für Juristen!
Wie weit die Kultur der juristische Abzocke der Recht-Suchenden (also der Mandanten) geht, kann man hier nachlesen: 34 Verfahren !!!
Wozu? Kennen die Richter §226, BGB? Die Frage kann nur mit "Nein" beantwortet werden, denn ansonsten hätten sie schon nach dem 2. oder 3. Verfahren Schluss machen müssen. Haben sie aber nicht.
Auch die Anwälte, die den Unglücksraben als Mandanten hatten (bzw. seine Frau) konnten ihn offensichtlich so beraten, dass sie ihr Gewinn maximierten.
Das alles ist die Folge zumindest folgender Tatsachen:
a) Das Rechtsdienstleistungsgesetz (Adolfs ehemaliges Rechtsberatungsgesetz) hindert Ehrenamtliche daran, den Streitparteien die Augen zu öffnen
b) Fehlende unabhängige Kontrolle der Justiz: Die Richter urteilen "Im Namen des Volkes", das Volk ist aber von der Kontrolle gänzlich ausgeschlossen (Das Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit in Ehren, sollte auch unangetastet bleiben, wenn aber ein Richter permanent Mist baut, dann sollte er bitte gehen)
c) Der Überlebensdruck von immer mehr Anwälten, die Geld verdienen müssen und sich durch
1. immer kompliziertere Gesetze - siehe Meinung der Zypries dazu - immer mehr Prozesse sichern
2. unter dem Schutz des Anwaltszwanges die Mandanten zu Prozesse drängen, statt zu einvernehmlichen Lösungen
Dabei vergessen viele, dass sie selbst Schiedsrichter werden können und den Streitparteien den teuren Gang vor den Gerichten ersparen können: Buch 10, ZPO. Leider ist niemand da, der den Menschen die Augen öffnen kann. Daher fallen sie auf die wortgewaltige - aber nur in der Kanzlei, vor Gericht stehen sie wie Salzsäulen da - Anwälte, die ihnen weismachen, dass es besser wäre, wenn man Klage einreicht.
Ein Problem aber bleibt: Das sind die Kinder, die auf der Strecke bleiben!
Genau das macht dieses System, von dem ich hoffe das es kippt, so kinder-
und väterfeindlich!
Da bin ich leider nicht so optimistisch. Die Kinder, die auf der Strecke bleiben, sind vielfach betroffen. Sie sind in einer Gesellschaft aufgewachsen, in der sie lernten, dass man durch einen Anwalt und mit der Hilfe des Gerichts, den Vater oder die Mutter erfolgreich aus der Familie kicken kann.
Oft passiert so etwas durch Lügen. Diese Kinder lernen also, dass Lüge besser ist als Wahrheit, dass Egoismus besser ist als Altruismus. Wenn dieses System kippen wird, werden diese Kinder im Erwachsenenalter sein und werden das Kanonenfutter für die nächste Generation Anwälte bereitstellen.
Wer wird also das nächste System bereitstellen? Es werden viele Kinder darunter sein, die heute in Folge der juristischen "Angriffs- und Verteidigungsmitteln" mindestens ein Elternteil verloren haben! Sie haben Unrecht gelernt und werden dieses Unrecht weiter leben!
Mir hatte mal ein Anwalt gesagt, dass wir Normalsterbliche nicht nachvollziehen können, wie Juristen denken. Sinngemäß: "Bei Juristen ist 1+1 schon mal 3 oder 1, muss nicht immer 2 sein."
Daher die Frage an alle: Ist es denn nicht offensichtlich, dass man abgezockt wird, wenn einem solche Hütchenspiele-Mathematik als Recht verkauft wird? Wieso haben wir noch kein Aufbegehren gegen diese Zustände?
Denn diese Zustände - der Zwang, nur Anwälte bei der Klärung von Auseinandersetzungen zu nehmen - ruinieren unsere Familien.
Wenn es so weiter geht wie bisher, so wird die "Verrechtlichung" der Gesellschaft so weit gehen, dass ein sorgeberechtigter Vater das Windelwechseln seines Kindes bei Gericht beantragen muss!
Holt die Juristen aus der Kinderstube raus: "Oh, wie unbeschreiblich hohl ist der Begriff vom Kindeswohl"!
Otto Schily soll Folgendes gesagt haben: "Es ist leichter im Nahen Osten Frieden zu schaffen, als in Deutschland den Finger in das Schlangennest Kindschaftsrecht zu stecken.". Da muss was dran sein, er ist ja auch Jurist, er muss es also auch wissen.
Diesem Schlangennest vertrauen wir unsere Kinder an. Prost, Mahlzeit!
Gruß
Michael
Es geht um den Begriff Diskriminierung!
Cardillac, Monday, 28.06.2010, 01:42 (vor 5676 Tagen) @ Michael Baleanu
agieren und es verhindern, wie sie schon einmal die Scheidung-light
verhindert haben.
Was ist damit gemeint?
Es geht um den Begriff Diskriminierung!
Flohgast
, Monday, 28.06.2010, 03:59 (vor 5676 Tagen) @ Cardillac
agieren und es verhindern, wie sie schon einmal die Scheidung-light
verhindert haben.
Was ist damit gemeint?
"Scheidung-Light" war ein Vorschlag für kinderlosen Ehepaaren,die sich einig waren, eine kostengünstige, schnelle Scheidung mittels eines Verwaltungsaktes durch einen Rechtspflegers zu ermöglichen.
Dieser Versuch wurde mit der Begründung durch die ehemalige Bundesjustizministerin Zypris abgewiesen, da die meist weiblichen Rechtsanwälte für Familienrecht "arbeitslos" würden.
Gruß
Flohgast
Scheidung-light
Michael Baleanu
, Monday, 28.06.2010, 09:05 (vor 5676 Tagen) @ Flohgast
Dieser Versuch wurde mit der Begründung durch die ehemalige
Bundesjustizministerin Zypris abgewiesen, da die meist weiblichen
Rechtsanwälte für Familienrecht "arbeitslos" würden.
Die Antwort der Madame kann man hier nachlesen. Typisch, man schiebt sich gegenseitig die Schuld! Frau Zypries sagt, dass die Politiker - also die Juristen unter denen - es waren, die keine Scheidung-light haben wollten.
Der "Bund Deutscher Juristinnen" argumentierte nicht mit der Arbeitslosigkeit der Anwält.I.nnen, sondern mit den Einnahmeverlusten der Justiz (d. h. die Gebührenverluste ???)!!! Und die Volksver treter haben das auch geglaubt, bzw. gar nicht gelesen, über was sie da abstimmen.
Gruß
Michael
Einzelfall-Entscheidung
Juristenversteher, Monday, 28.06.2010, 11:29 (vor 5676 Tagen) @ Michael Baleanu
"In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen kommt der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass bei der in Rede stehenden Diskriminierung der grundsätzliche Ausschluss einer gerichtlichen Überprüfung der ursprünglichen Zuweisung der Alleinsorge an die Mutter nicht in einem angemessenen Verhältnis stand zu dem verfolgten Ziel, nämlich dem Schutz des Wohls eines nichtehelichen Kindes."
Die Einzelfallentscheidung geht aus dem Text hervor, hat somit keine Relevanz.
Auch wenn es 10000 solcher Einzelfälle gibt. EGMR Urteil ist daher unverbindlich für die BRD!!
Diskriminierung bezieht sich auf
Michael Baleanu
, Monday, 28.06.2010, 12:27 (vor 5676 Tagen) @ Juristenversteher
allgemein gültige Merkmale wie Geschlecht, Rasse, hier nicht sorgeberechtigter Vater, nicht aber auf Einzelfälle.
Ein Einzelfall stellt keine Diskriminierung dar, wenn die Entscheidungsgründe auf nicht diskriminierende Gesetze beruhen.
"In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen kommt der Gerichtshof zu dem
Ergebnis, dass bei der in Rede stehenden Diskriminierung der grundsätzliche
Ausschluss einer gerichtlichen Überprüfung der ursprünglichen Zuweisung der
Alleinsorge an die Mutter nicht in einem angemessenen Verhältnis stand zu
dem verfolgten Ziel, nämlich dem Schutz des Wohls eines nichtehelichen
Kindes."Auch wenn es 10000 solcher Einzelfälle gibt. EGMR Urteil ist daher
unverbindlich für die BRD!!
Es können auch noch 100000 Juristenversteher daherkommen:
Wenn durch die alleinige Entscheidung der Mutter bestimmt wird (also ohne richterliche Prüfung), wer das Sorgerecht bekommt, und die Ausländer vom EMRGH von Diskriminierung der Väter sprechen, dann haben diese Ausländer wohl ein tieferes Verständnis der juristischen Zusammenhänge als Juristen, wie die hier, die scheinbar die Gesetzestexte verfassen.
Wenn ein Richter einem Rechtsuchenden Unrecht geschehen lässt, dann haben wir es mit einem unfairen Verfahren zu tun, da es aus einer Recht-Tatsache die falsche Rechtfolge abgeleitet hat (aus Unkenntnis oder weil Rechtbeugung begangen wurde) nicht aber mit Diskriminierung, so wie sie weltweit verstanden wird.
Diskriminiert werden ganze Gesellschaftsgruppen, nur dann wird von Diskriminierung gesprochen. Das ist elementares Wikipedia-Wissen: http://de.wikipedia.org/wiki/Diskriminierung. Die individuelle Diskriminierung beruht auf Vorurteile! Wenn also die Richter hierzulande das Vorurteil haben, dass Väter nicht ehelicher Kinder nicht verdienen, da sie böse sind, dann ist es wiederum die Diskriminierung einer Gruppe, nicht einer einzigen Person. (Männliche Geschlechtsmerkmale sind heute für den Besitzer genau so gefährlich wie ein Furunkel am Allerwertesten im Mittelalter, zur Zeit der Hexenverbrennungen, siehe Fall Kachelmann).
Die Einzelfallentscheidung geht aus dem Text hervor, hat somit keine
Relevanz.
Somit ist bewiesen, dass es nicht um eine "Einzelfallentscheidung" geht, sondern um "eine gruppenspezifische Benachteiligung".
Die Entscheidung hat sehr wohl Relevanz, sonst hätte das BMJ nicht mit dem Feigenblatt "Sorgerechtsuntersuchung" angefangen.
Wo liegt also das Problem, Frau oder Herr Jurist?
Wer sich als Justiz- oder Juristenversteher verkaufen möchte, der will lediglich den Geldbeutel der Juristen schonen, denn nur ein Vater ohne Sorgerecht, wird für seine Kinder viel kämpfen und die Anwaltschaft mit Geld versorgen.
Vielleicht wird dabei dem einen oder anderen klar, dass der Radikal-Feminismus dadurch zum nützlichen Idioten der geschäftstüchtigen Scheidungsindustrie mutiert ist.
AW: Diskriminierung bezieht sich auf
TMerten, Monday, 28.06.2010, 12:41 (vor 5676 Tagen) @ Michael Baleanu
Wer sich als Justiz- oder Juristenversteher verkaufen möchte, der will
lediglich den Geldbeutel der Juristen schonen, denn nur ein Vater ohne
Sorgerecht, wird für seine Kinder viel kämpfen und die Anwaltschaft mit
Geld versorgen.Vielleicht wird dabei dem einen oder anderen klar, dass der
Radikal-Feminismus dadurch zum nützlichen Idioten der geschäftstüchtigen
Scheidungsindustrie mutiert ist.
Genau! So schließt sich der (Wirtschafts-)Kreislauf der Scheidungsindustrie wieder! Leider ist das für unsere Kinder kein Kreis, sondern ein Bermuda-Dreieck, in dem sie ungewollt untergehen. Mit diesem Wissen handelt jede Regierung verantwortungslos und müsste sofort ihres Amtes enthoben werden.
Was gibt es für Lösungen: z. B. Festlegung einer Quote für Anwälte! Die "Anwalts-/Juristendichte" ist in Deutschland exorbitant hoch und lähmt faktisch jeden Fortschritt und gesellschaftliche Entwicklung. Pro 2000 Einwohner würde ich sagen, reicht ein Anwalt. Bei Richtern sollte man noch gründlicher "ausmisten". Die sollten besonders kontrolliert werden, da hat sich was "breitgemacht", was mit nicht mal mehr mit demokratischen Mitteln zu beseitigen ist.
Diskriminierung
Juristenversteher, Tuesday, 29.06.2010, 02:24 (vor 5675 Tagen) @ Michael Baleanu
@Baleanu
Bin inhaltlich deiner Meinung, aber die Realität ist, das Wahrheit und Logik dabei nichts zählen, sondern politische Interessen!!
Bei Männern gibt es keine Diskriminierung, sondern nur Positive Diskriminierung.
Das ist wie mit der Meinungsfreiheit. Diese ist auch nur relativ. Unbequeme Wahrheiten werden bekämpft.
Deshalb wird die deutsche und auch österreichische Justiz hier die Einzelfallentscheidung für die große Masse als Erklärungsmodell wählen.
Außerdem wen interessiert der EGMR? Konsequenzen null!!! Siehe Fall Görgulu.
Interessant sind EGMR-Urteile nur dann, wenn sie von einer meist linken Lobby medientechnisch vermarktet werden.
In Österreich haben EGMR-Urteile sogar Vefassungsstatus und trotzdem will man die gemeinsame Obsorge bei verheirateten Paaren verhindern.
Diskriminierung
Michael Baleanu
, Tuesday, 29.06.2010, 12:50 (vor 5675 Tagen) @ Juristenversteher
@Baleanu
Bin inhaltlich deiner Meinung, aber die Realität ist, das Wahrheit und
Logik dabei nichts zählen, sondern politische Interessen!!
Gut das wir das ausdiskutiert haben ,-). Ich habe schon "Männerrechtler" erlebt, die tatsächlich die Einzelfall-Theorie vertraten.
Deshalb wird die deutsche und auch österreichische Justiz hier die
Einzelfallentscheidung für die große Masse als Erklärungsmodell wählen.
Die Finte mit der Einzelfallgerechtigkeit wird ganz gehörig nach hinten los gehen. Denn damit gelten nicht mehr allgemeingültige Gesetze, sondern nur der Einzelfall. Womit klar wird, dass ein jeder für jede Kleinigkeit vor Gericht ziehe kann, denn er könnte ja seine Einzelfallgerechtigkeit erhalten.
Das ist allerdings besser bekannt unter Willkür, oder Kadijurisdiktion, wie es so treffend Herr Prof. Rüssmann formulieret hatte.