Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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OFFENBARUNGSEID DER GLEICHSTELLUNGSINDUSTRIE !!!!!!

Referatsleiter 408, Sunday, 20.06.2010, 21:54 (vor 5682 Tagen)

Ich bin, theoretisch, ein den anderen Menschen in diesem Land gleichgestellter Bürger. Habe ich Probleme, lese ich auch mal einen Gesetzestext und versuche, die Anspruchsgrundlage für meine Rechte, so diese mir nicht genau bekannte sind, nachzulesen.

In diesem Land gibt es den Art. 3 GG:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Nachzulesen unter: http://dejure.org/gesetze/GG/3.html

Dann gibt es da noch BGB § 1626 "Elterliche Sorge, Grundsätze"

(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
(2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.
(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.

Nachzulesen unter: http://dejure.org/gesetze/BGB/1626.html

Ich habe nach der Trennung von meiner Exe mehr als ein Problem, aber ein Problem, tangiert mein Kind und mich am gewaltigsten: Umgang und Sorge!

Da ich als Vater/Mann konsequent von der Exe aus der theoretischen "gemeinsamen elterlichen Sorge" ausgegrenzt werde und der Umgang, so möglich, höchtsmöglichst boykottiert wird, habe ich mich logischerweise an die zuständige Gleichstellungebauftragte gewandt. Ich will ja keine Sonderrechte oder neue Gesetze, ich will ja nur, dass bestehende Gesetze auch eingehalten werden. Im GG und BGB ist das doch ganz klar definiert und festgelegt. Eine Tatsache ist, dass ich als Vater/Mann, ohne Angaben von Gründen definitiv schlechter gestellt bin und unserem Kind das Recht auf beide Eltern verwehrt wird. Keiner ist bereit, nicht mal mehr eine Gleichstellungsbeauftragte, sich um Gleichstellung zu kümmern, geschweige geltende Gesetze umzusetzen! Eine Einrichtung schickt mich zur nächsten Einrichtung. Ständig soll ich vor Gericht klagen, damit ein Gericht beschließt, dass, was schon mal beschlossen wurde, auch eingehalten wird. Mit dem Ergebnis, dass die Echse danach wieder macht was sie will und keiner dafür zuständig ist, weder Polizei, noch das Jugendamt und sonstwer ...... ! Laut TV-Kaiser: Ein Teufelskreis!

Wozu brauchen wir dann noch diese Regimenter von überflüssigen Leuten, die ja doch nicht willens sind, etwas zu ändern und offensichtlich nur an ihren Arbeitsplätzen kleben. Kann dieser Staat nicht an dieser Stelle endlich mal endgültig und richtig einsparen?

Vielleicht verstehe ich ja auch die Gesetze nicht, denn § 1626 BGB Abs. 3 besagt: "Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen...... ." Vielleicht beinhaltet dies nur den Zeitraum der Menstruation meiner Exe? Tut mir leid, dass ich solche Haarspalterei betreibe, aber vielleichts kann es mir hier ja mal Eine aus dem OMMA-Forum oder den anderen vielen mitlesenden Abgeordneten u. AbgeordnetInnen erklären!

Aber lest hier erst einmal selbst den Offenbarungseid der Gleichstellungsindustrie:

[image]

Fazit: Geht es gegen Männer/Väter, dann ist jedes Mittel recht und billig. Berufen sich aber Männer/Väter auf Gesetze und fordern Gleichstellung ein, dann können gleiche, gut bezahlte Behördenkreise plötzlich garnichts mehr tun. Verwundert dies noch wirklich?

OFFENBARUNGSEID DER GLEICHSTELLUNGSINDUSTRIE !!!!!!

Goofos @, Sunday, 20.06.2010, 22:07 (vor 5682 Tagen) @ Referatsleiter 408

In diesem Land gibt es den Art. 3 GG:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die
tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und
wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner
Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner
religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Nachzulesen unter: http://dejure.org/gesetze/GG/3.html

Vergiss dabei nicht Art. 6 GG (4) um zu verdeutlichen wie gleichberechtigt Männer und Frauen in unserem Staat sind und wie niemand aufgrund seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt wird:

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

http://dejure.org/gesetze/GG/6.html

OFFENBARUNGSEID DER GLEICHSTELLUNGSINDUSTRIE !!!!!!

Puffbesucher, Monday, 21.06.2010, 00:15 (vor 5682 Tagen) @ Referatsleiter 408

Hm..
Aus dem Brief geht hervor, wo du dich weiterhin beschweren kannst und es wird dir ein Familienanwalt empfohlen. Desweiteren lese ich aus dem Brief, dass sie aktiv wurden und mit dir ein Gespräch führten. Dabei kam heraus, dass die Sorgeregelung nicht von denen boykottiert wurde, sondern die getroffenen Regelungen offenbar von deiner Exe nicht eingehalten werden.

Außerdem spricht dir die antwortende Person ihr Verständnis aus.

Ich sehe hier keine Diskriminierung bei den Akteuren. Diskriminierend wird es erst, wenn Gerichte nicht gewillt sind, den Umgangsboykott repressiv zu beenden.

--
...und erlöse uns von dem Bösen.

AW: OFFENBARUNGSEID DER GLEICHSTELLUNGSINDUSTRIE !!!!!!

Referatsleiter 408, Monday, 21.06.2010, 00:47 (vor 5682 Tagen) @ Puffbesucher

Ja, es liest sich gut. Als hätten sie alles gemacht, was möglich wäre. Auch auf dieses Schreiben muss ich der Dame antworten, weil da Unwahrheiten drin stehen.

Also: Seit 2 Jahren boykottiert die Exe den Umgang, trotzdessen es eine gerichtl. Vereinbarung gibt. "Fühlt" sie Gefahr, dann unterbindet sie den Umgang und bringt das Kind in "Sicherheit". Die Reaktion meinerseits: Ran ans JA und ran ans FG. Von denen sanktioniert oder missbilligt leider keiner diese Handlungen der Exe. Die kann also machen, was sie will. Vor ca. 4 Wochen war ich das letzte Mal vor dem FG. Die Exe erzählte dem JA, dass mein Kind Angst vor mir hätte und nicht mehr zu mir wolle. Antrag des JA beim FG: Für den Vater Entzug des Sorgerechtes und Aussetzung des Umgangs auf Dauer wg. "latententer, emotionaler Kindeswohlgefährdung/Kindesmisshandlung"! Bei der Verhandlung ist nix bei rausgekommen, weil u. a. das JA gg. das SGB VIII verstoßen hat. Das liest man natürlich nicht im Schreiben der Gleichstellungsbeauftragten. Kosten wird mich die Gerichstsattacke des JA/Exe ca. 500 EUR!

Fazit: Wenn es gegen Väter/Männer geht, dann ist das JA schnell da. Wenn aber ein Vater um Hilfe bei der Durchsetzung der gesetzl. Sorgepflicht bittet, dann hat das JA nur "beratende" Funktion.

So ist das hier in Deutschland! Deswegen wendete ich mich an die Gleichstellungsbeauftragte.

Nochwas: Das Kind muss zu einer psychol. Betreuung, um die Folgen der Trennung zu "verarbeiten". Die Exe, die wirklich einen an der Klatsche hat und die Ursache für alles ist, die muss das nicht. Ich habe dem JA gesagt, hier wird an den Sympthomen, nicht an den Ursachen "rumgedoktort". Naja, dass ist halt die Scheidungsindustrie mit ihren milliardenschweren Umsätzen. Die wird reich am Elend unserer Kinder!

Scheisse

Nocheiner, Monday, 21.06.2010, 01:14 (vor 5682 Tagen) @ Referatsleiter 408

Also: Seit 2 Jahren boykottiert die Exe den Umgang, trotzdessen es eine
gerichtl. Vereinbarung gibt. "Fühlt" sie Gefahr, dann unterbindet sie den
Umgang und bringt das Kind in "Sicherheit". Die Reaktion meinerseits: Ran
ans JA und ran ans FG. Von denen sanktioniert oder missbilligt leider
keiner diese Handlungen der Exe. Die kann also machen, was sie will.

Das liesst sich ja 1:1 wie bei mir. Mit dem Konstrukt "Kindeswohlgefährdung" können die jederzeit alle bestehenden Gesetze zugunstzen Mutter / JA aushebeln.

Auch ich habe etliche Prozesse beim Familiengericht geführt. Null Chance. Habe mich inzwischen mit meinem Schicksal abgefunden.

Naja, spätestens seitdem bin ich aktiver Kämpfer gegen die ganze Ideologie, die dahinter steht. Meine Generation wird die Früchte nicht mehr ernten, vieleicht die Nachgeborenen ...

Verfassungsbeschwerde/Klage ?

Flohgast @, Monday, 21.06.2010, 02:25 (vor 5682 Tagen) @ Nocheiner

Was haltet ihr von einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht?

http://www.bundesverfassungsgericht.de
Merkblatt über die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html

Ich habe einen Text für eine Klage vorbereitet,
aber durch eine kurzfristige Meinungsänderung der Gegenseite brauche ich diesen Text zur Zeit nicht.

Ich nehme in der Klage Bezug auf die ungerechte Durchsetzung der Pflichten gemäß §1601 BGB (Unterhalt), §1684 BGB/Artikel 9 UN-Kinderrechtskonvention (Umgang) die einseitige Aufgaben des Jugendamtes gemäß § 1712 bis § 1717 BGB (Beistandschaft) und den Artikel 3 des Grundgesetz.

Der Text ist bislang noch in der Rohfassung und muß noch weiter bearbeitet werden.

Gemeinsame Diskussion / Ausarbeitung / Klage?

Gruß
Flohgast

Verfassungsbeschwerde/Klage ?

Pööhser Frauenfeind, Monday, 21.06.2010, 16:14 (vor 5682 Tagen) @ Flohgast

Das Problem ist doch, dass, obwohl die Rechtslage klar ist und Gerichtsbeschlüsse vorliegen, dass Recht nicht durchgesetzt wird. Tatsächlich ist es so, dass die Gleichstellungsbeauftragte in diesem Fall nicht die Kompetenzen hat, Recht durchzusetzen.

Konkret müsste die Polizei das Kind bei der Mutter abholen, auch gegen den Willen der Mutter. Das wird aber so gut wie nie praktiziert.

Ich war übrigens in einer sehr ähnlichen Lage, ist zwar schon ein paar Jahre her und es handelt sich um Geschehnisse in der Schweiz. Ich hatte einen Rechtstitel, ein Urteil, welches mir den Umgang zum Kind "garantierte". Die Exe aber weigerte sich einfach. Meine Kontaktaufbahme mit der Polizei - sie sollten das Kind abholen und dem Recht Geltung verschaffen - wurde nicht entsprochen. Auf meine Frage, was ich denn noch tun könne wurde mir eine Klage nahegelegt. Hätte ich geklagt, dann wär alles, was ich erreicht hätte, dass der Exe eine bescheidene Busse auferlegt worden wäre, dies nach wahrscheinlich langwierigem und aufreibendem Schriftenwechsel.

Fazit: Ein (rechtsgültiger) Rechtstitel, der scheinbar den Umgang garantiert, ist nichts wert, wenn im Konfliktfall das Recht nicht durchgesetzt wird. Du kannst klagen, bis du schwarz wirst. Das ist meine Erfahrung. Aber möglicherweise sind die Verhältnisse in der BRD ja andere, doch deine Ausführungen deuten eher darauf hin, dass die Verhältnisse sehr ähnlich sind.

Verfassungsbeschwerde/Klage ?

Mus Lim ⌂, Monday, 21.06.2010, 17:00 (vor 5682 Tagen) @ Flohgast

Was haltet ihr von einer Verfassungsbeschwerde beim
Bundesverfassungsgericht?

Informieren Sie sich mal, was "Rechtspositivismus" ist!

So ein Rechtssystem funktioniert auf der Basis von gesetzten Rechtsnormen (Gesetzen, geltende Rechtssprechung, Musterurteilen). Logik und Lebenswirklichkeit spielen in so einem Rechtssystem keine Rolle. Ob die Rechtsnormen sinnig oder unsinnig sind, wird nicht gefragt.

Ein rechtspositivistisches Rechtssystem bildet ein vollkommen autarkes Paralleluniversum, das sich selbst genug ist. Es von innen heraus zu widerlegen ist unmöglich und aussichtslos.

Kafka hat das in seinen Geschichte sehr eindringlich beschrieben.
Aus seinem Namen hat sich auch der Begriff "kafkaesk" für die Beschreibung dieser Situationen gebildet.

http://www.kafkaesk.de/

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Die Verursacher der Pest

Mus Lim ⌂, Monday, 21.06.2010, 16:52 (vor 5682 Tagen) @ Referatsleiter 408

Seit 2 Jahren boykottiert die Exe den Umgang, trotzdessen es eine
gerichtl. Vereinbarung gibt.

Die Zerstörung der Familie ist politisch gewollt. Wenn der Berliner Polizeipräsident die Regenbogenfahne auf seinem Amt hissen lässt, dann ist das Zeichen wohl unübersehbar eindeutig.

Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung sind unbestimmte Rechtsbegriffe, mit denen man alles, aber auch das Gegenteil begründen kann. Der Begriff "zum Wohl des Reiches und des Führers" hätte dieselbe Funktion.

Deswegen wendete ich mich an die Gleichstellungsbeauftragte.

Zum Bekämpfung der Pest wendet man sich nicht an die Verursacher der Pest, sondern bekämpft sie!

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HelferInnenindustrie füttern und zu mästen

Mus Lim ⌂, Monday, 21.06.2010, 16:48 (vor 5682 Tagen) @ Puffbesucher

Aus dem Brief geht hervor, wo du dich weiterhin beschweren kannst und es
wird dir ein Familienanwalt empfohlen.

Eine Aufforderung, die HelferInnenindustrie zu füttern und zu mästen!

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Du musst dich doch nicht wundern!

TMerten, Monday, 21.06.2010, 12:34 (vor 5682 Tagen) @ Referatsleiter 408

Mal ein Zitat: "Die Juristen - Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte besitzen Wissens-, Deutungs- und Handlungsprivileg. Solches verleitet zu elitärem Verhalten und erleichtert dieser Berufsgruppe, sich hinwegzusetzen über Meinungen, Wissen, sogar über die Handlungsweisen der anderen. Viele Interessenskonflikte sind somit vorprogrammiert."

Zu finden unter: www.buskeismus.de

Deswegen werden Männer vor Gericht immer "hinten runter fallen"!

Wendet Euch an die Justiz, wenn Ihr Eure Familie ruinieren wollt

Mus Lim ⌂, Monday, 21.06.2010, 18:41 (vor 5682 Tagen) @ TMerten

"Viele Entscheidungen deutscher Gerichte sind nicht nachvollziehbar, in sich unschlüssig, untereinander widersprüchlich. [...] Endgültige Entscheidungen treffen die Richter. Dies scheint überwiegend Konsens zu sein, und zwar unabhängig von den Folgen sowohl für den Einzelnen als auch für die Allgemeinheit. Lebensfremd sind die meisten Richter. Es spielt keine Rolle. Wie auch, im Leben gibt es ohnehin nichts Endgültiges. [...] Eingeplant sind die Kosten: Das Ganze hat und ist System. [...] Die Juristen - Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte - besitzen Wissens-, Deutungs- und Handlungsprivileg. Solches verleitet zu elitärem Verhalten und erleichtert dieser Berufsgruppe, sich hinwegzusetzen über Meinungen, Wissen, sogar über die Handlungsweisen der anderen. Viele Interessenskonflikte sind somit vorprogrammiert. [...]" [1]

Der Zeitungsverlag Springer kalkuliert beispielsweise viele Millionen für Rechtsstreite mit ein. Dabei geht es weniger um die Meinungs- und Pressefreiheit, als dass nach kapitalistischer Lebensmaxime ein Profit am Ende herausspringt. Fehlurteile werden genauso hingenommen wie Ausschuss in der Produktion oder eine ausfallende Lieferung in der Logistik. Dieses System ver-langt von einem Vater, dass er den Verlust seiner Kinder ebenso achselzuckend hinnimmt. Das Leben dagegen entwickelt sich nach eigenen Gesetzen.

Staatliche Gerichte sind also bei Familienangelegenheiten zu meiden. Wer trotzdem meint, familiäre Probleme vor Gericht austragen zu müssen, ist selbst schuld. Wer es dennoch tut, sollte die Eigenarten des oben skizzierten Systems verstanden und akzeptiert haben. Er sollte dann hinterher sich nicht über die erzielten Ergebnisse wundern und klagen. Wer vor Gericht zieht, gestattet einem lebenfremden Richter über sein Leben und das seiner Familie zu entscheiden. Und er muss hinnehmen, dass die vom Richter getroffene Entscheidung endgültig ist.

[1] Buskeismus, Zensur, deutsche Rechtsprechung

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Offenbarungseid der Berliner Kasperbude

Sophie X, Monday, 21.06.2010, 13:08 (vor 5682 Tagen) @ Referatsleiter 408

Hi Referatsleiter,

In diesem Land gibt es den Art. 3 GG:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die
tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und
wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner
Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner
religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Es ist der Staat, welcher gleichberechtigt oder ungeleichberechtigt. Niemand anders. Dieser ( von mir fettmarkierte ) Passus ist neu ( 2 der 3 Jahre her) hinzugekommen und stellt den ganzen Art. 3 auf den Kopf.

Mit (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. ist alles gesagt und vergeschrieben. "Bestehende Nachteile" qua Gesetz dürfte es demzufolge auch gar nicht geben und gab es zu dem Zeitpunkt auch nicht.

Mit dem neuen Passus gesteht er entweder ein, a)in der Vergangen nicht gleichberechigt gehandelt zu haben, oder b) zukünftig Willkür walten zu lassen, indem er erklärt was er als nachteilig ansieht.

Im Fall a) hätte es gereicht die Gesetze gemäß Männer und Frauen sind gleichberechtigt. anzupassen.

Also Fall b) - Willkür.

Gruß

Sophie X

Schlecht formuliert

Mus Lim ⌂, Monday, 21.06.2010, 18:45 (vor 5682 Tagen) @ Sophie X

Es ist der Staat, welcher gleichberechtigt oder ungeleichberechtigt.
Niemand anders. Dieser ( von mir fettmarkierte ) Passus ist neu ( 2 der 3
Jahre her) hinzugekommen und stellt den ganzen Art. 3 auf den Kopf.

Bei Art. 3 GG handelt es sich um Grundrechte, Rechte der Bürger gegenüber dem Staat.
Hier wird explizite gefordert, dass der Staat seine Bürger vor dem Gesetz gleich zu behandeln hat.

Der fett markierte Zusatz entspricht nicht dem Geist und Sinn eines Bürgerrechtes, weil das den Anspruch des Staates an den Bürger formuliert, dass der Bürger sich gleich zu verhalten habe. Das erinnert an die "Farm der Tiere".

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Schlecht formuliert

Sophie X, Tuesday, 22.06.2010, 11:30 (vor 5681 Tagen) @ Mus Lim

Es ist der Staat, welcher gleichberechtigt oder ungeleichberechtigt.
Niemand anders. Dieser ( von mir fettmarkierte ) Passus ist neu ( 2 der

3

Jahre her) hinzugekommen und stellt den ganzen Art. 3 auf den Kopf.


Bei Art. 3 GG handelt es sich um Grundrechte, Rechte der Bürger gegenüber
dem Staat.
Hier wird explizite gefordert, dass der Staat seine Bürger vor dem Gesetz
gleich zu behandeln hat.

Hi Mus Lim,

Das ist die Krux mit unserem GG.

Mittels einer Verfassung räumt der der Bürger dem Staat Rechte ein. Er sagt ihm klipp und klar, was er darf und was er nicht darf. Und an diesen "Grundbestimmungen" darf der Staat auch nicht herumschrauben. Beispiel das First Amendment der US-Verfassung: "Congress shall make no law against...". Auf Deutsch: Der Staat darf kein Gesetz erlassen, welches (in diesem Fall u.a.) die Meinungsfreiheit einschränkt.

In unserem GG gibt sich sich der Staat selber Rechte und macht dem Bürger Vorschriften.

Gruß

Sophie X

Der Staat bin ich!

Mus Lim ⌂, Tuesday, 22.06.2010, 20:39 (vor 5681 Tagen) @ Sophie X

In unserem GG gibt sich sich der Staat selber Rechte und macht dem Bürger
Vorschriften.

Das zeigt doch nur, dass dieser Staat deutliche absolutistische Züge trägt.
Das republikanische und demokratische Prinzip wird immer weiter zurückgedrängt.

Republikanisch: Subsidiaritätsprinzip

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Willkommen in der Wirklichkeit!

Mus Lim ⌂, Monday, 21.06.2010, 16:47 (vor 5682 Tagen) @ Referatsleiter 408

Ich ... versuche, die Anspruchsgrundlage für meine Rechte, so
diese mir nicht genau bekannte sind, nachzulesen.

Wir sind alle gleich, doch manche sind gleicher.
Ein altbekanntes Problem.

Und:
Papier ist geduldig. Besonders, wenn Gesetzestexte darauf geschrieben stehen.
Manche sind reine Schönwetterparagraphen. GG Art. 3 zum Schutz von Ehe und Familie dient nur der Narkotisierung der Bevölkerung, entfaltet aber in keinem konkreten Fall eine Wirkung.

Aber lest hier erst einmal selbst den Offenbarungseid der
Gleichstellungsindustrie:

Die Aufgabe der Gleichstellungsindustrie ist, sich selbst zu beschäftigen und Planstellen für ihresgleichen zu schaffen. Kritische Geister, die ihren Sinn hinterfragen sind nicht erwünscht.

Fazit: Geht es gegen Männer/Väter, dann ist jedes Mittel recht und
billig. Berufen sich aber Männer/Väter auf Gesetze und fordern
Gleichstellung ein, dann können gleiche, gut bezahlte Behördenkreise
plötzlich garnichts mehr tun. Verwundert dies noch wirklich?

Willkommen in der Wirklichkeit!

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